Ganz Wien geht wählen  

erstellt am
17. 10. 05

Jetzt noch schnell Wahlkarten bestellen – Wer in Wien wählen will, muss am Wahltag in Wien sein
Wien (rk) - Wer am Wahltag in einem anderen Wahlsprengel innerhalb des Wiener Stadtgebiets wählen möchte, sollte jetzt noch schnell eine Wahlkarte beim Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes bestellen. Aus rechtlichen Gründen, die auf Bundesebene liegen, ist das Wählen mit einer Wahlkarte nicht außerhalb des Stadtgebietes möglich. Persönliche Anträge bzw. schriftliche Anträge per E-Mail, Fax oder Post sind noch bis 20. Oktober, 20.00 Uhr, möglich. Es wird empfohlen, Wahlkarten, die nach dem 18. Oktober 2005 beantragt werden, persönlich im Wahlreferat abzuholen. Eine Zustellung per Post nach diesem Zeitpunkt kann nicht mehr gewährleistet werden. Online-Anträge können nur bis 18. Oktober 2005 eingebracht werden. Wahlkarten können alle Personen beantragen, die für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen in Wien wahlberechtigt sind und am Wahltag nicht in ihrem Wahlsprengel wählen können.

Mit Wahlkarten kann am Wahltag in jedem Wiener Wahlkarten- Wahllokal gewählt werden. Wahlkarten-Wahllokale befinden sich an jedem Wahlstandort. Die Wahllokale haben von 7.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, die Wahlkarten-Wahllokale am Westbahnhof, Südbahnhof, Franz-Josefs-Bahnhof und am Bahnhof Wien-Mitte (in der Nähe der Einstiegsstelle des Flughafenschnellzuges CAT) in der Zeit von 5.30 bis 17.00 Uhr.

Bei einem persönlichen Antrag ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausreichend. Die Wahlkarte kann nach einer kurzen Wartezeit sofort mitgenommen werden.

Folgende Angaben bzw. Beilagen sind bei formlosen schriftlichen Anträgen sowie bei E-Mail-, Fax- oder Online- Anträgen unbedingt erforderlich: Vor- und Familienname sowie Geburtsdatum und -ort. Der Nachweis der Identität muss bei Online- Anträgen durch die Angabe der Reisepass- bzw. Personalausweisdaten erbracht werden. Dies entfällt nur bei Online-Anträgen mit einer Bürgerkarte.

Bei sonstigen schriftlichen Anträgen ist die Kopie des Identitätsnachweises beizulegen oder ebenfalls die Reisepass- bzw. Personalausweisnummer anzugeben. Darüber hinaus benötigt das Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes die Wohnadresse bzw. eventuell eine Zustelladresse - etwa die am Arbeitsplatz, weil bei einer schriftlichen Beantragung die Zustellung der Wahlkarte postalisch per Rückscheinbrief (RSb) erfolgt. Wird keine Zustelladresse angegeben, erfolgt die Zustellung an die Wohnadresse.

Alles zum Thema Wahlkarten bzw. zur Beantragung und zu weiteren Fragen rund um die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23. Oktober auf der Homepage http://www.wahlen.wien.at/.
     
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