Neuregelung Elektroaltgeräte: Geld zurück für "Kühlschrankpickerl"  

erstellt am
04. 08. 05

Hersteller müssen sich um umweltfreundliche Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräte kümmern
Wien (bmlfuw) - Ab 13.8.2005 tritt die neue Elektro- und Elektronikaltgeräteverordnung in Kraft. Ab dann können ausgediente, mit Strom betriebene Geräte bei der Sammelstelle der Gemeinde oder beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Gerätes beim Händler kostenfrei abgegeben werden. Der Hersteller ist in der Folge für die sachgemäße Entsorgung bzw. für das Recycling der wieder verwertbaren Bestandteile verantwortlich. Damit soll verhindert werden, dass die in den Geräten enthaltenen, gefährlichen Stoffe und Materialien unkontrolliert in die Umwelt gelangen und dort Schaden anrichten. Außerdem soll durch Wiederverwertung einzelner Bestandteile und Materialien das Abfallvolumen wesentlich reduziert werden. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Sonderfall Kühlgeräte
Das Rückgabeprinzip gilt auch für Kühlgeräte. Bis dato musste beim Kauf eines Kühlgerätes eine Entsorgungsplakette oder ein Gutschein, das so genannte „Kühlschrankpickerl“, mit erworben werden. Das ist ab 13. August nicht mehr nötig. Auch Kühlschränke können in Zukunft kostenfrei zurückgegeben werden. Diese Neuregelung bedeutet gleichzeitig, dass dafür bezahlte Entsorgungsbeiträge den Konsumenten zurückbezahlt werden können.

Wer in den letzten zwölf Jahren ein Kühlgerät gekauft hat und dabei den Entsorgungsbeitrag (zwischen 770 Schilling und 7,27 €) für das Pickerl geleistet hat, hat nun die Möglichkeit, den bezahlten Vorschuss beim Umweltforum Haushalt (UFH) zurückzufordern.

Die „Umweltforum Haushalt Privatstiftung“ bzw. deren Tochter die „Umweltforum GmbH & Co KG“ (UFH) hat bis dato den durch den Verkauf der Entsorgungsplaketten entstandenen Fonds für die Wirtschaft verwaltet bzw. in die Entsorgung alter Kühlgeräte investiert. Das

UFH wird auch die Rückerstattung der bezahlten Summe an den Konsumenten abwickeln. Es agiert wie bisher als unabhängige Servicestelle, hat jedoch mit dem Lebensministerium die Vereinbarung getroffen, regelmäßig über das Projekt zu informieren. Bei besonderen Vorkommnissen muss sofort Bericht geleistet werden.

Dem Lebensministerium ist die transparente, rasche und möglichst unbürokratische Abwicklung der Rückerstattung mit größtmöglichem Nutzen für Konsumenten und Umwelt ein großes Anliegen. Das UFH wird die Konsumenten über die Möglichkeiten der Rückforderung informieren. Nähere Auskünfte bekommt man bei der UFH-Infohotline (Tel: 0810-144166).
Informationen zu den Neuregelungen: http://umwelt.lebensministerium.at
     
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