Urheberrechtsschutz für Musikwerke  

erstellt am
08. 07. 05

Kommission schlägt Reform der Internet-Lizenzierung vor
Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission hat eine umfassende Studie über die Lizenzierung von Musik für das Internet vorgelegt. Dass es so schwierig ist, sich die Rechte für die Online-Nutzung attraktiver Inhalte zu sichern, stellt, so das Fazit dieser Untersuchung, das Haupthindernis für das Wachstum legaler Internet-Inhaltsdienste in der EU dar. Insbesondere die gegenwärtigen Strukturen zur länderübergreifenden Wahrnehmung von Musikrechten durch Verwertungsgesellschaften - die noch aus dem Analog-Zeitalter stammen – verhindern, dass die Musik ihr einzigartiges Potenzial zum Anschub der Internet-Inhaltsdienste entfalten kann. Die Kommission will dem abhelfen, denn nur die Musik hat dieses Potenzial und kann so einen Beitrag zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele leisten. Die Studie ist abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/copyright/index_de.htm

Dazu der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy: „Wir müssen die Musik-Lizenzierung für das Internet verbessern. Solange es keine europaweiten Urheberrechtslizenzen gibt, ist es für neue Online-Dienste in Europa schwer, ins Geschäft zu kommen. Deshalb schlagen wir ein europaweites Rechteclearing vor. Dabei geht es nicht darum, Inhalte möglichst billig anzubieten; vielmehr sollen die Werkschöpfer Europas den Löwenanteil der online erzielten Einnahmen erhalten.“

In der Studie werden die gegenwärtigen Strukturen zur grenzüberschreitenden Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften auf dem Gebiet der Online-Musikdienste unter die Lupe genommen. Das Fazit lautet, dass es für Online-Dienste in Europa schwer ist, ins Geschäft zu kommen, solange es keine europaweiten Nutzungslizenzen gibt. Gegenstand der Studie sind Online-Musikdienstleistungen wie Simulcasting, Webcasting, Streaming, Downloading oder Online-on-demand-Dienste[1] sowie Musikdienstleistungen für das Mobiltelefon[2]. Diese Dienstleistungen bilden den Schwerpunkt der Studie, weil sie ausnahmslos europaweit angeboten werden und entsprechende Urheberrechtslizenzen für ganz Europa erfordern.

Das Fazit der Untersuchung lautet, dass für die grenzüberschreitende kollektive Rechtewahr- nehmung in diesem Bereich vollständig neue Strukturen benötigt werden und die effizienteste Lösung darin bestünde, den Rechteinhabern zu erlauben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in der gesamten EU zu beauftragen. Damit würden wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen für die länderübergreifende Wahrnehmung von Urheberrechten geschaffen und die Verdienstmöglichkeiten der Rechteinhaber deutlich verbessert.

Wenn die Rechteinhaber die freie Wahl zwischen allen in der EU tätigen Verwertungsgesell- schaften hätten, wäre dies außerdem für die Gesellschaften ein starker Anreiz, sich um optimale Leistungen für alle von ihnen betreuten Rechteinhaber zu bemühen, unabhängig davon, wo in der Union sie ansässig sind. Dadurch wiederum würden die Lizenzeinnahmen aus dem EU-Ausland steigen.

In der Studie wird daher eine Reihe von Grundsätzen vorgeschlagen, die die Mitgliedstaaten befolgen sollten, um ein solches System aufzubauen. Nähere Informationen, finden Sie hier: häufig gestellte Fragen MEMO/05/241.
     
[1] Simulcasting ("simultaneous broadcasting") – gleichzeitige Übertragung desselben Inhaltes über mehrere Medien. Streaming: ermöglicht Just-in-time-Lieferung von Multimedia-Informationen. Webcasting: ähnelt einem Fernsehprogramm, ist jedoch für die Übermittlung per Internet ausgelegt. Es wird vom Sender ins Netz gestellt und vom Empfänger heruntergeladen.

[2] Schätzungen zufolge werden künftig 50 % der Einkünfte aus der Bereitstellung von Inhalten für mobile Medien mit Musik erzielt. Quelle: IFPI Digital Music Report
     
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