Änderung der Schwerarbeitregelung?  

erstellt am
03. 11. 05

Leutner: Menschen nicht enttäuschen
Leitender Sekretär Dr. Leutner: "Verlängerung der Hacklerregelung ist zu wenig
Wien (ögb) - Gegen die Vorschläge von WKÖ-Generalsekretär-Stellvertreter Mitterlehner und Industriellenvereinigung statt einer Regelung für Schwerarbeit die so genannte "Hacklerregelung" zu verlängern, spricht sich der ÖGB aus. "Eine Verlängerung der Hacklerregelung ist zu wenig, die Erwartungen jener Menschen, die Schwerarbeit verrichten, müssen erfüllt werden", sagt Dr. Richard Leutner, Leitender Sekretär im ÖGB.

Leutner erinnert die Vertreter der ArbeitgeberInnen daran, dass die Bundesregierung bei der Pensionsreform, die ohnehin mit massiven Verschlechterungen im Pensionsrecht verbunden ist, gleichzeitig den SchwerarbeiterInnen versprochen hat, eine Regelung auszuarbeiten, die es den Betroffenen ermöglicht, früher in Pension zu gehen. Leutner: "Die Arbeitgeber sind aufgefordert, daran festzuhalten und nicht mit Forderungen wie einer Fortschreibung der so genannten 'Hacklerregelung' zu kommen, die zu wenig ist."

Zu den Aussagen von Sozialministerin Haubner, dass von den Sozialpartnern konkrete Vorschläge ausgeblieben seien, erklärt Leutner, dass dies auf den ÖGB gewiss nicht zutreffe. Der ÖGB habe sehr konkrete Vorschläge erarbeitet, aber auch die Schwachstellen der geplanten SchwerarbeiterInnen-Regelung aufgezeigt. Unter anderem spricht sich der ÖGB dagegen aus, dass Menschen, die in Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension gehen, nichts von einer SchwerarbeiterInnen-Regelung haben und dass Frauen in den nächsten 20 Jahren so gut wie keine Chance haben, als Schwerarbeiterinnen vorzeitig in Pension zu gehen. Außerdem findet die Tatsache, dass trotz lebenslanger Schwerarbeit Pensionsabschläge hingenommen werden müssen, nicht die Zustimmung des ÖGB.

Der ÖGB fordert daher die Bundesregierung auf, so rasch wie möglich eine vernünftige Regelung für die Schwerarbeit vorzulegen. Eckpunkte der Regelung aus Sicht des ÖGB müssen dabei sein, dass SchwerarbeiterInnen ohne Abschläge vorzeitig in Pension gehen können, auch schwer arbeitenden Frauen ein vorzeitiger Pensionsantritt ermöglicht wird, Schwerarbeit bei der Berechnung von Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen berücksichtigt wird und ArbeitgeberInnen, die Schwerarbeit verlangen, einen höheren Pensionsbeitrag bezahlen.

 

 BM Haubner: Lösungsvorschläge statt Zurufe
Wien (nso) - Sozialministerin Ursula Haubner erinnerte am Mittwoch (02. 11.) daran, dass die Schwerarbeiterregelung auf einen gemeinsamen Regierungsbeschluss beruhe und sich die entsprechende gesetzliche Bestimmung auch im APG wiederfinde. "Die Schwerarbeiterregelung wurde auf Regierungsebene mit dem Koalitionspartner ÖVP intensiv und ausführlich ausverhandelt, ebenso der derzeitig vorliegende Lösungsvorschlag sowohl auf Experten- als auch auf Sozialpartnerebene erarbeitet", erklärte Haubner.

Haubner sei gerne bereit, weitere konstruktive Beiträge zu diskutieren, wenn sie den schwer arbeitenden Menschen dienten, sie müssten allerdings durchdacht sein und sowohl Mengengerüst als auch die entsprechende Kalkulation enthalten. Koalitions- und Sozialpartner seien von Beginn an und sind nach wie vor in die Umsetzung der Schwerarbeiterregelung eingebunden, konkrete Vorschläge ihrerseits allerdings ausgeblieben. "Mediale Zurufe allein genügen nicht, um dieses wichtige Anliegen, zu dem sich alle bekennen, auch umzusetzen", schloß Haubner.

