EU Umweltministerrat stärkt Verankerung der Alpenkonvention in Europa  

erstellt am
05. 12. 05

Kommission zur Unterschrift unter Durchführungsprotokolle Bodenschutz, Tourismus und Energie ermächtigt
Wien (bmlfuw) - Der EU Umweltministerrat hat soeben die Europäische Kommission dazu ermächtigt, drei der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention – Bodenschutz, Tourismus und Energie – zu unterzeichnen. Damit ist ein weiterer Schritt gesetzt, um dieses umfassende Vertragswerk zum Schutz der Alpen stärker im Rechtsbestand der EU zu verankern und so mit Leben zu füllen, freut sich Umweltminister Josef Pröll, der gleichzeitig auch amtierender Vorsitzsender der Alpenkonvention ist. Von den 8 bisher vorliegenden Durchführungsprotokolle hat die EU bereits Raumplanung, Naturschutz und Berglandwirtschaft unterschrieben. Schwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft wird es sein, weitere Zusatzprotokolle, wie z.B. das Verkehrsprotokoll, einer Unterzeichnung durch die EU zuzuführen.

Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen. Die Konvention legt ferner großes Augenmerk auf die Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung in den Unterzeichnerstaaten. Die Alpenkonvention regelt als Rahmenkonvention allgemeine Ziele, die für eine nachhaltige Entwicklung anzustreben sind. Diese eher allgemein gehaltenen Zielvorgaben werden durch die Durchführungsprotokolle konkretisiert. Vertragsparteien sind neben dem bis November 2006 vorsitzführenden Österreich, Frankreich, die Schweiz, Lichtenstein, Deutschland, Slowenien, Monaco, Italien sowie die EU.
     
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