Umstrittene Fremdenpaketsänderung im Ausschuss beschlossen  

erstellt am
17. 10. 05

Bartenstein für verwaltungsökonomische Zulassung von Selbständigen
Wien (ppk) - Der parlamentarische Innenausschuss setzte am Freitag (14. 10.) Vormittag seine am Dienstag (11. 10.) unterbrochenen Beratungen fort und diskutierte den V-F-Antrag 685/A, der eine Änderung des Fremdenpolizeigesetzes, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorsieht. Dieser Antrag wurde in abgeänderter Form von ÖVP und FPÖ angenommen; Zusatzanträge von SPÖ und den Grünen fanden keine Mehrheit

SP-Abgeordneter Norbert Darabos wies in seiner Wortmeldung darauf hin, dass es sich um keine Reparatur eines Fehlers handle, sondern es um eine politische Absichtserklärung gehe, die seiner Meinung nach in Lohndumping münden wird. Angesichts der Öffnung des Arbeitsmarktes werde es auch zu einer unsicheren Situation für die Betroffenen kommen. Die Fremdenpolizei sei nicht geeignet, im Bereich der Selbständigen Prüfungen vorzunehmen, meinte der Redner. Die SPÖ werde diesen Antrag nicht mittragen.

Laut Abgeordneter Terezija Stoisits (G) will die ÖVP der Bevölkerung das Gefühl vermitteln, sie sei für Ausländerstopp und gegen den Zuzug von Ausländern. Gleichzeitig aber schafft sie gesetzliche Grundlagen, die es ermöglichen, Ausländern legalen Zutritt nach Österreich zu gewähren. "Den Leuten werde ein X für ein U vorgemacht und die SPÖ werde an der Nase herumgeführt." Sie werde namens der Grünen "nein zum fortgesetzten Pfusch des Komplexes Fremdenrecht" sagen.

Abgeordneter Richard Leutner (S) verwies auf die Ausgangslage und auf die Einigung über das Fremdenpaket und betonte, dass es trotz der Übergangsfristen am Arbeitsmarkt zu einem außerordentlichen Ruck gekommen sei. Im Zusammenhang mit den Selbständigen machte er darauf aufmerksam, dass die Landesgeschäftsstellen des AMS nicht mehr – so wie ursprünglich vorgesehen – in allen Fällen eine Prüfung der Selbständigkeit vornehmen, künftig nur dann, wenn die Fremdenpolizeibehörde Zweifel am Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit hat. Der Prüfungsumfang des AMS werde stark eingeschränkt, ferner werde es in Zukunft im Ermessen der Fremdenpolizeibehörde liegen, ob eine Prüfung vorgenommen wird oder nicht. Seinem Dafürhalten nach gebe es keinen ernsthaften Grund, die Einigung rückgängig zu machen. Auch die Gewerkschaften haben sich auf diese Einigung verlassen; die Veränderung der Lage bringe Enttäuschung.

Abgeordneter Günter Kößl (V) meinte in Richtung SPÖ, seit Juli sei bekannt, dass es eine gesetzliche Änderung geben muss, um das Gesetz im Bereich Erntehelfer und Saisonarbeiter nicht ad absurdum zu führen. Die neue Regelung bringe mehr Sicherheit und außerdem werde klargestellt, dass die Quote nicht verändert wird.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) hielt die Änderung für notwendig, da sich nunmehr das AMS nicht mehr mit Werkverträgen befassen muss. Die Bezirksverwaltungsbehörden arbeiten gut und man könne sich darauf verlassen, dass die Bewilligung nur in berechtigten Fällen erteilt werde.

Bundesminister Martin Bartenstein machte darauf aufmerksam, dass von dieser Änderung nur Personen betroffen sind, die länger als sechs Monate, jedoch nicht auf Dauer, in Österreich bleiben. Selbständige, die auf Dauer nach Österreich kommen, benötigen eine Genehmigung als Schlüsselkraft und unterliegen der Quote. Aus Sicht des Ministeriums, aber auch des AMS müsse ökonomisch vorgegangen werden. In einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit leicht bzw. die Arbeitslosenrate von ausländischen Arbeitnehmern in Österreich überproportional steigt, sei es geboten, restriktiv vorzugehen, so der Ressortleiter.

Der Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ trägt zu einer verwaltungsökonomischen Zulassung von Selbständigen bei. Diesem Anliegen würde die ursprünglich vorgesehene zwingende Einbindung des Arbeitsmarktservice auch in Fällen, in denen keine Zweifel am Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit bestehen, zuwider laufen, heißt es in der Antragsbegründung. Hat die Behörde keine Zweifel am Vorliegen der Selbständigkeit kann sie somit unmittelbar die Aufenthaltsbewilligung erteilen. Umgekehrt gilt, dass bei klaren Fällen einer Umgehungshandlung (Vorliegen einer Scheinselbständigkeit) auch unmittelbar, d.h. ohne Befassung des AMS, eine abweisende Entscheidung getroffen werden kann.

Bei der Abstimmung wurden der S- und der G-Zusatzantrag abgelehnt, der Antrag 685/A in der Fassung des Abänderungsantrages mit Regierungsmehrheit angenommen.
     
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