Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Saisonniers  

erstellt am
14. 11. 05

Vorrang für Arbeitssuchende aus Österreich – Saisonnierkontingent für den Wintertourismus wird um 10 Prozent gesenkt
Wien (bmwa) - Mittels Erlass hat am Freitag (11. 11.) Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein das Arbeitsmarktservice (AMS) angewiesen, in Hinkunft bei der Zulassung von Saisonniers noch restriktiver als bisher vorzugehen. Bei fast 50.000 Arbeitslosen im Tourismus müsse öfter als bisher die Vermittlung von Arbeitssuchenden aus Österreich auf freie Plätze erfolgen, damit diese Vorrang vor der Zuteilung von Saisonniers erhalten. Das so genannte Ersatzkraftverfahren sei in jedem Einzelfall auch tatsächlich durchzuführen und zu dokumentieren. Die seit 2005 geltenden neuen Zumutbarkeitsregeln eröffnen zudem bessere Vermittlungsmöglichkeiten von Arbeitssuchenden, auch über Berufs- und Landesgrenzen hinweg, als bisher.

Während Arbeitgeber, die vom AMS vermittelte Arbeitsuchende trotz Eignung nicht einstellen, nicht mehr länger mit der Zuteilung von Saisonniers rechnen dürften, müssten Arbeitssuchende bei Nichtannehmen zumutbarer Stellen mit den vorgesehenen Sanktionen durch das AMS rechnen.

Gleichzeitig wird das für den Wintertourismus bewilligte Saisonnierkontingent um 10 Prozent (minus 890 Plätze) gegenüber dem Vorjahr gesenkt. Damit stehen im heurigen Winter gesamt maximal 8.005 Saisonnierkontingentplätze (inklusive Gletscherkontingent) zur Verfügung. Die gegebene Arbeitsmarktsituation mache es mehr denn je erforderlich, Arbeitssuchenden aus Österreich gegenüber Saisonniers Vorrang einzuräumen. Auch im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit aus den neuen Bundesländern Deutschlands sei die Reduktion der Saisonkontingente zu rechtfertigen.
     
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