Breite Mehrheit im Plenum für das neue Fremdenrecht  

erstellt am
08. 07. 05

Parteien begrüßen Personalaufstockung beim UBAS
Wien (pk) - Das Fremdenrechtspaket und die Petition betreffend „Gewalt gegen Frauen – nicht mit ihnen – nicht mit uns!“ standen am Donnerstag (07. 07.) an der Spitze der Tagesordnung des Nationalrates.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) warf den Regierungsparteien und der SPÖ vor, unter dem Titel Asylmissbrauch ein verfassungsrechtlich und grundrechtlich bedenkliches Fremdenrechtspaket zu beschließen und damit die Folgen einer verfehlten Fremdenpolitik auf dem Rücken der Zuwanderer auszutragen. Die Rednerin kritisierte insbesondere die Abschiebung der traumatisierten Flüchtlinge, Gebietsbeschränkungen für Asylwerber, die Möglichkeit der Zwangsernährung von Schubhäftlingen und die erhöhten Strafrahmen für Helfer von Flüchtlingen als grundrechtswidrig. Dadurch werde der Rechtsstaat abgebaut und hinsichtlich der Grundrechte ein Zweiklassensystem zwischen Inländern und Ausländern eingeführt, stellte sie fest.

Fremdenrechtliche Gesetze eignen sich nach Meinung der Rednerin nicht für rechtspopulistische Ansagen. Jeder Staat habe das Recht, sich gegen Asylmissbrauch zu wehren, er habe aber gleichzeitig die Pflicht, diesen Missbrauch mit grundrechtlich konformen Mitteln abzustellen, stand für Stoisits fest.

Abgeordneter Mag. MOLTERER (V) fühlte sich einer Meinung mit der breiten Mehrheit der österreichischen Bevölkerung und betonte, der heutige Tag sei ein guter Tag für Österreichs Sicherheit. Österreich sei sich seiner Verpflichtung als Asylland bewusst, müsse aber auch den Realitäten ins Auge schauen und Fehler und Missstände beseitigen, um nicht eben dieser Tradition als Asylland zu schaden. Wer die Augen vor den Missbräuchen des Asylrechtes verschließt, handle gegen die Sicherheit des Landes, unterstrich Molterer.

Das bisherige Gesetz sei, wie Molterer zu bedenken gab, immer wieder in einer missbräuchlichen Weise für andere Ziele als Asyl, so etwa auch für Straftaten, ausgenützt worden. Dem gelte es nun entgegenzuwirken. Das vorliegende Paket sei menschenrechts- und verfassungskonform und treffe die richtige Balance in einem Spannungsfeld von Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und menschenrechtlichen Verpflichtungen, betonte Molterer.

Abgeordneter Mag. DARABOS (S) schickte voraus, für die SPÖ sei es auch als Oppositionspartei selbstverständlich, einen Beitrag zu einem humanitären Asylgesetz zu leisten, das den Eckpunkten Verfahrensbeschleunigung, Menschenrechts- und Verfassungskonformität sowie Abstellung des Asylmissbrauches Rechnung trägt. In den Verhandlungen mit Ministerin Prokop konnten diese Vorgaben verwirklicht werden, unterstrich Darabos.

Der Redner bekannte sich zu dem vorliegenden Paket und führte Teile des Gesetzes wie die Verfahrensbeschleunigung und die Schaffung des Asylgerichtshofes auf die Initiative seiner Fraktion zurück. Nach seiner Interpretation ist Zwangsernährung von Schubhäftlingen im Asylgesetz nicht vorgesehen, überdies sei es gelungen, Intentionen der ÖVP, die durch Änderung des Aufenthaltsrechtes in Richtung Lohn- und Sozialdumping gelaufen wären, noch herauszuverhandeln. Insgesamt fühlte sich Darabos auch durch Meinungsumfragen bestätigt, denen zufolge 67 % der Bevölkerung die Zustimmung der SPÖ für richtig halten.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) qualifizierte den heutigen Beschluss als Sieg der Vernunft und konstatierte, Österreich werde auch weiterhin ein Asylland für wirklich Verfolgte bleiben, sich aber gegen den bisher vorherrschenden drastischen Asylmissbrauch zur Wehr setzen. Den Grünen warf die Rednerin vor, für ungeregelten Zuzug einzutreten und den Missbrauch des Asylrechts zu leugnen. Für Partik-Pable hingegen stand fest, dass ein Großteil der Asylwerber nicht verfolgt ist, sondern bloß durch Einwanderung seine Lebensgrundlage verbessern möchte.

