Liberalisierung des Dienstleistungshandels  

erstellt am
29. 06. 05

… im Rahmen des General Agreement on Trade in Services (GATS)
Wien (wifo) - Der internationale Handel mit Dienstleistungen war erstmals im Rahmen der Uruguay-Runde (1986 bis 1994) Gegenstand multilateraler Liberalisierungsverhandlungen. Die Liberalisierung des Dienstleistungssektors ist auch Teil der laufenden Doha-Welthandelsrunde. Befürworter betonen die zu erwartende enorme Steigerung von Effizienz und wirtschaftlicher Wohlfahrt; gleichzeitig mehren sich aber die Befürchtungen und kritische Stimmen gegenüber einer Öffnung der Dienstleistungsmärkte. Die meisten dieser Befürchtungen werden durch die vorliegenden Fakten zum GATS nicht gestützt. Die Struktur des GATS verhindert bisher große Fortschritte in der Liberalisierung des Dienstleistungssektors. Auch die Verhandlungen im Rahmen der laufenden Doha-Runde werden kaum zusätzliche Marktöffnung bringen.

Technische Innovationen haben die Handelbarkeit von Dienstleistungen beträchtlich erhöht. Derzeit wird der Anteil des Dienstleistungsaußenhandels am Gesamthandel auf 35% bis 40% geschätzt (statistische Erfassungslücken lassen eine genauere Schätzung nicht zu). Der größte Teil des internationalen Dienstleistungshandels wird zwischen Industriestaaten abgewickelt. Die EU ist der weltweit wichtigste Exporteur.

Auch Österreichs Weltmarktanteil ist im Dienstleistungsexport (2,4%) höher als im Güterexport (1,2%). Rund drei Viertel ihres Außenhandels wickeln die heimischen Dienstleistungsanbieter innerhalb der EU 25 ab.

Während in den Industriestaaten der Handel mit unternehmensbezogenen Dienstleistungen erheblich an Bedeutung gewinnt, ist die hohe Spezialisierung auf Tourismusdienstleistungen kennzeichnend für die Entwicklungsländer.

Das GATS unterscheidet vier Formen der internationalen Erbringung von Dienstleistungen (z. B. direkter Handel über die Grenze, Eröffnung einer Niederlassung im Gastland, Leistungserbringung durch die Entsendung von Arbeitskräften, Konsum im Ausland). Dies und die hohe Regulierungsdichte vieler Dienstleistungsbereiche machen die Verhandlungen sehr komplex. Zudem erlaubt das GATS eine flexible Liberalisierung "à la carte" über freiwillige, sektorspezifische "Verpflichtungslisten". Jedes Mitgliedsland kann so jene Dienstleistungsbereiche festlegen, in denen es zu Liberalisierungsschritten bereit ist, und benennt darüber hinaus jene Maßnahmen, die es innerhalb der zu liberalisierenden Sektoren beibehalten will.

In der Folge wurde der Status quo der Regulierungen häufig festgeschrieben, ohne dass durch das GATS eine zusätzliche Marktöffnung erreicht worden wäre. Die meisten WTO-Mitgliedsländer verpflichteten sich in den Sektoren Tourismus, Finanzdienste, Telekommunikation, EDV- und Informationsdienste sowie sonstige unternehmensnahe Dienstleistungen zur Marktöffnung über das GATS. In den anderen Bereichen, insbesondere Handelsdienste, Bildung, Gesundheit, kulturelle Diensten sowie Bauleistungen ist die Bereitschaft zur Festschreibung (und damit auch Offenlegung) von Restriktionen bzw. zur Liberalisierung gering.

Die weitere Liberalisierung der Dienstleistungen ist fixer Bestandteil der laufenden Doha-Welthandelsrunde. Der bisherige Stand der Verhandlungen lässt jedoch darauf schließen, dass auch diese Runde nur mäßige Fortschritte in der Marktöffnung bringen wird.

Quelle: WIFO; Autorin: Yvonne Wolfmayr
     
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