Preiswahrheit bei Flugtickets durch neue Regelung  

erstellt am
17. 11. 05

Wien (bmwa) - "Fairness für alle Anbieter und Kostenwahrheit für Konsumenten ist jetzt auch in der Werbung für Flugreisen gewährleistet", erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein mit Bezug auf die am Mittwoch (16. 11.) in den Nationalrat eingebrachte Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG). In Zukunft müssen alle Fluglinien - bisher galt dies nur für Reisebüros - ihre Flugangebote mit Bruttopreisen auszeichnen. Diese enthalten die Umsatzsteuer sowie alle sonstigen Abgaben und Zuschläge. Die derzeitige Praxis der Nettoauszeichnung hat immer mehr dazu geführt, dass der Preis, den der Konsument für seinen Flug letztendlich zahlen musste, den im Inserat ursprünglich angepriesenen Preis um ein Vielfaches überschritten hat..

Für alle inländischen und ausländischen Luftlinien, die in Österreich Werbung für Flugreisen etwa in Printmedien, Plakaten, Flugblättern, Katalogen etc. machen und dabei Preise angeben, gilt somit die Pflicht, Bruttopreise auszuzeichnen. Diese müssen sämtliche Preisbestandteile, wie z.B. Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfällige Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren enthalten. Die Änderung wurde unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und der Sozialpartner in kurzer Zeit erarbeitet und wird nun im Parlament behandelt. Mit einem Inkrafttreten ist mit Anfang 2006 zu rechnen.

"Damit wird ein wesentlicher Beitrag für Preistransparenz und Kostenwahrheit geleistet, der Konsument weis von Anfang an, wie viel er für seine Reise zu bezahlen hat. Böse Überraschungen bei der Endabrechnung gehören der Vergangenheit an", betonte Bartenstein.
     
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