Man müsse vor allem gegen kriminelle Asylwerber entschlossen vorgehen, betonte die Rednerin. Zudem habe man den Bürgern zu sagen, welche Kosten dies alles verursache. Man solle also jenen Schutz gewähren, die wirklich verfolgt würden, müsse aber gegen jene vorgehen, die sich in Österreich aufhielten, ohne hiefür Gründe zu haben, schloss die Rednerin. Man dürfe nicht romantisch träumen, sondern sei dazu verpflichtet, den Buchstaben des Gesetzes entsprechend umzusetzen. Österreich werde weiterhin ein Asylland für jene, die wirklich verfolgt werden, bleiben, Missbrauch werde sich das Land aber nicht länger gefallen lassen, betonte Partik-Pable.

Bundesministerin PROKOP erinnerte daran, dass sie zwei Schwerpunkte ihrer Arbeit für diese GP genannt habe: eine einheitliche Exekutive und ein ansprechendes Asylgesetz. Die einheitliche Polizei sei vorige Woche Realität geworden, heute könne der zweite sicherheitspolitische Punkt beschlossen werden. Die diesbezügliche Vorlage sei nicht im stillen Kämmerlein erarbeitet worden, vielmehr habe man auf breiter Basis entsprechende Diskussionen geführt und alle Experten eingebunden, deren Ratschläge man durchaus in die Vorlage eingearbeitet habe. Resultat dieses Prozesses sei ein breiter Konsens über die Parteigrenzen hinweg.

Das Gesetz baue darauf auf, Schutzbedürftigen Schutz zu gewähren, Missbrauch hintanzuhalten und Kriminalität zu bekämpfen. Es gehe aber auch darum, den Bürgern größtmöglichen Schutz zu gewähren. Die Menschen erwarteten von der Politik, dass sie in wichtigen Fragen gemeinsame Lösungen suche und finde, und dies sei gerade in dieser Problematik gelungen, zeigte sich das Regierungsmitglied überzeugt. Man habe ein umfassendes Paket vorgelegt, in dem alle in diesem Zusammenhang wichtigen Bereiche geregelt werden.

Dies gelte auch für die verstärkte Integration, wobei man aber die Bereiche Asyl und Migration nicht vermischen dürfe. In der Vorlage sei diese Trennung demgemäß genau beachtet, betonte die Ministerin. Österreich und seine Menschen leisteten auf dem Gebiet des Asyls heute schon Gewaltiges, wofür sie den Bürgerinnen und Bürgern von Herzen danke, sagte Prokop, die abschließend allen dankte, die am Zustandekommen dieses Entwurfs beteiligt waren.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) meinte, es sei ein demokratisches Prinzip, ein antifaschistisches übrigens, Menschen, die verfolgt würden, Schutz zu gewähren. Von diesem Prinzip müsste sich auch Österreich leiten lassen. Die Regierung vermittle den Eindruck, sie gehe davon aus, dass Menschen, die vor Verfolgung Schutz suchten, per se kriminell seien. Mit diesem Gesetz werde Österreichs Tradition als Land, das Flüchtlingen helfe, beendet, erklärte die Rednerin.