 

Amon: 45 Jahre müssen genug sein
Wien (öaab) - Zur laufenden Diskussion um eine Schwerarbeiterreglung sagte ÖAAB- Generalsekretär Werner Amon am Mittwoch (02. 11.), dass "eine solche Regelung sowohl Schwerarbeitszeiten der Vergangenheit wie auch der Zukunft berücksichtigen muss". Schließlich könne man zu jenen Menschen, die in der Vergangenheit Schwerarbeit geleistet haben nicht sagen, dass die Bewertung vergangener Zeiten aufgrund eines zu hohen Bürokratieaufwandes nicht möglich sei. "Hier muss es zu einer fairen und gerechten Lösung kommen und daher sehe ich die Bemühung der Sozialministerin äußerst positiv", so Amon weiter.
Ein wichtiger Ansatz für den ÖAAB sei aber zweifellos, dass "45 bzw. 40 Beitragsjahre genug sein müssen, um in Pension gehen zu können", betonte der ÖAAB-Generalsekretär. Der ÖAAB trete daher dafür ein, dass die geltende "45-Jahre-Regelung" auf unbestimmte Zeit verlängert werde.
Ein weiterer Bereich sei die Ausweitung des bestehenden Nachtschichtschwerarbeitsgesetzes, zu dem sich "die Kollektivvertragspartner branchenspezifisch überlegen sollten, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter diese Regelung fallen könnten", erklärte Amon. Für diese Beschäftigten sollten dann über den Weg von erhöhten Dienstgeber-Beiträgen Pensionszeiten erwirtschaftet werden, sodass Schwerarbeiter früher in den Ruhestand treten können.
Zu berücksichtigen sei weiters, dass eine Definition, was für wen Schwerarbeit ist bzw. was wen psychisch wie physisch stark belastet, nur bedingt in einer generellen Rechtsnorm zusammengefasst werden könnte. "Eine generelle Rechtsnorm wäre weder für alle anwendbar noch gerecht und daher muss es auch weiterhin möglich sein, über den Weg der Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension früher in Pension zu gehen", schloss Amon.

 

Silhavy: Scheitern von ÖVP geplant
Wien (sk) - SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy wirft der ÖVP vor, dass sie es bei der Schwerarbeiterregelung "von Anfang an auf ein Scheitern angelegt hat". Zuletzt haben die ÖVP-Abgeordneten Amon (ÖAAB) und Mitterlehner (ÖVP-Wirtschaftsbund) ein Abrücken von der geplanten Regelung gefordert. "Der ÖVP ging und geht es nur darum, dass möglichst wenige Schwerarbeiter überhaupt in den Genuss einer Begünstigung kommen. Bis jetzt hat die ÖVP der Sozialministerin Haubner erste Reihe fußfrei beim Scheitern zugesehen", sagte Silhavy am Mittwoch (02. 11.) gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Die SPÖ-Sozialsprecherin kritisierte in dem Zusammenhang, dass der Bedarf nach einer eigenen Regelung für Schwerarbeiter eine direkte Folge der unsozialen Belastungen durch die Pensionskürzungen der Regierung ist. "Das Tempo, mit dem die Regierung die Pensionskürzungen durchgezogen hat, steht in bezeichnendem Widerspruch zur endlosen Geschichte der Schwerarbeiterpension", sagte Silhavy.

"Nach monatelangem Pfusch bei der Schwerarbeiterregelung stehen die Betroffenen jetzt vor der Wahl Pest oder Cholera: Entweder eine verfassungswidrige, nicht administrierbare Regelung oder gar nichts", fasste Silhavy die bisherigen Ergebnisse der Regierung zusammen.

 

 Öllinger: ÖVP hat Pfusch bei Schwerarbeiterregelung mitzuverantworten
Wien (grüne) - "Eine Verlängerung der so genannten 'Hacklerregelung' über das Jahr 2008 hinaus löst keines der Probleme in Zusammenhang mit Schwerarbeit", kritisiert der stv. Klubobmann und Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger, entsprechende Vorschläge des ÖAAB und der ÖVP. "Die ÖVP soll jetzt nicht so tun, als ob sie mit dem Gesetzespfusch um die Schwerarbeitsregelung nichts zu tun hätte. Sie hat das Gesetz beschlossen. Sie wollte eine Rechtslage, die möglichst vielen Menschen den Gang in die Schwerarbeitspension verwehrt", so Öllinger.

Auch eine Hacklerregelung, die auf 45 Versicherungsjahre abstellt, wird Menschen, die nicht nur ein paar Jahre, sondern ihr ganzes Leben Schwerarbeit geleistet haben, nichts nutzen. Diese Menschen schaffen es oft rein körperlich nicht, 45 Versicherungsjahre zu erreichen.

Für die nächsten 20, 30 Jahre sei die Wiedereinführung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit bzw. die Reform der Invaliditätspension gerechter. "Jede andere Regelung führt dazu, dass Bauarbeiter, aber auch einige andere Berufsgruppen en bloc nie eine normale Alterspension erhalten, weil sie nie 45 Versicherungsjahre erreichen können. Das kann doch nicht das Ziel der Sozialpolitik sein", meint Öllinger.
     

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