Wirtschaftsausschuss beschließt Ökostromgesetz-Novelle  

erstellt am
28. 11. 05

Einigung zwischen Regierungsparteien und SPÖ, Grüne dagegen
Wien (pk) - Im Wirtschaftsausschuss konnte am Freitag (25. 11.) ein Konsens zwischen den Regierungsparteien und der SPÖ über die Novelle zum Ökostromgesetz erzielt werden, der die für einzelne Bestimmungen dieser Materie notwendige Zweidrittelmehrheit sichert. Der Einigung waren intensive Parteienverhandlungen vorausgegangen, die erst wenige Stunden vor Beginn der Ausschusssitzung abgeschlossen wurden.

Kernpunkt eines nunmehr beschlossenen Abänderungsantrages zur Regierungsvorlage ist die Festlegung des Zieles, bis zum Jahr 2010 den Anteil alternativer erneuerbarer Energieträger (vornehmlich feste Biomasse, Biogas und Wind) am jährlichen Stromverbrauch auf 10 % zu erhöhen. Der jährliche Zuwachs des geförderten Investitionsvolumens wird dabei mit 17 Mill. € gedeckelt. Nach dem nunmehr beschlossenen Verteilungsschlüssel wird der Anteil der Förderungsmittel für Windkraft leicht zurückgenommen und beträgt 30 %, je 30 % der Förderungen gehen in feste Biomasse bzw. in Biogase, auf die Photovoltaik entfallen 10 %. Darüber hinaus wird das Gesetz für den Bau mittlerer Wasserkraftwerke bis 2011 50 Mill. € zur Verfügung stellen. Weitere Punkte der Einigung sind die Abwicklung der Investitionsförderung über die Kommunal-Kredit sowie die Gewährung von Investitionsförderung auch für Kraft-Wärme-Koppelungen.

Zufrieden mit der Konsenslösung zeigten sich die Abgeordneten der Regierungsparteien und der SPÖ. So begrüßte Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) die Deckelung als Beitrag zur Planbarkeit für sämtliche Beteiligten und erwartete sich insgesamt bis zum Jahr 2011 ein Gesamtförderungsvolumen für Ökostrom in der Höhe von 1 Mrd. €.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) qualifizierte die Einigung als gute Lösung im Sinne des weiteren Ausbaues der erneuerbaren Energie in Österreich und meinte, dadurch werde Österreichs Spitzenposition bei der Alternativenergie sichergestellt.

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) äußerte sich ebenfalls zustimmend und betonte, der Abänderungsantrag berücksichtige die Interessen sowohl der Stromkunden als auch der Stromerzeuger. Angesichts der steigenden Energiepreise sei es jedenfalls nicht mehr zu verantworten, von den Kunden einen immer höheren Anteil für die Ökostromförderung zu verlangen.

Heftige Kritik kam hingegen von den Grünen. Abgeordnete Eva Glawischnig-Pieszek protestierte zunächst gegen die Vorgangsweise und warf den drei anderen Parteien vor, gegen jede parlamentarische Usance und ohne zwingenden Grund dieses Gesetz unter unzumutbarem Zeitdruck überfallsartig zu beschließen. Ihr Antrag auf Vertagung fand allerdings keine Mehrheit. Inhaltlich sprach Glawischnig-Pieszek von einem Rückschritt in der Energiepolitik und argumentierte, die 17 Mill. € Deckelung pro Jahr würden unter dem Strich eine Kürzung der Förderungen um 80 % bedeuten. Kein Verständnis brachte sie zudem auch für die Förderung der mittleren Wasserkraft auf. Hier werde eine bereits längst marktgängige Form der Energieerzeugung gefördert, nur weil dies die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller verlangt, kritisierte sie. Völlig inakzeptabel war für Glawischnig-Pieszek die Rücknahme bei der Förderung der Windenergie, die ihrer Meinung nach zum Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen in dieser Branche führen werde.

Bundesminister Martin Bartenstein verteidigte das Gesetz, das, wie er sagte, den weiteren Ausbau des Ökostroms in Österreich sichere und auch hinsichtlich der Kosten für Erzeuger und Konsumenten verantwortbar sei. Kritik hinsichtlich der Windkraft wies er zurück und unterstrich, die Windkraftstandorte habe man bereits zum großen Teil ausgebaut, zumal ja auch auf Landschafts- und Umweltschutz Bedacht genommen werden müsse. Die Förderung der mittleren Wasserkraftwerke war aus Sicht des Ministers vor allem dadurch gerechtfertigt, da es sich bei diesen Anlagen um eine wirtschaftlich kritische Größe handle.
     
zurück