Der Geist dieses Gesetzes sei geprägt von einem Unterschied zwischen Mensch und Mensch, wie man es schon einmal hatte, warnte Glawischnig. Könne die Regierung dies wirklich verantworten?, fragte die Rednerin. Man habe es hier mit gefolterten und traumatisierten Menschen zu tun, doch dem trage der Entwurf in keinster Weise Rechnung. Glawischnig bezweifelte, dass diese Vorlage verfassungskonform sein könne und mit der MRK in Einklang stehe. Vielmehr verantworte die Regierung mit diesem Gesetz, dass Menschen wieder in jenen Ländern, aus denen sie geflohen seien, landeten, wo ihnen vielleicht sogar die Todesstrafe drohe. Kritik durch die Abgeordnete erntete auch die vorgesehene Zwangsernährung, die sie als drakonische und menschenverachtende Maßnahme wertete.

Abgeordneter KÖSSL (V) verteidigte die Vorlage als notwendig und Ziel führend und warf den Grünen vor, für ihre Ablehnung keine Argumente vorgebracht zu haben. Deren Behauptungen entsprächen nicht den Tatsachen, hingegen sei es unumgänglich, klare Richtlinien zu schaffen, um Asylmissbrauch und Kriminalität einen effektiven Riegel vorzuschieben.

Man solle all jenen helfen, die wirklich Schutz brauchten, es habe aber keinen Sinn, Geld für Menschen auszugeben, die das Asylrecht missbrauchten und kriminelle Handlungen setzten, meinte der Redner, der sich über diese Gesetzesvorlage erfreut zeigte und all jenen dankte, die zum Zustandekommen dieses Entwurfs einen konstruktiven Beitrag geleistet haben. Österreich, so resümierte der Abgeordnete, bleibe auch weiterhin eine "Insel der Menschlichkeit".

Abgeordneter PARNIGONI (S) erinnerte daran, dass die Regierung seinerzeit ein völlig "vermurkstes" Asylgesetz vorgelegt habe, das vom Verfassungsgerichtshof entsprechend zurückgewiesen wurde. Die Regierung sei für die Missstände im Asylbereich verantwortlich, von einer erfolgreichen Politik könne daher keine Rede sein. Die widrigen Lebensumstände der Asylsuchenden habe dazu geführt, dass teilweise kriminelle Handlungen gesetzt wurden, die wiederum für die Stimmung der Bevölkerung verantwortlich seien. Dem gelte es, vernünftige Maßnahmen entgegenzusetzen.

Die Regierung zog aus dem Debakel vor dem Verfassungsgerichtshof die Konsequenzen und legte einen neuen Entwurf vor, da das alte Gesetz nicht mehr reparierbar war. Die Vorlage der Ministerin war jedoch eine neuerliche Enttäuschung, und nur dem verantwortungsbewussten Handeln der Sozialdemokratie sei es zu danken, dass dieser Entwurf nun in einer akzeptablen Form vorliege. Mit ihrer Haltung hätten die Grünen in Kauf genommen, einen schlechten Entwurf zum Gesetz werden zu lassen, durch das Engagement der SPÖ habe man nun jedoch eine bessere und gerechtere Lösung gefunden, hielt der Redner fest, der dafür auch konkrete Beispiele vorbrachte.
     
Abgeordneter FAULAND (F) meinte, dieses Gesetz ziele darauf ab, Leuten, die Asyl benötigten, dieses auch zu gewähren, und gleichzeitig Asylmissbrauch zu verhindern. Die Argumentation der Grünen verfange daher nicht. Im Übrigen befinde sich Österreich in seiner Vorgangsweise im Einklang mit zahlreichen anderen EU-Staaten.

Der Redner rekapitulierte die aktuelle Situation am Asylsektor und stellte dies in einen historischen Rahmen. Das alte Gesetz habe sich sehr wohl bewährt, nur bei einigen Punkten habe der Verfassungsgerichtshof Bedenken angemeldet. Dies habe die Regierung dazu veranlasst, ein noch besseres und zielgerichtetes Regelwerk zu schaffen, das nun vorliege. Mit diesem Entwurf trage man den Vorgaben Rechnung, es werde damit möglich, die Problematik in den Griff zu bekommen. Das sei man den Bürgern auch schuldig, erklärte Fauland.

