Alle Fraktionen für Rücktritt von Kampl und Gudenus  

erstellt am
10. 06. 05

Causa Kampl: Plenum beschließt einhellig Verfassungsänderung
Wien (pk) - Der nächste Tagesordnungspunkt befasste sich mit einer Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, die auf einem G-Antrag basiert. Mit grundsätzlichen Bemerkungen begann Abgeordnete BAUMGARTNER-GABITZER (V) ihren Debattenbeitrag. Für die ÖVP seien die Aussagen der Bundesräte Kampl und Gudenus "unfassbar und untragbar". Sie erwarte, dass jeder Mandatar seine persönliche Verantwortung wahrnimmt und deshalb sollten beide zurücktreten. Leider sei das aus heutiger Sicht nicht der Fall, bedauerte sie. Trotzdem müssen der Rechtsstaat und die demokratischen Spielregeln unantastbar bleiben und dazu gehöre auch das freie Mandat. Hier könne es kein Primat für die Parteien geben, bekräftige Baumgartner-Gabitzer.

Die ÖVP-Mandatarin räumte ein, dass es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um eine Anlassgesetzgebung handle, der man grundsätzlich skeptisch gegenüberstehe. Aber der gefundene Kompromiss lasse das freie Mandat unbeeinträchtigt. Baumgartner-Gabitzer setzte sich in diesem Zusammenhang auch mit dem SPÖ-Vorschlag auseinander, der das freie Mandat nicht geschützt und der Partei Vorrang gegeben hätte. Nachdenklich habe sie auch die Aufforderung der SPÖ gestimmt, der Bundeskanzler solle im Nationalrat und Bundesrat ein Machtwort sprechen. Sie sei aber dankbar, dass es gelungen sei, sich auf einen Vier-Parteien-Antrag zu einigen, betonte sie und brachte abschließend den gesamtändernden Abänderungsantrag zu Art. 36 Abs. 2 B-VG ein.

Abgeordneter Dr. CAP (S) fand es bedenklich, 60 Jahre nach Kriegsende die vorliegende Novelle beschließen zu müssen, weil Mandatare Aussagen getätigt haben, die geschichtsverdrehend und unrichtig seien. Cap hielt fest, es sei richtig gewesen, nationalsozialistische Verbrecher vor ein Gericht zu stellen und zu verurteilen. Der Krieg sei ein rassistisch motivierter Angriffskrieg gewesen, das Naziregime menschenverachtend und undemokratisch. Unbestritten habe es auch auf dem Gebiet des Dritten Reiches Gaskammern gegeben, sagte Cap, und er hoffe, dass es endlich zu einer Verurteilung von Bundesrat Gudenus kommt.

Wer ein Geschichtsbild habe wie Gudenus und Kampl, dürfe nicht Präsident des Bundesrates werden und beide sollten seiner Ansicht nach zurücktreten. Kein Verständnis zeigte Cap auch für die Aussagen von Landtagspräsident Freunschlag und die Aussage von Abgeordnetem Tancsits.

Cap stellte aber auch die Frage, wie Personen, wie Gudenus und Kampl, auf die Liste einer Partei kommen. Hier müsse man viel sorgfältiger vorgehen, denn durch die aktuellen Fälle sei das Ansehen des Parlaments schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Er, Cap, halte daher die Anlassgesetzgebung für politisch und moralisch gerechtfertigt, weil man es der Republik und dem Parlament schuldig sei. Alle Mandatarinnen und Mandatare seien verantwortlich dafür, dass Neofaschismus und Neonationalsozialismus keine Chance mehr haben und dass auch die Jugend gegen das schleichende Gift rechtsextremer Diktion und Verharmlosung widerstandsfähig ist. Daher sei die Zusammenarbeit aller im Haus notwendig, so der Appell Caps.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) zeigte sich froh über den Konsens, da damit Schlimmeres von Parlament und Republik abgewendet werden könne. Auch er gab zu, dass es sich hier um eine Anlassgesetzgebung handle, aber der Anlass rechtfertige das Vorgehen, betonte Scheibner. Die Regelung sei sinnvoll und gut, weil sie auch das freie Mandat wahre. Dezidiert wandte er sich gegen Regelungen die es politischen Parteien ermöglichen würden, in das freie Mandat einzugreifen.

Scheibner gab Cap recht, dass es Konsens aller demokratischen Kräfte sein müsse, jeder Verharmlosung und Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen entschieden entgegenzutreten. Hier dürfe es kein Augenzwinkern geben. Er, Scheibner, glaube persönlich, dass Bundesrat Kampl meilenweit davon entfernt sei, nationalsozialistisches Gedankengut zu unterstützen. Als politischer Repräsentant sei man jedoch dafür verantwortlich, was man sage, wie man es sage und wie man Dinge aus dem Zusammenhang reißen könne. In diesem Sinne sei die Aussage Kampls inakzeptabel und falsch gewesen und ein Rücktritt wäre aus seiner Sicht die richtige Konsequenz.

