Vormerksystem in Kraft  

erstellt am
01. 07. 05

Weiterer Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit - Katalog von 13 Delikten zieht verantwortungslose Lenker zur Verantwortung
Wien (kfv) - Fahrzeuglenker, die sich gerne risikoreich am Straßenverkehr beteiligen, haben es jetzt ein Stück schwerer. Mit Freitag (01. 07.) tritt das "Vormerksystem" in Kraft. "Es ist sehr erfreulich, dass nach mehr als zehnjähriger Diskussion auch Österreich sein eigenes System zur Erfassung von Hochrisikolenkern bekommt", sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). "Der Katalog umfasst 13 besonders gefährliche Delikte und ist funktionell angelegt. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit getan." Laut Thann sollte das Vormerksystem aber auf jeden Fall evaluiert werden, um das Reglement gegebenenfalls nachzubessern.

Bereits 1994 gab es die ersten Impulse zur Einführung eines solchen Systems, damals wurde es aber noch unter dem Begriff "Punkteführerschein" diskutiert. Ähnliche Systeme existieren in anderen Ländern schon seit längerem. Neben dem bekannten Beispiel Deutschland setzen auch Australien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Portugal, die Türkei und die USA auf besondere Maßnahmen gegen Wiederholungstäter.

Die Funktionsweise des Vormerksystems
Jene Delikte, die schon bisher den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge hatten (zum Beispiel Alkoholisierung ab 0,8 Promille, Geschwindigkeitsübertretungen), bleiben vom Vormerksystem unberührt. Ein neues Entzugsdelikt ist aber dazugekommen: Wer weniger als 0,2 Sekunden Sicherheitsabstand hält (das entspricht bei 130 km/h einer Distanz von etwa sieben Metern), muss den Führerschein ebenfalls sofort abgeben.

Der Beobachtungszeitraum des Vormerksystems beträgt zwei Jahre. Wird eines der 13 Vormerkdelikte begangen, gibt es beim ersten Mal eine Vormerkung im Führerschein-Register. Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einem weiteren Delikt, muss der betroffene Lenker an einer besonderen Maßnahme teilnehmen (z.B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining). Bei der dritten Übertretung innerhalb von zwei Jahren wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Vormerkungen werden zwei Jahre nach Eintragung nicht mehr berücksichtigt.

Die 13 Vormerkdelikte

  • Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei C-Lenkern (Lkw)
  • Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei D-Lenkern (Bus)
  • Übertretung der 0,5 Promille-Obergrenze (alle Lenker)
  • Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg
  • Nichtbeachtung des Zeichens "Halt" bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
  • Nichtbeachtung des Rotlichts bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
  • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
  • Übertretung der Verordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  • Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren der bereits geschlossenen Schranken
  • Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
  • Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes von 0,2 - 0,4 Sekunden
     
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