Das neue Fremdenrechtspaket sei einerseits geprägt vom Grundgedanken des Schutzes von Verfolgten nach der Genfer Flüchtlingskonvention, erklärte Bundesministerin Mag. MIKLAUTSCH, andererseits soll aber auch mit aller Härte gegen den Missbrauch des Systems und gegen Kriminalität vorgegangen werden. Österreich habe als Asylland eine lange Tradition, erinnerte die Ministerin, seit dem Jahr 1945 sind ca. 2 Millionen Menschen in unsere Heimat geflüchtet, 700.000 davon sind hier geblieben. Die neuen legistischen Regelungen werden dafür sorgen, dass Österreich diese Tradition auch fortsetzen kann. Der Regierung war es wichtig, ein Gesetzespaket vorzulegen, das rechtsstaatlich einwandfrei, menschenrechts- und verfassungskonform ist. Im Mittelpunkt stand vor allem, dass ein schnelles und rechtssicheres Verfahren etabliert werden sollte. Dies sei auch im Sinne der österreichischen Bevölkerung, war Miklautsch überzeugt, weil durch eine raschere Abwicklung der Verfahren ein sparsamer Umgang mit den Steuergeldern gewährleistet werden könne.

Die Vorlage enthalte zudem Maßnahmen, um den Missbrauch von Asyl hintanzuhalten, führte die Justizministerin weiter aus. So wird es in Zukunft zum Beispiel strengere Strafbestimmungen für Schlepperei und so genannte Aufenthaltsehen geben. Außerdem sollen Verfahren von kriminell gewordenen Asylwerbern rascher abgewickelt werden. Neu ist auch, dass eine Anschlussschubhaft nach der Strafhaft durchgeführt werden kann. Weiters verwies die Ressortchefin auf die verstärkte Mitwirkungspflicht der Asylwerber sowie die zusätzlichen Maßnahmen gegen das Freipressen aus der Schubhaft durch Hungerstreik sowie gegen das Untertauchen.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) wünschte zunächst den Abgeordneten der SPÖ, die heute nicht an der Sitzung teilnehmen, eine gute Besserung. Sodann befasste er sich grundsätzlich mit dem Asylrecht, das für ihn die knappste und konzentrierteste Zusammenfassung der wichtigsten Menschenrechte darstelle, nämlich des Rechts auf Leben und des Rechts auf Freiheit. Heute soll aber über ein "freiheitliches Asylgesetz" abgestimmt werden, das rein nur vom Sicherheitsgedanken geprägt ist. Die Zustimmung der ÖVP ist wohl der Preis, den sie für den Fortbestand der Koalition zahlen muss. Was aber bringe die SPÖ dazu, der Vorlage zuzustimmen, fragte Pilz. Steht die Überlegung im Vordergrund, dass damit jenes Terrain besetzt werden soll, das Haider übrig lässt, wenn er wirklich am Ende ist? Dies sei wohl wenig erfolgversprechend, zumal die Sozialdemokraten in der Zeit von Minister Löschnak schon einmal die Erfahrung machen mussten, dass sie nicht gut beraten sind, wenn sie versuchen, als Ersatzfreiheitliche aufzutreten.

Wenn er sich die Ereignisse der letzten Tage anschaue, dann habe er die Befürchtung, dass die Ausführungen der Justizministerin von dem Motto geprägt sind "nachgiebig gegenüber iranischen Terroristen, hart gegenüber traumatisierten Asylwerberinnen und Asylwerbern". Zahlreiche offene Fragen bestehen auch hinsichtlich der Zwangsernährung, gab Pilz zu bedenken. Wo sollen jene Ärzte gefunden werden, die diese menschenunwürdigen Praktiken in österreichischen Justizanstalten durchführen? Was den Missbrauch des Asylrechts betrifft, so bezweifle sogar die Kriminalpolizei selbst, dass eine Verschärfung des Asylrechts bei der Bekämpfung von illegalem Drogenhandel helfen könne. Stattdessen sollten der Kriminalpolizei vernünftige Instrumente in die Hand gegeben und eine vernünftige, nicht populistische Drogenpolitik gemacht werden.

