Verwertungsgesellschaften: Kritik an Gesetzesentwurf  

erstellt am
22. 11. 05

Jarolim: SPÖ-Zustimmung höchst unsicher
Wien (sk) - Im Dezember soll der Gesetzesentwurf zum neuen Verwertungsgesellschaften- gesetz(VerwGesG), der das aus dem Jahr 1936 stammende VerwGesG und die Urheberrechts- gesetz-Novelle 1980 in ein einheitliches neues Gesetz zusammenfassen soll, beschlossen werden. Aus diesem Anlass lud am Dienstag (22. 11.) Abend die Österreichische Gesellschaft für Kulturpolitik zur Podiumsdiskussion mit SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zum Thema "Ausbeutung oder Schutz der Kulturschaffenden einerseits und der KonsumentInnen andererseits - zur aktuellen Diskussion zum Verwertungsgesellschaftengesetz 2005". Die Kritik: Die Novelle weist erhebliche Mängel auf.

Kritik übte Jarolim an der Vorgehensweise bei der Gesetzwerdung: "Die Opposition einzuladen, der Verfassungsbestimmung zuzustimmen, aber gleichzeitig zu sagen: Wenn ihr nicht zustimmt, beschließen wir das Gesetz mit einer einfachen Mehrheit", habe die SPÖ in dieser Sache vorsichtig werden lassen. "Wir sind auf die Bremse gestiegen", so Jarolim. Man überlege sehr genau das Für und Wider einer Zustimmung, wobei derzeit das Wider überwiege.

Walter Dillenz von der Verwertungsgesellschaft für Filmschaffenden vermisst im Gesetzesentwurf die "Möglichkeiten von Partizipation in der Frage der Verwertung" und ortet Privilegien für den ORF. "Alle anderen müssen sich zu Verbänden zusammenschließen, der ORF kann alleine mit den Verwertungsgesellschaften verhandeln", so Dillenz. Die EU-Forderungen nach mehr Zentralismus in der Verwertungsfrage, führe "zu einer Konzentration, die der kulturellen Vielfalt und der sozialen und kulturellen Förderung" schade.

"Unklarheiten, fehlende Beschreibungen der Aufgaben der Verwertungsgesellschaften wie etwa der kulturpolitischen Aufgabe, Vernachlässigung des Rechtsschutz der Künstler, keine Regelung der europäischen Aspekte, eine reine Ausrichtung auf die Verwertungsseite, kein Boykottverbot, fehlende Miteinbeziehung der Nutzerseite und zu wenig Augenmerk auf die europäischen Aspekte" – so lauten die Kritikpunkte an der Gesetzesvorlage von Michel Walter (Rechtsanwalt). Sie sei zwar "ein Fortschritt, aber mit Sicherheit kein großer Wurf". Problematisch sei das Fehlen einer "vernünftigen Vertretung für KünstlerInnen", die der "Repräsentationsschwäche der Kunst" entgegenwirke.

Für Niki List stellt das "Verwertungsgesetz noch immer eine unbefriedigende Angelegenheit dar". Der Regisseur und Filmproduzent kritisiert vor allem "die noch komplizierter gewordene Altersschichtung von Filmen". Unakzeptabel sei, dass "Schauspieler keine Ansprüche mehr haben."

"Für mich als Künstler ist das sehr frustrierend! Der Gesetzgeber hat hier versagt", so Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG AutorInnen. " Eine kontinuierliche Diskussion zu diesem Thema wäre wünschenswert, die Regierung habe jedoch bislang kein Interesse an einer Diskussion gezeigt. Umso begrüßenswerter sei die Diskussionsbereitschaft von Seiten der SPÖ, die bereits zum zweiten Mal zur Debatte lade. Der Autor beklagte vor allem die Unverständlichkeit der Gesetzesvorlage: "Ohne juristischen Beistand ist das Gesetz nicht zu verstehen", erklärte Ruiss die Problematik. "In einer Zeit der zunehmenden Nach- und Weiterverwertung", seien noch immer "keine ausreichenden Rückflüsse an die Urheber" vorgesehen, kritisierte der Autor.

Eine Stärkung der einzelnen KünstlerInnen forderte auch Sonja Auer-Parzer von der Arbeiterkammer Wien ein. Ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz müsse vor allem drei Gruppen schützen: "die KünstlerInnen, die UrheberInnen und die KonsumentInnen". Letztere blieben in der Verwertungsgesellschaftsdebatte meist unerwähnt. Doch gerade "Pauschalvergütungen werden prinzipiell auf die Konsumenten abgewälzt", beklagt die Konsumentenschützerin.

Georg Zanger(Rechtsanwalt) sieht in der Novelle zwar Verbesserungen in der Kontrolle, fordert aber einen Schutz der "Künstler vor der Kunstindustrie" und eine "Entmonopolisierung der Verwertungsgesellschaften". Problematisch sieht Zanger das Vertriebsmonopol. Als Privater habe man keine Chance einen Vertrieb aufzubauen.
     
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