Landtagswahl im Burgenland  

erstellt am
07. 10. 05

242.218 Burgenländerinnen und Burgenländer wahlberechtigt
Eisenstadt (blms) - Am 9. Oktober 2005 wird im Burgenland der Landtag neu gewählt. 242.218 Burgenländer (117.209 Männer und 125.009 Frauen) sind zur Wahl aufgerufen und dürfen ihre Stimme abgeben. Erstmals bei Landtagswahlen dürfen rund 6.000 Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Die geringste Zahl an Wahlberechtigten gibt es mit 15.620 Personen im Bezirk Jennersdorf, die höchste Zahl mit 46.181 Personen gibt es im Bezirk Oberwart.

Fünf Parteien stellen sich der Wahl: Die SPÖ mit Spitzenkandidat Hans Niessl, die ÖVP mit Spitzenkandidat Franz Steindl, die FPÖ mit Spitzenkandidat Johann Tschürtz und die Grünen mit Spitzenkandidatin Grete Krojer treten in allen sieben Bezirken an und die ÖBWP mit Spitzenkandidat Viktor Hebenstreit tritt in sechs Bezirken an. Der Landtag setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, die aufgrund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt werden.

Die Mandatsverteilung sieht folgendermaßen aus: Bezirk Neusiedl am See – 7 Mandate, Eisenstadt, Bezirk Eisenstadt-Umgebung und Rust - 7 Mandate, Bezirk Mattersburg – 5 Mandate, Bezirk Oberpullendorf – 5 Mandate, Bezirk Oberwart – 7 Mandate, Bezirk Güssing – 3 Mandate und Bezirk Jennersdorf – 2 Mandate. Insgesamt gibt es im Burgenland 435 Wahlsprengel. Erste Wahllokale öffnen bereits um 6.30 Uhr. Wahlschluss ist laut Wahlbehörde um 16 Uhr. Die genauen Öffnungszeiten in den einzelnen Gemeinden werden an den Amtstafeln veröffentlicht.

Die letzte Landtagswahl war am 3. Dezember 2000. Damals waren 226.752 Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 82,72 Prozent. Die SPÖ erreichte 46,55 Prozent (17 Mandate), die ÖVP 35,33 Prozent (13 Mandate), die FPÖ 12,63 Prozent (4 Mandate) und die Grünen 5,49 Prozent (2 Mandate). Eine Legislaturperiode dauert 5 Jahre.

Die Zusammensetzung der Landesregierung ist durch das in der Landesverfassung verankerte Proporzsystem vorgegeben. Die Verteilung der Regierungssitze richtet sich nach dem Verhältniswahlrecht. Berücksichtigt werden dabei die Mandatszahlen der einzelnen Landtagsparteien. In der letzten Legislaturperiode hatte die SPÖ vier, die ÖVP drei Regierungssitze. Die Wahl des Landeshauptmannes durch den Landtag erfolgt im Burgenland mit einfacher Mehrheit. Ein Wahlvorschlagsrecht steht zunächst der stärksten und danach der zweitstärksten in der Regierung vertretenen Partei zu. Insgesamt neun Landeshauptleute standen seit 1945 an der Spitze des Burgenlandes.
     
zurück