Mitterlehner: Österreich belegt internationalen Spitzenplatz bei Arbeitssicherheit  

erstellt am
25. 05. 05

Hinter Dänemark an zweiter Stelle – "Staatspreis für Arbeitssicherheit 2005" verliehen
Wien (pwk) - Die Wirtschaft unterstützt und fördert effiziente Maßnahmen im Arbeitnehmer- schutz, weil Betriebe nur mit gesunden, qualifizierten und motivierten Mitarbeitern wettbewerbsfähig und erfolgreich sind. Jeder ungeschehene Arbeitsunfall bedeutet auch einen großen wirtschaftlichen Vorteil für die österreichischen Betriebe. „Ein Euro investiert in die Prävention erspart bis zu sieben Euro an Kosten für Rehabilitation und Rentenzahlung“, erklärte der Generalsekretär-Stv. der Wirtschaftskammer Österreich, Reinhold Mitterlehner, am Dienstag (24. 05.) anlässlich der Verleihung des Staatspreises für Arbeitssicherheit 2005 im Technischen Museum Wien. Mit diesem Preis, der heuer zum dritten Mal verliehen wird, werden erfolgreiche und innovative Projekte und Initiativen auf betrieblicher Ebene hervorgehoben und ausgezeichnet.

Während bei den Freizeitunfällen ein steter Anstieg zu beobachten ist, geht die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Österreich in den letzten Jahren merklich zurück. So konnte in den letzten zehn Jahren die Zahl der Arbeitsunfälle fast um ein Drittel gesenkt werden. Trotz Zunahme der Arbeitnehmer seit 1993 um neun Prozent, ging die Zahl der Arbeitsunfälle um 30 Prozent (d.h. von 170.000 auf rund 115.000) zurück.

In den EU-Staaten sind zwischen 1998 und 2001 die Arbeitsunfälle im Schnitt um sechs Prozent gesunken, in Österreich hingegen um 17 Prozent, im Europa-Vergleich belegt Österreich damit den zweitbesten Platz hinter Dänemark. „All diese Zahlen belegen die effiziente Umsetzung von Arbeitnehmerschutzmaßnahmen und der Unfallprävention in den Betrieben und damit den erfolgreichen Einsatz der Wirtschaft in den letzten Jahren“, stellte Mitterlehner fest.

Grund für den leichten Anstieg der Arbeitsunfälle in den letzten zwei Jahren in Betrieben bis 50 Mitarbeitern ist die verbesserte Meldepflicht der Betriebe, die seit Oktober 2002 einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung erhalten. Neben dieser Lohnnebenkostenentlastung ist heuer ein weiterer entscheidender Schritt gelungen: Betriebe bis 50 Mitarbeitern erhalten nicht nur für Arbeits- und Freizeitunfälle, sondern auch im Fall längerer Krankheit (mehr als 10 Tage) ihrer Mitarbeiter von der AUVA einen 50%-igen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung.

„Die laufende Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei gleichzeitiger Senkung der Kosten für Arbeitsunfälle und Krankheiten ist eines der vorrangigen Ziele auch für die nächsten Jahre“, fasste Mitterlehner zusammen.
     
zurück