ARBÖ: Beim "Pickerl" gelten auch im Ausland die österreichischen Regeln  

erstellt am
23. 06. 05

In Ungarn und Kroatien gibt es in der Praxis jedoch Probleme bei überzogenem Pickerl
Wien (arbö) - Österreichs Autofahrer haben vier Monate nach Ablauf des "Pickerls" noch Zeit, sich ein neues zu beschaffen. "Diese Toleranzfrist von vier Monaten gilt auch im Ausland", unterstreicht ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. Trotzdem müssen Autofahrer in Ungarn und Kroatien in der Praxis mit ernsthaften Problemen rechnen, wenn ihr Pickerl überzogen ist. "Der Verkehrsminister Hubert Gorbach ist aufgefordert, über das Außenministerium diese Schikane für österreichische Staatsbürger schnellstens abzustellen", fordert ARBÖ Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar.

Der Österreicherin F. ist es nun gelungen, geltendes Recht auch in der Praxis umzusetzen und der Bestrafung durch ungarischen Behörden zu entkommen. Ihr "Fall": Frau F. wurde in Ungarn angehalten. An ihrem Fahrzeug wurde das überzogene Pickerl beanstandet und ihr sogar bei Nichtbezahlung der Strafe eine Haftstrafe angedroht.

F. argumentierte dagegen, dass die viermonatige Toleranz nicht nur in Österreich gilt, sondern auch im Ausland. "Völlig zu Recht", bekräftigt die ARBÖ-Verkehrsjuristin. "Das Pickerl, die 'Wiederkehrende Begutachtung nach §57a', gehört zu den Ausrüstungsvorschriften. Ausrüstungsvorschriften betreffen das Fahrzeug selbst und werden nach dem Recht desjenigen Staates beurteilt, in welchem das Fahrzug zugelassen wurde. Verhaltensvorschriften hingegen betreffen das Verhalten des Lenkers im Straßenverkehr und richten sich immer nach dem Recht desjenigen Staates, indem sich der Lenker befindet."

Frau F. musste allerdings all ihre Sprachkenntnisse und ihre Überredungskünste einsetzen, um der sofortigen Bezahlung der Geldstrafe in Ungarn zu entkommen und mit einem Erlagschein zurückzufahren. Allerdings enthielt auch dieser die Androhung einer Haftstrafe bei Nichtbezahlung. Zurück in Österreich konnte sie mit Hilfe der ARBÖ-Verkehrsjuristin die Angelegenheit restlos klären.

Die ARBÖ-Verkehrsjuristin empfiehlt allen Urlaubern trotzdem, mit einem gültigen Pickerl auf die Reise zu gehen. Nicht nur, um Kämpfen mit ausländischen Polizeibehörden zu entrinnen, sondern auch der eigenen Sicherheit zuliebe. Beim Pickerl-Check werden ja wichtige technische Fehler erkannt und falsch eingestellte Abgaswerte korrigiert. Die rechtzeitige Reparatur technischer Mängel bringt mehr Sicherheit und erspart Geld und eine Menge Zores.

ARBÖ-Mitglieder können beim ARBÖ Pickerl-Überprüfung durchführen lassen.
     
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