Wie sein Vorredner bekräftigte Scheibner, dass das "nie wieder" im Vordergrund stehen müsse. Eine "Diskussion des einerseits und andererseits" sei inakzeptabel und bei einer Relativierung historischer Tatsachen dürfe man sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen. Ebenso wenig dürften sich ewig Gestrige auf die Zitate von Repräsentanten des Staates berufen können. Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier hätten die Verantwortung, die Grundlage für eine starke Demokratie zu schaffen, die allen totalitären Tendenzen widerstehen könne. Das Signal der heutigen Gesetzesänderung sei daher richtig und wichtig.

Für Abgeordneten Dr. VAN DER BELLEN (G) stellt es eine Genugtuung dar, dass ein Bundesratspräsident Kampl nun verhindert werden kann. Die Grünen hätten bereits vor sechs Wochen eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorgeschlagen, und er sei zufrieden, dass diese Initiative zu einer "juristischen Trägerrakete" geworden ist. Van der Bellen schloss sich allen an, die die Ansichten Kampls als unverträglich mit einem hohen Amt und inakzeptabel bezeichnet haben. Ein Stachel bleibe aber, so Van der Bellen, dass nämlich die beiden Bundesräte Kampl und Gudenus nicht daran denken, ihr Mandat zurückzulegen. Das müsse man jedoch aushalten, meinte Van der Bellen, denn das freie Mandat sei unantastbar.

Wie Abgeordneter Cap hinterfragte auch Van der Bellen die Tatsache, wie Personen mit einem derartigen Geschichtsverständnis auf die Liste einer Partei kommen. Niemand könne in den jeweiligen Parteien oder Landtagen behaupten, Kampl und Gudenus nicht gekannt zu haben.

Zum Thema Anlassgesetzgebung meinte der Grüne Parteichef, dass viele Gesetze, wie beispielsweise auch das Bezügegesetz, einen Anlass hatten. Anlassgesetze seien nicht von vornherein falsch, sie müssten nur allgemein und grundsätzlich etwas Wichtiges betreffen und weitgehende Kollateralschäden vermeiden. Dies wäre jedoch beim Vorschlag der SPÖ der Fall gewesen, da Bundesrat Kampl um den Preis des freien Mandates verhindert worden wäre. Nun seien aber der Bundesrat und der Kärntner Landtag am Zug und er hoffe, dass man in Kärnten zu den schriftlichen Zusagen stehe. Abschließend betonte Van der Bellen, es bleibe für ihn unbefriedigend, dass der Bundesrat auch weiterhin seinen Präsidenten oder seine Präsidentin nicht wählen dürfe und somit diesbezüglich entmündigt bleibe.
   

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) unterstrich auch aus seiner Sicht, dass er die Bundesräte Kampl und Gudenus für rücktrittsreif halte. Lopatka setzte sich dann mit dem SPÖ-Vorschlag auseinander, den er demokratiepolitisch als bedenklich bewertete. Das freie Mandat wäre daraus höchst beschädigt hervorgegangen und Parteisekretariate hätten zu viel Macht in die Hand bekommen, meinte Lopatka. Nicht die Partei habe für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, sondern jeder Mandatar und jede Mandatarin für sich selbst. Er hielt auch die seitens der SPÖ geäußerte Aufforderung an den Bundeskanzler, ein Machtwort zu sprechen, für falsch, denn damit würde die Gewaltenteilung in Frage gestellt. Wo kämen wir hin, wenn sich der Bundeskanzler die Mitglieder aussuchen könne, fragte Lopatka. Jedenfalls sei im aktuellen Fall Gefahr in Verzug gewesen und deshalb sei die Novelle gerechtfertigt.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) verteidigte den ursprünglichen Vorschlag der SPÖ, um die Übernahme des Bundesratsvorsitzes durch Bundesrat Kampl zu verhindern. Er hält es, wie er sagte, für angebracht, einen Bundesrat, der mit dem Grundkonsens der Zweiten Republik nichts zu tun habe, abzuberufen. Zudem handle es sich bei den Mitgliedern des Bundesrats um von Parteien entsandte Mandatare.

Dass die in Aussicht genommene Gesetzesänderung eine Anlassgesetzgebung sei, räumte Wittmann ein, er betonte aber gleichzeitig, er stehe klar hinter dieser Vorgangsweise. Die Politik brauche demonstrative Akte, um zu zeigen, was sie wolle, argumentierte er.

Auch Abgeordneter Mag. HAUPT (F) meinte, die heutige Verfassungsänderung sei Anlassgesetzgebung, daran gebe es nichts "herumzudeuteln". Es wäre besser gewesen, wenn Bundesrat Kampl aus seinen Aussagen, die er aufgrund seines persönlichen Schicksals gemacht habe, selbst die Konsequenzen gezogen und sein Mandat zurückgelegt hätte, sagte er. Haupt wandte sich jedoch im Zusammenhang mit der Causa Kampl strikt dagegen, Kinder für die Untaten ihrer Eltern haftbar zu machen.

