NÖ Wirtschaftskammer entschärfte Umsatzsteuerbombe  

erstellt am
13. 06. 05

St. Pölten (nöwpd) - Einen Erfolg gegen die Bürokratie, der in erster Linie der mittelständischen Wirtschaft zugute kommt, kann sich die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich Sonja Zwazl an die Fahne heften. Ihrer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass der Ministerrat einem Ministerialentwurf des Finanzministeriums für eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes den Giftzahn gezogen hat. Jetzt gilt die Verpflichtung des Rechnungslegers, auf der von ihm ausgestellten Rechnung neben seiner eigenen Umsatzsteueridentifikationsnummer UID auch die des Rechnungsempfängers zu deklarieren, erst ab einem Rechnungsbetrag von 10.000 Euro.

"Ohne diese Reparatur wäre der Aufwand vor allem im Tagesgeschäft mit kleineren Beträgen enorm und die Umsetzung des ursprünglich beabsichtigten Gesetzesauftrages in der Praxis oft gar nicht möglich gewesen", erklärte die Wirtschaftskammerpräsidentin dem NÖ Wirtschaftspressedienst. Seinen ersten und nunmehr zu Fall gebrachten Vorschlag hatte das Finanzministerium damit begründet, dass man damit Betrügereien besser bekämpfen könne, ohne allerdings zu erklären, wie das in der Praxis funktionieren soll. Deshalb war der ursprüngliche Entwurf auch von der Bundeswirtschaftskammer als untauglich abgelehnt worden.

Die UID-Nummer ist als Vereinfachung des umsatzsteuerlos grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU eingeführt worden und gilt inzwischen auch als Rechnungslegungspflicht im innerösterreichischen Geschäftsverkehr. Sie wird jeder Firma und jeder Person, die Rechnungen ausstellt, vom Finanzamt zugeteilt. Völlig neu war das Ansinnen, auf der Rechnung auch die UID-Nummer des Adressaten anzuführen, die der Rechnungsaussteller in der Regel gar nicht kennt und wozu bisher auch gar kein Grund bestand. Mit der neuen Maßnahme ist Österreich wieder einmal ein Vorreiter in Europa. In Deutschland etwa kennt man die doppelte UID-Pflicht nicht.

"Im Vergleich zu dem, was geplant war, ist es für den Großteil der Betriebe eine spürbare Erleichterung, dass die Grenze von 10.000 Euro eingeführt wird, womit die neue Regelung nicht für das Massengeschäft gilt," betont Zwazl. (mü)
     
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