Tabakwerbeverbot tritt am 31. Juli in Kraft  

erstellt am
28. 07. 05

Brüssel (europarl) - Markos Kyprianou, der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher- schutz, begrüßte das Inkrafttreten der EU-Richtlinie über das Tabakwerbeverbot am 31. Juli. Die Richtlinie, die 2003 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wurde (siehe: IP/02/1788), verbietet Tabakwerbung in den Printmedien, im Rundfunk und im Internet. Außerdem untersagt sie das Sponsoring grenzübergreifender Kultur- und Sportveranstaltungen. Zwar haben die meisten EU-Mitgliedstaaten entweder die entsprechenden Gesetze bereits verabschiedet, oder sie sind gerade dabei, doch ist noch nicht klar, dass alle dies bis zum 31. Juli tun werden. Unabhängig davon hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie für Tabakerzeugnisse angenommen.

Als Kommentar zur Umsetzung der Richtlinie über das Tabakwerbeverbot sagte Kommissar Kyprianou: „Das Verbot der Tabakwerbung ist eines der wirksamsten Mittel, um das Rauchen zu verringern. Diese Richtlinie wird Leben retten und dafür sorgen, dass weniger Europäer an Erkrankungen leiden, die durch das Rauchen verursacht werden.”

Nach einer Studie der Weltbank[1] kann das Werbeverbot die Verbreitung des Rauchens um bis zu 7 % reduzieren. Eines der Ziele des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums, dessen Ratifizierung die EU jüngst abgeschlossen hat (siehe MEX/05/0630), besteht in einem weltweiten Verbot der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings für Tabak. Etwa 650 000 Menschen sterben jedes Jahr in der EU an Krankheiten, die mit dem Rauchen zusammenhängen. Somit könnte bereits ein geringer Rückgang der Verbreitung des Rauchens Tausende von Leben retten.

Die Richtlinie von 2003 über das Tabakwerbeverbot gilt nur für Werbung und Sponsoring von grenzübergreifender Tragweite. Werbung in Kinos sowie auf Anzeigentafeln oder auf Erzeugnissen (z. B. auf Aschenbechern oder Sonnenschirmen) fällt daher nicht in ihren Geltungsbereich. Das gleiche gilt für das Tabaksponsoring bei rein lokalen Sportveranstaltungen, deren Teilnehmer ausschließlich aus einem Mitgliedstaat kommen.

Seit Beginn der 90er Jahre ist in der EU die Tabakwerbung im Fernsehen verboten; sie unterliegt der Richtlinie für Fernsehen ohne Grenzen.

Die Richtlinie von 2003 wurde im Rahmen der EU-Zuständigkeit für den Binnenmarkt angenommen. Bis in die 90er Jahre behinderten unterschiedliche Vorschriften über Tabakwerbung und –sponsoring den freien Verkehr entsprechender Erzeugnisse und Dienstleistungen. 1998 versuchte die EU, dieses Problem zu lösen, indem sie eine Richtlinie annahm, die alle Arten von Tabakwerbung und -sponsoring verbot. Diese Richtlinie wurde jedoch 2001 vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben, der entschied, dass ein völliges Verbot die Zuständigkeit der EU überschritt. Gleichwohl erklärte der Gerichtshof, die EU habe das Recht, ein begrenzteres Verbot für Tabakwerbung und -sponsoring zu erlassen. Die Richtlinie von 2003 hält sich streng an die Beschränkungen, die der Gerichtshof in seiner Entscheidung von 2001 festgelegt hat.

Tabakbericht
Dem Bericht über die Umsetzung der Richtlinie für Tabakerzeugnisse ist zu entnehmen, dass ihre Vorschriften über gesundheitliche Warnhinweise und Höchstgehalte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid eingehalten werden. Dennoch verfügen die Behörden über kein vollständiges Bild der in Zigaretten verwendeten Inhaltsstoffe, deren Funktionen und Auswirkungen auf die Gesundheit, vor allem weil die Tabakunternehmen nur unvollständige Informationen bereitstellen. Im Herbst soll eine Konsultation darüber erfolgen, wie die Vorschriften für die Offenlegung der Inhaltsstoffe wirksamer gestaltet werden können.
     
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