Rechnungshof-Bericht zu Grassers "Homepage"  

erstellt am
21. 06. 05

BMF nimmt die RH-Kritik zum Ablauf des Verfahrens zur Kenntnis
Das Bundesministerium für Finanzen hält fest, dass alle Verwaltungsbehörden korrektes steuerliches Vorgehen festgestellt haben
Wien (bmf) - Zum am Montag (20. 06.) veröffentlichten Rechnungshofbericht hält das Finanzministerium fest: Der Rechnungshof kritisiert nicht - wie einst von der Opposition behaupte - die Sachentscheidung, dass steuerlich völlig korrekt gehandelt wurde, sondern lediglich das Verfahren. Die Verfahrenskritik nimmt das BMF zur Kenntnis, hält dazu aber fest, dass 2 Finanzämter, 10 Beamte, nach Anregung des RH diesen Fall sogar zweimal im Detail geprüft haben und jedes Mal zum selben Ergebnis kamen: Steuerlich korrekt gehandelt.

Ergebnis eindeutig: steuerlich völlig korrekt gehandelt: Im Juli 2003 haben sowohl Karnl-Heinz Grasser als auch der Verein zur Förderung der New Economy sämtliche Unterlagen an die zuständigen Finanzbehörden zur Prüfung einer möglichen Steuerpflicht übergeben. Die unabhängigen Finanzbehörden, 2 Finanzämter, 10 Finanzbeamte haben eine klare Entscheidung gefällt: Steuerlich völlig korrekt gehandelt.

Doppelt geprüft: Der Rechnungshof regte eine Vertiefung der Prüfung in Bezug auf mögliche erbschafts- bzw. schenkungssteuerrelevante Tatbestände durch die Behörden an, auch diese Prüfung kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Steuerlich völlig korrekt gehandelt. Die Sachverhaltsermittlung ist nach Ansicht des BMF sehr umfassend und vollständig erfolgt. Von zwei unabhängigen Finanzämtern wurden alle für die Beurteilung der steuerlichen Tatbestände erforderlichen Daten, Belege, Verträge, Satzungen und sonstigen erforderlichen Unterlagen abverlangt und rechtlich gewürdigt.

Über 2 Jahre Ermittlungen und Prüfungen - Rechtsmeinung klar: Sowohl die zuständigen Verwaltungsbehörden als auch die unabhängige Justiz haben eindeutig entschieden: Es waren keine Steuern zu zahlen: Zwei unabhängige Finanzämter nach zweimaliger Prüfung, die Würdigung des Sachverhaltes durch das BMF, die Volksanwaltschaft, namhafte Experten, zB Univ. Prof. Dr. Eduard Lechner, Dr. Roman Leitner und schließlich die unabhängigen Justizbehörden kamen einstimmig zur Überzeugung, dass völlig korrekt gehandelt wurde. Anzumerken ist besonders, dass die Strafgerichte, das Oberlandesgericht und der unabhängige Richtersenat den gegenständlichen Fall ca. zwei Jahre eingehend geprüft haben. Die Justizbehörden haben sich besonders intensiv mit der Frage einer theoretisch möglichen Schenkungssteuerpflicht befasst. Dies führte auch dazu, dass eine Einvernahme des Herrn Bundesminister für Finanzen erfolgte. Das Ergebnis der intensiven Befassung: die von Josef Cap, Günther Kräuter und Christoph Matznetter erstatteten Anzeigen wurden zurückgelegt und das Verfahren eingestellt.

 

 Gahr: "Keine Steuerpflicht bei Grasser-Homepage"
Wien (övp-pk) - "Wie auch eine Vielzahl an vorherigen Prüfungen stellte der Bericht des Rechnungshofes zur Grasser-Homepage fest, dass keine Steuerpflicht gegeben ist. Die Homepage von Karl-Heinz Grasser wurde steuerlich korrekt gehandhabt", so ÖVP- Rechnungshofsprecher Hermann Gahr am Montag (20. 06.) nach der Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes zur steuerlichen Gebarung des Vereins zur Förderung der New Economy.

"Mit dem Bericht wurde nun auch von der Obersten Kontrollbehörde Österreichs festgestellt, dass es zur Homepage von Bundesminister Karl-Heinz Grasser aus steuerlicher Sicht wenig bis gar keine Kritikpunkte gibt. Die Sachentscheidung wurde nicht in Frage gestellt, es bestand also in keinem Fall eine Steuerpflicht", erklärte Gahr.

