Küberl: "Soziale Startbedingungen für Flüchtlinge katastrophal"  

erstellt am
20. 06. 05

Caritas: Selbst hochqualifizierte Kräfte finden im besten Fall Hilfsarbeiterjobs
Wien (caritas) - "Anerkannte Flüchtlinge dürfen in Österreich nicht zu Sozialfällen auf Lebenszeit werden", fordert Caritas-Präsident Franz Küberl angesichts des bevorstehenden UN-Weltflüchtlingstages am Montag (20. 06.). Hinsichtlich der Zahl an Anerkennungen hätte Österreich zwar viel geleistet, die sozialen Startbedingungen, die (amtlich bestätigte) Verfolgte in Österreich vorfänden, seien aber katastrophal: "Selbst hochqualifizierte Flüchtlinge finden im günstigsten Fall nur Hilfsarbeiterjobs", so Küberl.

Derzeit verstünden wir es in Österreich nicht, die Potenziale der Flüchtlinge zu nützen. Die aktuelle und zurückliegende Novellen hätten die Situation der Betroffenen in Sachen Familienbeihilfe zusätzlich enorm verschlechtert. Personen, denen Österreich temporären Schutz bietet (etwa 1.000 pro Jahr) solle sie überhaupt zusammen mit dem Kindergeld gestrichen werden.

Als "unmenschlich" bezeichnet der Caritas-Präsident die vorgesehene Schubhaft für AsylwerberInnen, die über EU – Nachbarstaaten zu uns kommen. "Im Klartext bedeutet das, dass die AsylwerberInnen oft monatelang sinnlos eingesperrt sind, bis sie tatsächlich überstellt werden können. Vor allem für traumatisierte Menschen vervielfacht sich dadurch das Leid." Zudem gäbe es in den östlichen Nachbarstaaten keine angemessene Versorgung für Traumatisierte.

"Dublin 2 darf kein Heiligtum sein"
Auf EU-Ebene solle Österreich seinen EU-Vorsitz 2006 nützen, damit es zu einer partnerschaftlichen Teilung der Verantwortung für Flüchtlinge komme, fordert Küberl. "Dublin 2 darf kein Heiligtum sein" plädiert der Caritas-Präsident hier für eine neuerliche Diskussion. So könne etwa gerade bei den besonders schutzbedürftigen, traumatisierten Personen jener Staat zuständig sein, in dem erstmals der Asylantrag gestellt wurde. "Hier muss man ein unwürdiges Hin- und Herschieben der ohnehin schon in den Herkunftsländern oder auf der Flucht traumatisierten Menschen vermeiden." In einem zweiten Schritt, also nach dem Asylverfahren, könne eine weitere Aufteilung der Betroffenen erfolgen.

Die EU-Verordnung Dublin 2 sieht vor, dass AsylwerberInnen in jenes EU-Land zurückgeschoben werden, in dem der Eintritt in die EU erfolgte.

Im Jahr des 50-jährigen Bestehens der Genfer Flüchtlingskonvention plädiert der Caritas-Präsident dafür, den eigentlichen Sinn der Asylgesetzgebung nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich den Schutz vor Gewalt und Verfolgung: "Auch wenn nicht jeder Asylwerber in Österreich Asyl erhalten kann, hat dennoch jeder ein Recht auf ein faires Verfahren."

PolitikerInnen dürften keine Angst vor Flüchtlingen schüren: "Im Vorjahr sind von rund 17 Millionen Menschen auf der Flucht rund 25.000 in Österreich gelandet."
     
zurück