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erstellt am
22. 11. 05

Burgenlands LR Dr. Rezar präsentierte neues Gesundheitswesengesetz
Eisenstadt (blms) - Durch die Einigung zwischen Bund und Ländern über die zukünftige Organisation und die Finanzierung des Gesundheitswesens wurden eine Reihe von legislativen Maßnahmen notwendig. Nachdem der Burgenländische Landtag bereits im Sommer mit dem Krankenanstaltengesetz, dem Rettungsgesetz und dem Landessanitätsratsgesetz drei zukunftsweisende gesundheitspolitische Normmaßnahmen beschlossen hat, soll nun auch das Gesundheitswesengesetz noch in diesem Jahr beschlossen und per 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

„Mit dieser Regelung sollte es uns gelingen, eine noch bessere Abstimmung zwischen den Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich zu erzielen, eine Kostendämpfung bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung herbeizuführen, eine noch leichtere Erreichbarkeit von medizinischen Leistungen zu gewährleisten und den Vorsorgemaßnahmen noch breiteren Raum zu widmen, denn bei all diese Reformen und Verbesserungsintentionen soll und muss stets das Wohl unserer Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen“, sagte Gesundheitslandesrat Dr. Peter Rezar, der am Dienstag (22. 11.) die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Gesetzesmaterie präsentierte.

So ist beispielsweise vorgesehen, dass an die Stelle des Burgenländischen Krankenanstalten-Finanzierungsfonds - KRAFI künftig der Burgenländische Gesundheitsfonds (BURGEF) tritt. Der BURGEF nimmt die Aufgaben der Krankenanstaltenfinanzierung sowie erweiterte Aufgaben, wie Fragen der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens, wahr.

Als oberstes Organ wird die aus 15 Mitgliedern bestehende Gesundheitsplattform, welche zum Teil die bisherige Landeskommission ablöst, installiert. In dieser Gesundheitsplattform hat Parität zwischen Land und Sozialversicherung zu herrschen. Zwingend haben der Gesundheitsplattform auch noch Vertreter der Ärztekammer, der Interessensvertretungen der Städte und Gemeinden, der Patientenvertretung und der Rechtsträger der Krankenanstalten anzugehören. Im Burgenland wurde auch der Berufsverband der Gesundheits- und Krankenpflege mit einem Sitz in der Gesundheitsplattform installiert. Die Gesundheitsplattform muss zur Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens unter Einhaltung der Vorgaben der Gesundheitsagentur und unter Berücksichtigung gesamtökonomischer Auswirkungen in der Vereinbarung klar definierte Aufgaben wahrnehmen.

Neben der Gesundheitsplattform, als oberstes Organ des burgenländischen Gesundheitsfonds, gibt es als Organe noch den Intramuralen bzw. Extramuralen Rat. Um die Kooperation zwischen dem intramuralen (z.B.: Krankenanstalten) und dem extramuralen Bereich (z.B. niedergelassene Ärzteschaft) zu forcieren, werden ausgesuchte Projekte gefördert. Für die Finanzierung derartiger Modelle wird ein Reformpool eingerichtet. Bund und Länder sind übereingekommen, zur Förderung von gemeinsam vereinbarten Strukturmaßnahmen oder Projekten, die Leistungsverschiebungen zwischen den beiden Bereichen zur Folge haben, auf Länderebenen Mittel bereit zu halten. Für 2005 und 2006 sollen es 1% der Gesamtmittel sein, für 2007 und 2008 je 2%. 1% der Gesamtmittel betragen im Burgenland 3,44 Millionen Euro. Wesentliche Voraussetzung für eine solche Förderung ist, dass sich Land und Sozialversicherung im Voraus auf entsprechende Maßnahmen inhaltlich einigen und sowohl das Land als auch die Sozialversicherung von den Verschiebungen profitieren.
     
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