ARBÖ: Wenn Strolchi und Minka auf Urlaub fahren  

erstellt am
20. 06. 05

Tipps für die Urlaubsreise mit Tieren
Wien (arbö) - Wenn Strolchi und Minka in den Urlaub mitkommen sollen, müssen einige Dinge beachtet werden, so der ARBÖ. Das Gesetz sieht keine Einzelregelungen vor, wonach Netze, Käfige oder ähnliches zum Transport von Tieren im Wageninneren verwendet werden müssen. Sehr wohl aber gibt es die grundlegenden Norm, wonach Lenker dafür sorgen müssen, dass die Sicht vom Lenkerplatz aus für ein sicheres Lenken ausreicht.

"Lenker dürfen durch den Transport eines Tieres nicht behindert oder abgelenkt werden darf", warnt ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. Katz', Hund und Co. müssen so verwahrt werden, dass der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt ist und niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird. Tiere dürfen daher keinesfalls ohne jegliche Sicherung ins Auto gesetzt werden. Für Kleintiere empfehlen sich Käfige. Große Hunde sollten mit einem speziellen Sicherheitsgurt gebändigt werden. Ideale Transportmittel sind Kombi oder Mini-Van, bei denen hinter der Rückbank ein Gitter oder Netz montiert ist, so der ARBÖ.

EU-Heimtierausweis
"Wer in ein EU-Land einreisen will, muss nachweisen können, dass Hund, Katze oder Frettchen gegen Tollwut geimpft ist. Außerdem muss das Tier eindeutig identifizierbar sein, z.B. durch eine Tätowierung am Ohr oder einen implantierten Chip. Die Kennnummer des Tieres muss im Heimtierausweis eingetragen sein," zählt Dr. Auracher-Jäger vom ARBÖ die wichtigsten Bedingungen auf. Weiters muss die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und darf höchstens 12 Monate vor Reiseantritt erfolgt sein.

Wer bei der Einreise in ein EU-Land keinen EU-Heimtierausweis vorweisen kann, muss vor allem bei Flugreisen mit Problemen rechnen, im schlimmsten Fall droht eine Quarantäne des Tieres. Laut ARBÖ-Verkehrsjuristin dürfen Irland, Schweden und Großbritannien sogar für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre schärferen Einreisebestimmungen in Bezug auf Tollwut-Schutzimpfungen, Bandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.
     
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