EU: Einfuhr von gentechnisch verändertem Ölraps zur Verwendung in Futtermitteln genehmigt  

erstellt am
01. 09. 05

Brüssel (cec.eu.int) - Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (31. 08.) das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Ölrapses mit der Bezeichnung GT73 für die Einfuhr und Verarbeitung genehmigt. Mit der auf 10 Jahre befristeten Entscheidung wurde einem von Monsanto eingereichten Antrag stattgegeben. Der gegen Glyphosat-Herbizide resistente GT73-Ölraps wird bereits in Nordamerika in großem Stil eingesetzt, ohne dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt berichtet würden. Die heute erteilte Genehmigung, die sich auf wissenschaftliche Untersuchungen stützt, erstreckt sich auf die Einfuhr von gv-Ölraps und dessen Verarbeitung zu Tierfutter sowie auf industrielle Verwendungszwecke. Ergänzt wird die Genehmigung durch eine Empfehlung bezüglich der Maßnahmen, die der Inhaber einer Zustimmung ergreifen muss, um etwaige Schäden für Gesundheit und Umwelt bei einer unbeabsichtigten Freisetzung von GT73 zu vermeiden. Gereinigtes Öl aus GT73-Ölraps wurde bereits 1997 für die Verwendung in oder als Lebensmittel(n) in der EU zugelassen

Der GT73-Ölraps wurde einer strengen Risikoabschätzung unterzogen. In ihrer wissenschaftlichen Bewertung kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Ergebnis, dass er so sicher wie herkömmlicher Ölraps sei. Die klare Kennzeichnung enthält alle Angaben, die Landwirte und Verbraucher benötigen, um eine Kaufentscheidung treffen zu können. Darüber hinaus stellen strenge Vorschriften sicher, dass das Produkt, sobald es auf dem Markt ist, rückverfolgt und überwacht werden kann.

Der GT73-Ölraps ist das dritte Produkt[1], das auf der Grundlage der Richtlinie 2001/18/EG[2] bewertet und genehmigt wurde. Die heutige Genehmigung erstreckt sich auf die Einfuhr und die Verwendung in oder als Futtermittel(n), jedoch nicht auf den Anbau oder die Verwendung in oder als Lebensmittel(n). Das Produkt unterliegt den neuen strengen Bestimmungen für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, die im April 2004[3] in Kraft traten. Sobald es in Verkehr gebracht wird, muss es klar als ein Produkt gekennzeichnet sein, das gentechnisch veränderten Ölraps enthält.

Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen wird durch einen spezifischen Erkennungsmarker, der dem Ölraps zu seiner Rückverfolgbarkeit zugewiesen wurde, sichergestellt. Darüber hinaus wurde Monsanto mit der Genehmigung eine Empfehlung an die Hand gegeben, wie mit etwaigen unbeabsichtigten Freisetzungen ordnungsgemäß umzugehen ist.

In den letzten vier Jahren hat die EU ein klares, transparentes und durchgängiges System für den Umgang mit gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie Kulturen geschaffen. Mit dem Genehmigungsverfahren nach dem neuen System ist sichergestellt, das nur GVO, die für Menschen und Tiere sowie für die Freisetzung in die Umwelt unbedenklich sind, auf den europäischen Markt gelangen dürfen. Genehmigungen werden nach einer Einzelfallprüfung des jeweiligen GVO erteilt. Anträge auf Genehmigung, die die Kriterien nicht erfüllen, wurden und werden auch in Zukunft abgelehnt.
     
zurück