Verwundert äußerte sich Haupt weiters darüber, dass die Mehrheit der Bundesräte der Rede Kampls zunächst applaudiert und Bundesratspräsident Pehm "satte fünf Tage" gebraucht habe, um seiner Empörung Ausdruck zu verleihen. Die Äußerungen von Bundesrat Gudenus wertete Haupt als "nicht akzeptabel".

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) zeigte sich darüber erfreut, dass in der Causa Kampl eine Einigung im Nationalrat zustande gekommen sei. Als die Grünen vor ein paar Wochen eine entsprechende Initiative zur Verfassungsänderung gestartet hätten, seien viele noch skeptisch gewesen, konstatierte sie. "Mit Bitterkeit" erfülle sie, so Glawischnig, dass Kampl nicht selbst die Konsequenzen ziehe und zurücktrete. Der Opposition dafür die Verantwortung zuzuschieben, sei nicht legitim.

Als unerträgliche Ungerechtigkeit beurteilte es Glawischnig-Piesczek, dass Wehrmachtsdeserteure nach wie vor nicht rehabilitiert seien.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) berichtigte ihre Vorrednerin dahin gehend, dass verurteilte Wehrmachtsdeserteure durch das Amnestiegesetz von 1946 sehr wohl rehabilitiert seien.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) meinte, eine nationalsozialistische Gesinnung habe in Österreich "genau gar nichts mehr verloren". Jeder Mandatar bzw. jede Mandatarin trage persönliche Verantwortung, unterstrich sie. Parteien könnten nicht bis auf den Grund eines jeden blicken. Zum ursprünglichen Antrag der Grünen merkte Hakl an, sie sei dafür, die Entscheidung über den Bundesratsvorsitz dem jeweiligen Landtag zu überlassen und nicht an den Bundesrat zu übertragen.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) begrüßte den vorliegenden Vier-Parteien-Konsens. Ihr sei aber, wie sie sagte, noch immer nicht klar, warum Bundesrat Kampl zunächst zurücktreten habe wollen und dies nun doch nicht tue. Für die aktuelle Situation machte Trunk sowohl den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider als auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel mitverantwortlich. Haider stärke Kampl den Rücken und Schüssel habe politische Kräfte wie Kampl und Haider "an Bord geholt".

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sprach sich strikt dagegen aus, nationalsozialistisches Unrecht in irgendeine Relation mit etwaigem Unrecht nach 1945 zu setzen. Diese Prämisse gilt es seiner Meinung nach auch beim in Aussicht genommenen Gesetzespaket für NS-Opfer zu berücksichtigen.

Die Familie Kampls habe eindeutig zu den Tätern gehört, bekräftigte Öllinger. Dass Kampl als Kind darunter gelitten habe, wolle er nicht bestreiten, aber ein Opfer sei Kampl deswegen nicht. Im Zusammenhang mit den Äußerungen von Bundesrat Gudenus sprach sich Öllinger dafür aus, das NS-Verbotsgesetz zu novellieren und präzisieren, sollten geäußerte Zweifel an der Existenz von Gaskammern von der Justiz nicht verurteilt werden.

Abgeordneter DI REGLER (V) wandte sich dagegen, aus Anlass der Äußerungen von Bundesrat Kampl "eine überschießende Regelung" zu beschließen. Vielmehr müsse man mit dem "gelindesten Mittel" darauf reagieren, bekräftigte er. Regler begrüßte in diesem Sinn den nunmehr vorliegenden Vier-Parteien-Antrag. Durch dessen Beschlussfassung komme es weder zu einer Einschränkung des freien Mandats noch zu einer Beschneidung von Länderrechten, unterstrich er. Auch in die Rechte der jeweils stärksten Landtagsfraktion würde nicht eingegriffen. "Entsetzt" äußerte sich Regler über den Appell an Bundeskanzler Schüssel, ein Machtwort zu sprechen und damit den Rücktritt von Kampl zu bewirken.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) führte aus, keine Verfassungsänderung könne den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und dessen Freunde daran hindern, in Zukunft ähnliche oder ärgere Aussagen wie jene Kampls zu wiederholen. Solange irgendeine Art von Freiheitlicher Partei an der Regierung beteiligt sei, werde der Nationalrat immer wieder vor gleichen Problemen stehen. Diese könnten, so Pilz, nur durch einen politischen Wechsel gelöst werden.

F-Klubobmann SCHEIBNER replizierte auf seinen Vorredner, es sei immer noch der Wähler, der entscheide, welche Partei demokratisch legitimiert sei und der Regierung angehören solle.

Die Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde in Form eines gemeinsamen gesamtändernden Abänderungsantrages aller vier Parteien einstimmig beschlossen.
     
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