Abgeordneter ELLMAUER (V) appellierte an die Mandatare der Grünen, endlich damit aufzuhören, Österreich schlecht zu reden. Österreich könne auf eine lange Tradition als Asylland zurückblicken und könne stolz darauf sein, zeigte der Redner auf. So habe man hunderttausenden Ungarn, Tschechen und Bosniern Zuflucht geboten, als sie ihr Heimatland verlassen mussten. Nach wie vor nehme Österreich im Verhältnis zu seiner Bevölkerungszahl sehr viele Flüchtlinge auf. Im vergangenen Jahr war Österreich an vierter Stelle innerhalb der EU, was die Asylanträge betrifft. Diese Hilfsbereitschaft dürfe aber auch nicht ausgenützt werden. Die Organisationen der internationalen Kriminalität und die Schlepperbanden müssen wissen, dass in Österreich nur jene Menschen aufgenommen werden, die wirklich Schutz und Hilfe brauchen. Deshalb sieht das neue Fremdenrechtsgesetz zum Beispiel strengere Strafen bei Scheinehen, Schlepperei und Scheinadoption vor. Besonders wichtig sei für ihn, dass das neue Gesetz mit der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang steht.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung auf das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Dabei gehe es um den Aufenthalt von Migranten in Österreich und ihre Integration in die Gesellschaft. Der Entwurf enthalte einige positive Aspekte, wie zum Beispiel den Zugang zum Arbeitsmarkt für Angehörige nach einem Jahr, räumte Hlavac ein. Ebenso sei zu begrüßen, dass Angehörige im Falle des Todes ihrer Partner, der Eltern, bei Scheidung oder Gewalt in der Familie einen eigenen Aufenthaltstitel erhalten. Erfreut zeigte sich die Rednerin darüber, dass der Scheinselbständigkeit ein Riegel vorgeschoben werden konnte, weil dadurch der Arbeitnehmerschutz unterminiert und Lohndumping gefördert werde. Negativ beurteilte Hlavac die Änderungen im Bereich der Integrationsvereinbarung, wo es sogar zu Verschärfungen gekommen ist.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) hielt seiner Vorrednerin entgegen, dass im Rahmen des Integrationsvertrages die Anzahl der verpflichtenden Deutschkurse für zugewanderte Ausländer erhöht und die Kontrolle verstärkt werde. Was die Kritik der Grünen am Asylgesetz anbelangt, so weise er die in der Debatte vorgebrachten Vergleiche aufs Schärfste zurück. Österreich bekenne sich dazu, dass es Menschen, wie damals Kreisky oder Einstein, die vor einer Diktatur flüchten mussten oder deren Leben gefährdet ist, die volle Unterstützung zukommen lässt. Um für diese Menschen die notwendigen Ressourcen bereit stellen zu können, müsse aber auch der Missbrauch des Asylrechts verhindert werden. Es könne nicht weiter angehen, dass zum Beispiel in Wien 90 % der aufgegriffenen Drogendealer Asylanten sind.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) bezog sich auf den genauen Gesetzestext und hielt der Justizministerin entgegen, dass keinesfalls garantiert sei, dass verfolgte Frauen von weiblichen Exekutivbeamten einvernommen werden. Das gesamte Gesetzespaket stehe für sie unter dem Tenor "Verschärfung". Problematisch und unmenschlich sei etwa, dass straffällig gewordene ausländische Jugendliche wieder in das Heimatland ihrer Eltern zurückgeschoben werden können. Absolut inakzeptabel sei es auch, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schubhaft gesteckt, schwer traumatisierte Personen abgeschoben oder in Hungerstreik tretende Menschen zwangsernährt werden. Und zu all diesen haarsträubenden Regelungen stimme die SPÖ zu, kritisierte Weinzinger.