"Die langjährigen Skandalisierungsversuche der Opposition führten auch bei diesem Thema wieder einmal in die Sackgasse. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition sollten nicht voreilig nach Rücktritten rufen, sondern die Ergebnisse des Rechnungshofberichtes genau anschauen. Positiv zu werten ist immerhin, dass Kollege Kräuter den Rücktritt vom Finanzminister Grasser - wie noch im August 2004 gefordert - nicht mehr verlangt," so Rechnungshofsprecher Gahr.

Auf die Vorwürfe der unzureichenden Erhebung entgegnet der ÖVP-Rechnungshofsprecher abschließend: "Dem Rechnungshof wurden sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Dieser kritisierte anschließend zwar die Verfahrensfrage, jedoch keineswegs die Sachentscheidung."

 

 Matznetter: Grassers untergeordnete Behörden haben "völlig versagt"
Wien (sk) - Durch den am Montag (20. 06.) vorgelegten Rechnungshof-Bericht zur Homepage-Affaire ist für SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter klargestellt, dass kein ordnungsgemäßes Verfahren durch die dem Finanzminister untergeordneten Behörden abgewickelt wurde. "Die Finanzminister Grasser untergeordneten Behörden haben völlig versagt - noch dazu, wo die Entscheidung ausschließlich zugunsten des Finanzministers selbst und zugunsten des Vereins seiner Kabinettsmitarbeiter gefallen ist. Dies ist die alleinige Verantwortung von Finanzminister Grasser", so Matznetter gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Was jetzt zu geschehen habe, sei klar: Die Staatsanwaltschaft müsse im anhängigen bzw. wieder aufzunehmenden Verfahren klären, ob die Vereinsfunktionäre die Mittel ordnungsgemäß verwendet haben. Die Finanzbehörden hätten durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens die Steuerpflicht neuerlich zu prüfen.

Österreich dürfe nicht zu einer Bananenrepublik verkommen. "Es ist Ihre persönliche Verantwortung, in Ihrem privaten Homepage-Skandal, Herr Minister Grasser. Treten Sie zurück oder ermöglichen Sie eine ordnungsgemäße Überprüfung", schloss Matznetter.

 

 Kogler: Alle zahlen Steuern, nur KHG nicht
Wien (grüne) - "Der Rechnungshofbericht zur Causa Grasser ('Außenprüfung bei Finanzämtern') beweist einmal mehr die Unbelehrbarkeit, Abgehobenheit und ungenierte Inanspruchnahme von Privilegien durch den Finanzminister. Die vergleichende Prüfung des Rechnungshofs hat gravierende, schier unglaubliche Fehlleistungen der dem Finanzminister unterstellten Finanzämter aufgezeigt. Der Rechnungshof (RH) hat festgehalten, dass in keinem anderen Steuerverfahren bei Vereinen derart verfahren wurde. Der RH bezeichnet die Rechtsansicht des Finanzministeriums wörtlich als 'nicht haltbar' (S 43). Das fortgesetzte Motto von Grasser und Weißwäscher Finz in der Causa Homepage ist offenbar: 'Alle zahlen Steuern, nur Karl-Heinz nicht'", so Werner Kogler, Vorsitzender des Rechnungshofausschusses und Budgetsprecher der Grünen, am Montag (20. 06.).

Die von Grasser und Finz ins Treffen geführten finanzrechtlichen Begründungen würden nämlich vom Rechnungshof (RH) in keiner Weise gewürdigt. Die von Graser & Finz aufgestellten Behauptungen, dass aufgrund von Entscheidungen in einem anderen Rechtsbereich keine Schenkungssteuerpflicht vorliege, werde vom Rechnungshof mehrfach zurückgewiesen, zumal die ins Treffen geführten Bestimmungen in der konkreten Causa gar nicht anwendbar seien. "Damit schließt sich auch der Rechnungshof sämtlichen seriösen ExpertInnen an und bezieht sich sogar auf deren Sachmeinung", so Kogler

Darüber hinaus stellt der RH fest, dass die Zuwendung der Industriellenvereinigung ausschließlich den Finanzminister selbst und nicht wie behauptet den Verein begünstigen. "Das Grasser-Finz-Geschwafel von satzungsgemäßer Zuwendung und daraus resultierender Steuerfreiheit erweist sich als das, was es ist: Geschwafel", so Kogler.
     

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