Melker Übereinkommen: Pühringer und Anschober schalten EU-Kommission ein  

erstellt am
05. 12. 05

Oberösterreich wendet sich an EU-Kommission, um vollständige Umsetzung der nach dem Melker-Übereinkommen notwendigen Sicherheitsnachrüstungen durchzusetzen
Linz (lk) - Nach dem für Oberösterreich enttäuschenden Ergebnis des bilateralen Expertentreffens zwischen Österreich und Tschechien zum Melker-Protokoll Mitte November, wo weder seitens der Österreichischen Vertreter/innen noch seitens Tschechien eine Verletzung des Übereinkommens festgestellt wurde, wendet sich Oberösterreich nun an die EU-Kommission mit dem Appell, ihrer Verantwortung als Mitunterzeichnerin des Übereinkommens gerecht zu werden und sich unterstützend in den Prozess einzubringen, so Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Umwelt-Landesrat Rudi Anschober.

Oberösterreich hatte in diesem Zusammenhang ein Rechtsgutachten beim Linzer Völkerrechtler Professor Manfred Rotter in Auftrag gegeben, woraus eindeutig hervorgeht, dass das Melker Protokoll in seiner Brüsseler Fassung völkerrechtliche Verbindlichkeit habe. Zudem ist Rotter in seinem Gutachten zu der Erkenntnis gekommen, dass der kommerzielle Betrieb in Temelin bereits im Oktober 2004 - mit Erteilung der atomrechtlichen Genehmigung - aufgenommen worden sei. Eine Aufnahme des regulären Betriebs in Temelin ohne Berücksichtigung des Abkommens - d.h. Durchführung der relevanten Sicherheitsnachrüstungen - wäre aber eine klare Verletzung des Melker Protokolls.

Der Anfang Oktober vom Umweltministerium veröffentliche Endbericht der österreichischen Expert/innen zum Melker Übereinkommen belegt allerdings eindeutig, dass die laut Melker Übereinkommen notwendigen Sicherheitsnachrüstungen nicht zufriedenstellend erledigt wurden. Speziell die besonders sicherheitsrelevanten Punkte - die Problematik der 28,8m-Bühne und der Ventilqualifikation - wurden nicht gelöst, bei anderen relevanten Punkten bleiben Fragen offen.

In dem Schreiben ersucht das Land Oberösterreich die Kommission konkret

  • eine technische und rechtliche Bewertung der Situation vorzunehmen,
  • mit allen zu Gebote stehenden politischen und rechtlichen Mitteln auf eine vollständige Erfüllung der Brüsseler Vereinbarung durch die Tschechische Republik hinzuwirken und
  • die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedes Sicherheitsrisiko auf Grund des Bestandes und des Betriebs des Kernkraftwerks Temelin auszuschließen.

"Mit unserem Appell an die EU-Kommission versuchen wir unsere Rechte aus dem Melker Prozess geltend zu machen, um alles daran zu setzen, die Umsetzung des Melker Übereinkommens und damit der notwendigen Sicherheitsnachrüstungen doch noch zu erreichen", erklären Pühringer und Anschober abschließend.

     
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