Khol: Österreicher stehen hinter dem Grundsatz des Asylrechts  

erstellt am
21. 06. 05

Genfer Flüchtlingskonvention Magna Charta des Flüchtlingswesens
Wien (pk) - „Die Genfer Flüchtlingskonvention, die aus den Erfahrungen kurz vor und nach dem 2.Weltkrieg gestaltet ist, ist die Magna Charta des Flüchtlingswesens“, sagte Nationalrats- präsident Dr. Andreas Khol am Montag (20. 06.) anlässlich des Festaktes „50 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention“ in den Redoutensälen der Hofburg. Der Nationalratspräsident hob damit die Tatsache, dass es zur Zeit des NS-Regimes kein Asylrecht gegeben hat, als entscheidend für die Entwicklung der Flüchtlingskonvention hervor. 1938 war die jüdische Bevölkerung Österreichs schutzlos, viele wurden aber von den USA, Frankreich, der Tschechoslowakei und Großbritannien aufgenommen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, die in Österreich seit 50 Jahren in Kraft ist, habe in der Zeit des Kommunismus und der Trennung Europas durch den Eisernen Vorhang vielen Menschen die Flucht vor dem Kommunismus ermöglicht. Gerade für Österreich habe sie immer große Bedeutung gehabt, wie Khol anhand „eindrucksvoller Ziffern“ im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen nach Österreich illustrierte. Er erwähnte unter anderem jene 180.000 Menschen, die während des Ungarnaufstandes 1956/1957 nach Österreich geflüchtet sind und die 95.000 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina in den Jahren 1992 und 1993. In Summe hätten die Flüchtlingsströme mit über zwei Millionen Menschen nach Österreich große materielle Anstrengungen des österreichischen Volkes bedurft, so Khol. „Daher ist es an der Zeit, den Österreicherinnen und Österreichern, die grundsätzlich hinter dem Asylrecht stehen, zu danken.“

Heute sei eine Erneuerung des Bekenntnisses zum Asylrecht vonnöten, auch die EU sei gefordert, so Khol, der betonte, dass es „kein Asylrecht a la carte“ geben könne. „Wir brauchen eine gleichmäßige Verteilung der Lasten und einen Einbau des Asylrechts in das Regelwerk der EU.“ Dafür sei auch der Schutz vor Missbrauch und eine klare Trennung zwischen Einwanderung und Durchwanderung einerseits und Asyl andererseits notwendig. „Nur wenn Verfolgte sauber von Einwanderungswilligen getrennt werden, kann der Kerngedanke des Asylrechts gewahrt werden“, so Khol, der die Bekämpfung des Schlepperwesens und der Organisierten Kriminalität als Herausforderungen der heutigen Zeit nannte.

Die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen und deren Einbettung in die EU sei wesentlich. Dazu sei eine Harmonisierung des Asylrechts mit gemeinsamen Grundsätzen auch in den neuen EU-Mitgliedstaaten unabdingbar.

Abschließend verwies Khol auf das „moderne österreichische Asylrecht“, das die Rechte der Flüchtlinge ebenso gewährleiste wie den Schutz gegen Missbrauch. „Unser Ziel muss der Schutz vor Verfolgung als Grundrecht sein, das im 20. Jahrhundert entwickelt wurde.“
     
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