One Stop Shop-Prinzip bei Erwerb des Führerscheins  

erstellt am
13. 10. 05

Verkehrsausschuss: Novelle zur Eindämmung der Spams
Wien (pk) - Nach der ausführlichen Debatte um die Postliberalisierung und die Schließung von Postämtern befasste sich der Verkehrsausschuss mit der Regierungsvorlage zur 8. Führerschein- gesetz-Novelle (1073 d.B.), die die Neugestaltung des Führerscheinerteilungsverfahrens zum Ziel hat. In Zukunft sollen die Fahrschulen die Behördenwege erledigen. Der neue Führerschein wird aber weiterhin von der Behörde ausgestellt. Damit will die Novelle das "One Stop Shop"-Prinzip realisieren und dadurch für die KundInnen eine einzige zentrale Anlaufstelle, nämlich die Fahrschule, schaffen.

Geplant ist ferner die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins, der Führerscheinneulingen die Möglichkeit bietet, unmittelbar nach bestandener Fahrprüfung ein Auto zu lenken. Im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie soll darüber hinaus der so genannte Scheckkarten-Führerschein eingeführt werden. Auch der A-Führerschein kann schon, analog zum L17-Führerschein für Autos, vor dem 18. Lebensjahr erworben werden

Die gegenständliche Novelle wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages mit V-F-Mehrheit angenommen.

Abgeordnete Petra Bayr (S) begründete die Ablehnung ihrer Fraktion mit der Feststellung, die Novelle sei übereilt vorgelegt worden und zu wenig durchdacht. Man wisse nicht, wie die Scheckkarte tatsächlich aussehen solle, sagte sie. Außerdem hegte sie Zweifel daran, dass die Fahrschulen die Identität der Personen lückenlos feststellen können. Bayr befürchtet auch eine Verteuerung des Führerscheins und meinte, die Möglichkeit der Ausbildung zum A-Führerschein vor dem 18. Lebensjahr trage nicht zur Verkehrssicherheit bei. Ähnlich argumentierte ihr Klubkollege Gerhard Steier.

Für Abgeordnete Gabriela Moser (G) stellten sich ebenfalls mehrere Sinnfragen in Bezug auf die Einführung des Scheckkarten-Führerscheins zum jetzigen Zeitpunkt und der vorzeitigen Ausbildung zum A-Führerschein. Außerdem hält Moser die provisorische Ausstellung eines Führerscheins durch die Fahrschule für nicht notwendig.

Dem gegenüber hielt Abgeordneter Werner Miedl (V) fest, die von seinen Vorrednerinnen vorgebrachten Bedenken, die auch er anfangs gehabt habe, seien vollkommen ausgeräumt. So folge man mit dem Scheckkarten-Führerschein einer geltenden Richtlinie der EU, wodurch es diesbezüglich keine Unsicherheiten mehr gebe. Er betonte, dass man mit der Novelle eine wesentliche bürokratische Erleichterung durch die Realisierung des "One Stop Shop"-Prinzips erreichen werde. Die Behörde werde sich nur mehr auf ihre Kernaufgabe konzentrieren. Er stellte klar, dass die Fahrschulen lediglich Behördengänge erledigen sollen, der Führerschein werde aber selbstverständlich auch in Hinkunft nur von der Behörde ausgestellt.

Miedl verteidigte auch die Möglichkeit, den A-Führerschein vor dem 18. Lebensjahr absolvieren zu können, nachdem sich die L17-Regelung als äußerst positiv erwiesen habe. Die Erziehungsberechtigten würden sich dabei vielmehr in die Ausbildung einbringen, sagte Miedl. Sein Klubkollege Roderich Regler ergänzte, dass es nur um die Ausbildung gehe, das Motorrad dürfe man selbstverständlich nicht vor der Erreichung des 18. Lebensjahres fahren.

Regler wies auch darauf hin, dass die Behördenzuständigkeit am Wohnsitzort und damit der Gebietsschutz aufgehoben werde, und damit mehr Wettbewerb unter den Fahrschulen möglich sei. Die Befürchtung der Abgeordneten Bayr, die Führerscheine könnten sich verteuern, teile er deshalb nicht. Miedl und Regler widersprachen auch der Kritik von Abgeordneter Moser an der provisorischen Ausstellung des Führerscheins durch die Fahrschule gleich nach der Prüfung. Dies sei eine Dienstleistung, die man den Betreffenden gewähren sollte, denn die Ausstellung des Führerscheins dauere einige Zeit.

Auch die Abgeordneten Klaus Wittauer und Elke Achleitner (beide F) begrüßten die vorliegenden Änderungen. Achleitner unterstrich die Verwaltungsvereinfachung und die Synergieeffekte, die genützt werden könnten. Sie vertrat die Auffassung, dass die Möglichkeit, dort den Führerschein zu machen, wo man wolle, zu einer Verbilligung führen werde.
   


