ARBÖ: Auch in EU-Staaten ist der Reisepass mit zu nehmen!  

erstellt am
22. 07. 05

Selbst wenn man die Schengen-Grenzen "ohne" passieren kann, man braucht man ihn
Wien (arbö) - Österreicher, die in einem EU-Staat Urlaub machen, glauben auf den Reisepass oder Personalausweis völlig verzichten zu können. Besonders in Italien oder Deutschland, wo man die Schengen-Grenzen ohne einen Personalausweis passieren kann, glaubt man auf diese amtlichen Dokumenten verzichten zu können. "Irrtum", sagt ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. "Jedes EU-Land kann weiterhin selbstständig regeln, wie es die Identitätskontrolle in seinem Staatsgebiet durch führt. Die Mitnahme eines Reisepasses ist auch für EU-Staaten allen Urlaubsreisenden dringend zu empfehlen".

Sonst ergeht es ihnen wie dem Österreicher Herr A. K. (Name geändert). Im Zuge einer Verkehrskontrolle wurde er auf der deutschen Autobahn Ulm-Augsburg angehalten. Er musste eine Geldstrafe von 25 Euro zahlen, obwohl die deutsche Polizei keinerlei Beanstandungen am Fahrzeug gefunden hatten. Der Grund: Herr K hatte keinen Reisepass mit sich. Seinen Führerschein hatte den deutschen Behörden zum Nachweis seiner Identität nicht ausgereicht.

Herr K. wurde zu Recht bestraft. Dr. Auracher-Jäger: "Praktisch alle EU-Staaten sehen vor, dass Ausländer zum Nachweis ihrer Identität ein Personaldokument, also ein Reisepass oder ein Personalausweis, in relativer Griffbereitschaft bereit halten müssen. Das wird auch in Österreich so gemacht. Wenn hierzulande allerdings ein Tourist seinen Pass bei z.B. einer Stadtrundfahrt im Hotel gelassen hat, fährt im Fall des Falles die Polizei mit ihm dorthin und der Tourist bzw. die Touristin geht straffrei aus".

Unterschiedlich gehen die EU-Staaten mit abgelaufenen Pässen von EU-Bürgern um. Während man in vielen Ländern auch mit einem bereits seit fünf Jahren abgelaufenen Pass unterwegs ein kann (Deutschland, Italien, Griechenland, Belgien, Portugal, Spanien, Ungarn, Slowenien, Frankreich, Luxemburg, Malta, Niederlande), muss man in vielen Staaten unbedingt einen gültigen Pass vorweisen: etwa in Dänemark, Schweden, Finnland, Großbritannien, Irland, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei oder Zypern. In Lettland und Litauen darf der Pass gerade einmal drei Monate abgelaufen sein.
     
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