Abgeordneter MIEDL (V) verwehrte sich vehement dagegen, wenn Österreich in der Öffentlichkeit so dargestellt werde, als wäre es vergleichbar mit dem damaligen Naziregime. Die Redner der Grünen tun so, als ob Österreich nichts Anderes vorhätte als schutz- und hilfesuchenden Asylwerbern etwas aufzuerlegen. Was die Abschiebung von straffälligen Jugendlichen betrifft, so gab Miedl zu bedenken, dass jemand, der zu zwei Jahren unbedingt verurteilt wird, schon eine beachtliche kriminelle Karriere hinter sich haben muss. Wenn 5.000 Asylwerber jährlich untertauchen und sich mehr als 1.000 jährlich aus der Schubhaft freipressen, dann habe der Staat die Verpflichtung, dagegen etwas zu tun. Wer jedoch in seiner Heimat aus politischen, rassischen, ethnischen oder religiösen Gründen mit dem Tod bedroht ist, für den werde es immer Schutz in Österreich geben, unterstrich Miedl.

Die SPÖ habe es sich nicht leicht gemacht, heute dem Fremdenrechtspaket zuzustimmen, erklärte Abgeordneter Mag. MAIER (S). Nach intensiven Verhandlungen sei es jedoch gelungen, zahlreiche Bestimmungen zu entschärfen. So habe man etwa erreicht, dass die Schubhaft nicht endlos dauern kann, sondern mit zehn Monaten befristet ist. Positiv sei sicher auch, dass durch die Anstellung von zusätzlichem Personal die Verfahren beschleunigt werden können. Er verhehle allerdings nicht, dass er einige Regelungen sehr kritisch betrachte, insbesondere den Paragraphen 115. Wenn die SPÖ wieder Regierungsverantwortung übernimmt, dann werden diese Problembereiche sicher beseitigt werden, versicherte er.

Abgeordneter DI ACHLEITNER (F) kam auf die Regelung hinsichtlich der verpflichtenden Deutschkurse zu sprechen. Dies sei insbesondere für jene Frauen sehr wichtig, die früher aus den verschiedensten Gründen nicht die Möglichkeit hatten, zu den Kursen zu gehen. Das vorliegende Fremdenrechtspaket sei konsequent und gerecht, urteilte Achleitner. Es sei geleitet vom Gedanken, dass all jenen Schutz gewährt wird, die tatsächlich verfolgt werden, und dem Missbrauch effizient entgegengewirkt wird. Angesichts der stark steigenden Zahlen im Bereich des Schlepperwesens sei dringender Handlungsbedarf gegeben.

Nationalratspräsident Dr. KHOL gedachte in einer Trauerminute der Verletzten und Toten bei den Terroranschlägen in London.

Mit dem Fremdenrechtspaket 2005 werde ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, zeigte sich Abgeordneter FREUND (V) überzeugt. Es war notwendig, auf die entstandenen Probleme wie etwa Kettenasylanträge, Überlastung der Behörden und straffällige Asylwerber zu reagieren. Er sei froh darüber, dass Asylwerber nach der Strafhaft in Schubhaft genommen werden können. Damit könne verhindert werden, dass diese Personen nach der Haft untertauchen und womöglich noch weitere Straftaten begehen. Wichtig sei auch, dass der UBAS aufgestockt wird und eine Außenstelle in Linz errichtet werden soll.
     
In der weiteren Debatte bekräftige Abgeordneter GAAL (S), der nun vorliegende Gesetzesvorschlag garantiere die Wahrung der Verfassungskonformität und der Menschenrechte. Dies hätten auch die ExpertInnen bestätigt. Die SPÖ habe daher auch keine Grundsätze über Bord geworfen, auch wenn ein Kompromiss Zugeständnisse erfordere. Viele Verbesserungen hätten gegenüber der Regierungsvorlage erreicht werden können, so Gaal, der unter anderem auf die Personalaufstockung im Unabhängigen Bundesasylsenat hinwies. Ziel bleibe aber ein eigener Verwaltungsgerichtshof für Asyl, der die gleiche unabhängige Stellung wie ordentliche Gerichte habe. Gaal begrüßte daher den gemeinsamen Entschließungsantrag und sprach sich dafür aus, das Gesetz im Geiste der Humanität zu vollziehen.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) kündigte an, dem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern. Ihrer Ansicht nach werde die Trennung zwischen Asyl und Immigration nicht sauber vollzogen und nach wie vor gebe es massive Anreize, gerade nach Österreich zu kommen. Besonders scharf kritisierte Rosenkranz das Recht für Asylwerbende, nach einem bestimmten Zeitraum eine Arbeit anzunehmen. Sie sei überzeugt davon, dass das neue Gesetz ebenso ineffizient ist wie das alte. Über den Titel Asyl gebe es eine enorme Einwanderungsbewegung, sagte Rosenkranz, und auch das organisierte Verbrechen habe hier Platz gegriffen. Schaue man sich die Länder an, aus denen Asylwerber kommen, sei erkennbar, dass in den meisten Fällen keine politischen Ereignisse nachgewiesen werden könnten, die einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention rechtfertigten.