Die Anregung von Abgeordneter Gabriela Moser (G), die Verlängerung der Lenkerberechtigung auch für chronische Kranke von den Gebühren zu befreien, wie dies bereits jetzt für LKW- und Bus-Fahrer gelte, wurde von Abgeordnetem Roderich Regler (V) aufgegriffen, der sich für eine diesbezügliche Änderung des Gebührengesetzes aussprach. Seitens des Ministeriums wurde jedoch darauf hingewiesen, dass diese Gebühren den Ländern zufielen und man daher erst mit diesen Gespräche führen müsse.

Führerscheinprüfung schon jetzt auch in Gebärdensprache möglich
Der Antrag der Grünen, gehörlosen Menschen zu ermöglichen, die Führerscheinprüfung in der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) abzulegen (576/[E]), wurde von ÖVP, SPÖ und F mehrheitlich abgelehnt. Dies wurde seitens der beiden Regierungsparteien damit begründet, dass der darin geäußerten Forderung bereits Rechnung getragen worden sei. Auf Initiative des Abgeordneten Franz-Joseph Huainigg (V) liege seit 22. Juli 2005 ein entsprechender Erlass des Ressorts vor, eine DVD mit Gebärdensprache sei allen Bundesländern übermittelt worden, so die Abgeordneten Roderich Regler und Werner Miedl (beide V).

Kampf den Spams
Weitere Punkte der heutigen Ausschusssitzung betrafen je einen Antrag der Regierungsfraktionen, der SPÖ und der Grünen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, wobei es um den Schutz vor Spams geht.

Der Antrag 711/A von ÖVP und F sieht eine Änderung der Kompetenzlage vor. Sie war notwendig geworden, weil laut Auffassung der EU die Datenschutzrichtlinie sowie die Rahmenrichtlinie nur unzureichend umgesetzt wurde. Die Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Business-Empfängern habe die Reichweite des Spam-Verbots unzureichend eingeschränkt.

Im Einzelnen soll die Zuständigkeit des Büros für Funkanlagen und Telekommunikations- endeinrichtungen zur Entscheidung über Angelegenheiten der Marktüberwachung sowie zur Entscheidung in Verwaltungsstrafverfahren auf die Fernmeldebüros übertragen werden. Durch diese Kompetenzverschiebung von einer österreichweit zuständigen Behörde auf die vier bereits bestehenden Fernmeldebüros erwartet man sich eine Vereinfachung des Verwaltungsablaufes sowie ein Mehr an Bürgernähe.

Die Anträge der beiden Oppositionsparteien gehen ebenfalls in die Richtung, vom "Opt-out- Prinzip" auf eine "Opt-in-Regelung" umzusteigen. (444/A) und (471/A[E]) Sie begrüßten daher grundsätzlich die vorgeschlagene Novellierung des Koalitionsantrags, der dann auch einstimmig angenommen wurde. Ebenfalls einstimmig beschlossen die Abgeordneten eine Ausschuss- feststellung, die eine Klärung datenschutzrechtlicher Fragen bringt. Die Anträge von SPÖ und Grünen wurden mehrheitlich abgelehnt.

Seitens der SPÖ begrüßte Kai Jan Krainer den Umstieg auf die "Opt-in-Regelung" als vernünftig. Einer Kritik unterzog er jedoch die Erläuterungen des Antrages, die dem Gesetzestext widersprächen. Da er die Sitzung des Datenschutzrates in der nächsten Woche abwarten wolle, stellte er einen Antrag auf Vertagung, der jedoch mehrheitlich von ÖVP und F abgelehnt wurde. Ähnlich vorsichtig äußerte sich Abgeordnete Gabriela Moser (G) zu der vorliegenden Novellierung, indem sie die datenschutzrechtliche Problematik hinterfragte, grundsätzlich aber die Änderung begrüßte.

Abgeordnete Karin Hakl (V) wies auf die Ausschussfeststellung hin, wodurch ihrer Auffassung nach datenschutzrechtliche Unklarheiten beseitigt würden. Auch seitens des Ministeriums wurde betont, der Verfassungsdienst betrachte die Ausschussfeststellung als ausreichend.

Schließlich stand der bilaterale Vertrag (1112 d.B.) mit den Niederlanden über die Binnenschifffahrt auf der Tagesordnung des Ausschusses. Bei Abschluss des Vertrags war Österreich noch nicht EU-Mitglied, was dazu führte, dass mit der Übernahme des Binnenschifffahrtsacquis zahlreiche Vertragsbestimmungen durch Gemeinschaftsrecht überlagert wurden. Die vorliegende Änderung soll nun Rechtsklarheit bringen. Sie passierte den Ausschuss einstimmig.

Auf Grund von Fragen der Abgeordneten Roderich Regler (V) und Gabriela Moser (G) wurde seitens des Verkehrsressorts betont, dass die Binnenschifffahrt ein wichtiges Umweltanliegen sei und daher auch ein Kernthema während der österreichischen Präsidentschaft darstellen werde. Vor Ende des Jahres erwarte man dazu eine Mitteilung der Kommission, in Wien sei im ersten Halbjahr 2006 ein Binnenschifffahrtskongress geplant.
     
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