EU gibt Stilllegungsflächen für Fütterung frei  

erstellt am
18. 07. 05

Österreich erzielt Freigabe des Aufwuchses der Stilllegungsflächen
Wien (bmlfuw) - Das Landwirtschaftsministerium konnte für Österreich im Verwaltungs- ausschuss für Direktzahlungen in der Europäischen Kommission eine Nutzungsfreigabe für Stilllegungsflächen zu Futterzwecken durchsetzen. Dies war aus Sicht Österreichs und anderer Mitgliedsstaaten nötig, da die heurige Vegetationsperiode ab Ende Mai in vielen Gebieten durch teilweise sehr trockene Witterungsbedingungen und sehr niedrige Niederschläge gekennzeichnet war. Die hohen Temperaturen im Juni haben die Situation derart verschärft, dass Nutzungen von Grünland und Ackerfutterflächen stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. „Durch diese Maßnahme ist es uns gelungen, den dürregeschädigten Landwirten zu helfen und die Futterversorgung für das heurige Jahr sicherzustellen“, erklärte Landwirtschaftsminister Josef Pröll zur jetzt auch schriftlich vorliegenden Bestätigung der Europäischen Kommission.

Bedingung für die Nutzung der stillgelegten Flächen für Tierfütterungszwecke ist, dass das Land nicht für Mehrerlöse genutzt wird und das erzeugte Futter auf diesen Flächen nicht verkauft wird. Im Detail genehmigt die Europäische Kommission diese Vorgehensweise in folgenden Gebieten: Burgenland, Kärnten, in Niederösterreich die Bezirke Mistelbach, Gänserndorf, Bruck/Leitha, Mödling, Baden, Wiener Neustadt, Neunkirchen, Wien-Umgebung, in der Steiermark das gesamtes Bundesland außer Liezen, in Tirol der Bezirk Lienz und Wien. Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Ausnahmeregelung gilt ab sofort.

Derzeit wird intensiv an der praktischen Umsetzung gearbeitet, damit eine rasche Inanspruchnahme in den betroffenen Regionen ermöglicht werden kann. Nähere Informationen über die einbezogenen Regionen sowie die Bedingungen und Auflagen für die Durchführung werden den LandwirtInnen durch eine Information der Agrarmarkt Austria an die Landwirtschaftskammern bekannt gemacht.
     
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