Abgeordneter Ing. KAPELLER (V) betonte, das Gesetz sei gerecht, fair und an demokratischen Grundsätzen orientiert. Es gewährleiste Rechtssicherheit, für Kriminelle gebe es jedoch keinen Platz mehr. Den Wirtschaftsflüchtlingen würden keine falschen Hoffnungen mehr gemacht, wodurch man den Menschenhandel untergrabe, sagte Kapeller.

Abgeordnete PFEFFER (S) räumte ein, dass es sich die SPÖ nicht leicht gemacht habe. Durch ihre Mitarbeit sei es aber gelungen, ein noch viel härteres Gesetz zu vermeiden. Jedenfalls habe man die personelle Aufstockung des Asylsenats und eine raschere Abwicklung der Asylverfahren erreichen können. Auch Pfeffer unterstrich die Notwendigkeit, einen eigenen Asylgerichtshof einzurichten. Abschließend zeigte sie sich froh darüber, dass es zu keiner Zwangsernährung kommen werde. Man müsse jedoch den Vollzug des Gesetzes genau beobachten, merkte Pfeffer an.
     
Abgeordneter DI HOFMANN (F) stellte fest, der Staat habe die Verpflichtung, sich gegen Missbrauch zu wehren. Es werde auch in Zukunft Schutz für wirklich Schutzbedürftige geben. Österreich habe innerhalb Europas eine überproportional hohe Zahl an Asylanträgen zu bewältigen. Hofmann begrüßte die Bestimmung, wonach Missbrauch bei Traumatisierung abgestellt wird. Als nicht zufrieden stellend thematisierte er die Problematik des Erstaufnahmezentrums Thalham, wo ein gewaltiger Anstieg an Kriminalität zu verzeichnen sei.

Abgeordneter MURAUER (V) verteidigte die Zwangsernährung mit dem Hinweis auf die Verpflichtung, jemanden vor dem Hungertod zu bewahren. Der Staat dürfe sich auch nicht erpressen lassen. Unter dem Strich bewertete Murauer das Gesetz als gut, human und ausdiskutiert.

Abgeordneter PENDL (S) hielt aus seiner Sicht fest, dass die Verfassungsmäßigkeit und die Menschenrechte garantiert seien. Der SPÖ sei es um die Beschleunigung der Verfahren und die Vermeidung von Missbrauch gegangen. Pendl begrüßte auch die Personalaufstockung im Unabhängigen Bundesasylsenat und meinte, das im Entschließungsantrag angestrebte unabhängige Asylgericht würde einen Qualitätssprung nach vorne bedeuten. Abschließend brachte Pendl einen Abänderungsantrag der SPÖ zu Art. III § 115 ein.

