Salzburg: Zahlreiche Anregungen des Rechnungshofes werden umgesetzt  

erstellt am
24. 06. 05

Tätigkeitsbericht 2004 des Rechnungshofes (des Bundes) für das Bundesland Salzburg den Landtagsparteien übermittelt
Salzburg (lk) - Zahlreiche Anregungen, die der Rechnungshof (des Bundes) in seinen Berichten über Überprüfung von Salzburger Verwaltungseinrichtungen gemacht hatte, werden derzeit von der Landesverwaltung umgesetzt. Dies stellt der Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht „Bundesland Salzburg – Verwaltungsjahr 2004“ fest, der am Donnerstag (23. 06.) von Landtagspräsident Johann Holztrattner den Landtagsparteien übermittelt wurde.

So hatte der Rechnungshof beispielsweise empfohlen, dass der innerhalb der Landesverwaltung bei der Abstimmung der Gebarungen auf politischer oder administrativer Ebene bestehende hohe Koordinationsaufwand in Verbindung mit der Verwaltungsreform vermindert und geordnet werden sollte. Die Landesregierung teilte dazu mit, dass die Aufgabe der Abstimmung der Gebarung auf politischer und administrativer Ebene von einem Landeskoordinationskomitee wahrgenommen werden soll.

In der Raumordnung sollten nach Ansicht des Landesrechnungshofes die noch fehlenden Regionalverbände gegründet werden. Die Landesregierung informierte den Landesrechnungshof darüber, dass die Konstituierung eines gemeinsamen Regionalverbandes für die Planungsre-gionen Unteres Salzachtal, Oberes Salzachtal, Oberinzgau, Zeller Becken und Unterpinzgau weiter verfolgt werde. Darüber hinaus habe im formell bereits konstituierten „Regionalverband Pongau“ im Dezember 2004 die Gründungsversammlung stattgefunden. Damit seien weitere Schritte zur Verwirklichung der noch fehlenden Regionalverbände gesetzt worden.

Weiters habe der Rechnungshof angeregt, die nicht vom Europaschutzgebiet erfassten Teile des RAMSAR-Gebietes Rotmoos als Naturschutzgebiet auszuweisen. Vom Land Salzburg wurde mitgeteilt, dass inzwischen Teile des RAMSAR-Gebietes zum Natur- und Europaschutzgebiet erklärt wurden. Eine Zustimmung des Grundeigentümers zur gänzlichen Ausweisung als Naturschutzgebiet wäre nicht zu erreichen gewesen.

Nach Ansicht des Rechnungshofes wäre hinsichtlich der Haftung der Salzburger Landes-Holding gemäß Bankwesengesetz für Verbindlichkeiten der Salzburger Hypobank im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit eine rasche Lösung anzustreben. Von Salzburger Seite wurde mitgeteilt, dass es bereits einen Gesetzesentwurf gebe, der das Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der Salzburger Landes-Holding mit Ablauf des 30. Juni 2005 beinhalte. Auf diese Weise werde auch deren zeitlich und betragmäßig unbegrenzte Haftung für Verbindlichkeit der Salzburger Hypobank pro futuro unterbunden.

Unerledigt ist dagegen eine Anregung des Rechnungshofes zur Umsetzung der RAMSAR-Konvention, wonach eine Artikel 15a-Vereinbarung abgeschlossen werden sollte, in der für die Übernahme von internationalen (Naturschutz-)Verpflichtungen durch den Bund grundlegende Definitionen, Ziele und Standards festgelegt werden sollten. Nach Ansicht der Salzburger Landesregierung werde zur Umsetzung der Ziele der RAMSAR-Konvention mit den bestehenden landesrechtlichen Bestimmungen das Auslangen gefunden.

Der Rechnungshof hat weiters empfohlen, dass die Sonderentlohnung für die Impftätigkeit von Amtsärzten eingestellt werden sollte. Die Landesregierung hat dazu erklärt, die Durchführung der öffentlichen Schutzimpfungen durch Amtsärzte im Land Salzburg sei wesentlich günstiger als durch niedergelassene Ärzte.

Tätigkeit des SIR positiv beurteilt
Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes enthält weiters einen Bericht über die Ergebnisse einer Prüfung des Salzburger Institutes für Raumordnung und Wohnen (SIR). Insgesamt beurteilte der Rechnungshof die Tätigkeit des Institutes als positiv und hob zusammenfassend einige Empfehlungen hervor. So sollte ein sich an den aktuellen Herausforderungen orientierendes Strategiekonzept ausgearbeitet und eine schlankere Vereinorganisation überlegt werden. Die Projektkostenrechnung und das Projektcontrolling wären auszubauen und das Ausmaß externer Leistungen und die dafür notwendige Organisationsform zu überdenken. Darüber hinaus sollte im Fachbereich Raumordnung der Leistungsumfang der Vertragstätigkeit evaluiert und die Förderungshöhe dementsprechend festgesetzt werden. Von der Landesregierung wurde dazu mitgeteilt, dass diesen Empfehlungen entsprochen werde bzw. Gespräche über Möglichkeiten der Umsetzung geführt würden.
     
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