EU-Kommission genehmigt Übernahme der VA Tech-Gruppe durch Siemens mit Auflagen  

erstellt am
13. 07. 05

Brüssel (cec.eu-int) - Die Europäische Kommission hat unter Anwendung der EU- Fusionskontrollverordnung die Übernahme der österreichischen VA Tech-Gruppe durch die deutsche Siemens AG unter der Bedingung genehmigt, dass Siemens sich vom Wasserkraftgeschäft von VA Tech trennt und dass die Unabhängigkeit des Metallanlagenbauers SMS Demag gesichert bleibt. Die Entscheidung der Kommission folgt einer intensiven Untersuchung der geplanten Übernahme (vgl. IP/05/175). Auf Grund der von Siemens gemachten Zusagen kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben führt.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: “Wir unterstützen die Bildung starker, wettbewerbsfähiger Unternehmen, vorausgesetzt, wirksamer Wettbewerb bleibt auf allen relevanten Märkten erhalten. In dem vorliegenden Fall wollte ich vor allem sicherstellen, dass Enderbraucher nicht deshalb höhere Elektrizitätspreise zahlen müssen, weil die Stromversorger höhere Einkaufspreise für ihre Anlagen an sie weitergeben. Ich freue mich deshalb darüber, dass die von Siemens vorgelegten Zusagen mich in die Lage versetzen, den Zusammenschluss zu genehmigen.”

Siemens und VA Tech sind weltweit in einer Reihe ähnlicher Geschäftszweige tätig. Ihre Produkte kommen in Bereichen wie Kraftwerken, Stromversorgungsnetzen, Zügen, Stahlwerken und großen Gebäuden zum Einsatz. Bei einigen Produkten gehören sie dabei zu den Marktführern. Die Kommission hatte eine intensive Marktuntersuchung eingeleitet, weil sie ernsthafte Bedenken hatte, dass das geplante Vorhaben so, wie es notifiziert worden war, wirksamen Wettbewerb auf den Märkten des EWR beeinträchtigen würde.

Insbesondere ist VA Tech Hydro der europäische Marktführer bei wichtigen Komponenten für Wasserkraftwerke, wie z.B. Turbinen und Generatoren. Ein Zusammenschluss mit dem Wasserkraftgeschäft von Siemens hätte nach den Ermittlungen der Kommission zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs geführt.

Durch die Zusage von Siemens, das in der VA Tech Hydro zusammengefasste Wasserkraftgeschäft der VA Tech an einen geeigneten Käufer zu veräußern, wird erreicht, dass der Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Im Metallurgieanlagenbau hält Siemens zur Zeit einen 28-prozentigen Anteil an SMS Demag, dem nach Ermittlung der Kommission wichtigsten Wettbewerber der VA Tech beim Bau von Anlagen für die Stahlerzeugung. Siemens hatte zum 31. Dezember 2004 eine Put-Option ausgeübt, mit der die Aktien an SMS, die Muttergesellschaft von SMS Demag, übertragen werden sollen. Die Übertragung der Anteile verzögert sich jedoch aufgrund einer gerichtlichen Auseinandersetzung über Bewertungsfragen. Die von Siemens gegebenen Zusagen sehen vor, dass die Siemens-Vertreter in den Gesellschaftergremien der SMS Demag durch Treuhänder ersetzt werden, um die Unabhängigkeit des Unternehmens von Siemens zu sichern.
Um eine strukturelle Verbindung zwischen den Wettbewerbern Bombardier und Siemens im Markt für Straßenbahnen zu beenden, hat die Kommission in einer separaten Entscheidung Bombardier von der im Rahmen der Freigabeentscheidung betreffend die Übernahme von ADtranz durch Bombardier im Jahr 2001 (vgl. IP/01/501) gegebenen Verpflichtung entbunden, bestimmte Antriebe für die Straßenbahnen von VA Tech zu beziehen.
     
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