Abgeordnete TAMANDL (V) bezeichnete die Gesetzesvorlage ebenfalls als ein ausgewogenes Paket, wodurch Schutz gewährleistet und Missbrauch hintangehalten werde. Man müsse auch die Befürchtungen der Österreicherinnen und Österreicher ernst nehmen, sagte Tamandl.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) bedauerte, dass die Debatte in Schwarz-Weiß-Manier geführt werde. Damit gehe man am Problem vorbei, wie man menschliche Schubhaftbedingungen schaffen könne. Die Angriffe des Abgeordneten Pilz, wonach die SPÖ nur aufgrund von Umfragen dem Gesetz zustimme, wies sie als eine ungeheuerliche Unterstellung zurück. Die Regierungsparteien hätten das Gesetz auch mit einfacher Mehrheit beschließen können, die SPÖ sei jedoch bemüht gewesen, ein verfassungskonformes Gesetz zustande zu bringen. Nun gehe es um ein Klima, in dem Schutz und Würde des Menschen im Vordergrund stünden. Abschließend brachte Königsberger-Ludwig einen Entschließungsantrag betreffend Kriterienkatalog für geschlechtsspezifische Asylgründe ein.

Abgeordneter HORNEK (V) erinnerte an die Tradition Österreichs als Asylland und wies darauf hin, dass Österreich pro Kopf sieben Mal so viele Flüchtlinge wie Deutschland zu verzeichnen habe. Das nun vorliegende Gesetz stelle einen guten und gangbaren Weg dar, da es für Schutzbedürftige schnell und unbürokratisch Schutz gewährleiste. Die Verfahren würden beschleunigt und Missbrauch so weit wie möglich abgestellt. Österreich dürfe nicht Zielland für internationale Schlepperorganisationen werden.

Abgeordneter Dr. LIECHTENSTEIN (V) bemerkte, ein Großteil der Asylwerber komme wegen materieller Vorteile. Für Österreich habe aber Sicherheit Vorrang, denn davon hänge auch das Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie ab. Echten Flüchtlingen würde aber weiterhin die Hand gereicht.

Abgeordneter SIEBER (V) ging ebenfalls auf die Tradition Österreichs als Asylland ein und betonte, man müsse jenen Menschen helfen, die Asyl brauchen. Dem Missbrauch habe man aber einen Riegel vorzuschieben. Als richtig bewertete er die Personalaufstockung im Unabhängigen Bundesasylsenat.

Abgeordneter KAINZ (V) unterstrich die Aufgabe der MandatarInnen und der Regierung, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Den Grünen warf er Desinformation vor. Seiner Meinung nach gebe das Gesetz auf viele Probleme der tagtäglichen Praxis eine adäquate Antwort.

Für Abgeordneten SCHÖLS (V) hat beim vorliegenden Kompromiss die Vernunft gesiegt. Die Gegner des Gesetzes sollten mit MitarbeiterInnen in der Fremdenbehörde, mit ExekutivbeamtInnen und mit Soldaten im Grenzschutz sprechen. Es könne doch nicht schlecht sein, Missbrauch möglichst zu verhindern, sagte Schöls.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) kritisierte die Haltung der SPÖ, die einen Entschließungsantrag eingebracht habe, in dem Forderungen aufgestellt werden, die im Gesetz nicht vorkommen. Offensichtlich habe die SPÖ darüber nicht verhandelt. Als Beispiel nannte Weinzinger die Abschiebung traumatisierte Personen, was durch das Gesetz möglich ist. Im Entschließungsantrag werde aber das Gegenteil gefordert. Die Grünen werden dem Antrag dennoch zustimmen, kündigte sie an.

Bei der Abstimmung wurde das Fremdenrechtspaket bei getrennter Abstimmung in Zweiter Lesung teils mit ÖVP-F-Mehrheit, teils mit ÖVP-SPÖ-F-Mehrheit angenommen. In Dritter Lesung stimmten ÖVP, SPÖ und F (mit Ausnahme der Abgeordneten Rosenkranz) der Vorlage zu. Der Abänderungsantrag der SPÖ wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wurde mehrheitlich von ÖVP, SPÖ, F (mit Ausnahme der Abgeordneten Rosenkranz) und den Grünen angenommen.

Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Kriterienkatalog für geschlechtsspezifische Asylgründe wurde mit ÖVP-F-Mehrheit abgelehnt.

Der Bericht des Innenausschusses über die Petition "Gewalt gegen Frauen - nicht mit ihnen - nicht mit uns!" wurde von allen Abgeordneten mit Ausnahme der F-Abgeordneten Rosenkranz angenommen.
     
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