Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum: EU-weit bezahlen wie zu Hause  

erstellt am
02. 12. 05

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem die bestehenden rechtlichen Hindernisse für einen “einheitlichen Zahlungsverkehrsraum”, der der EU-Wirtschaft pro Jahr Einsparungen zwischen 50 und 100 Mio. Euro bringen könnte, beseitigt werden sollen. Ziel dieses Vorschlags ist es, grenzüberschreitende Zahlungen, ob per Kreditkarte, Debitkarte, elektronischer Banküberweisung, Lastschrift oder auf anderem Wege, so einfach, billig und sicher zu machen wie Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Derzeit hat jeder Mitgliedstaat seine eigenen Zahlungsverkehrsvorschriften und machen die jährlichen Kosten für Zahlungen zwischen diesen verschiedenen Systemen 2-3 % des BIP aus. Dienstleistungsanbieter werden effektiv daran gehindert, ihre Dienste EU-weit in freiem Wettbewerb anzubieten. Die neue Richtlinie wird einen fairen und ungehinderten Zugang zu den Zahlungsverkehrsmärkten garantieren, den Verbraucherschutz erhöhen und EU-weit gleiche Verbraucherschutzstandards gewährleisten. Für den Einzelnen wird sich ein leistungs- und wettbewerbsfähigerer Zahlungsverkehrsmarkt in preisgünstigeren Basisbankdienstleistungen niederschlagen, deren durchschnittliche jährliche Kosten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten von 34 Euro bis sage und schreibe 252 Euro schwanken können. Derzeit sind die Gebühren für ein und dieselbe Dienstleistung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich: so kann eine Überweisung in einem Land gebührenfrei sein, in einem anderen dagegen über zehn Euro kosten.[1] Zwar soll die Richtlinie für alle Mitgliedstaaten und EU-Währungen gelten, gleichzeitig aber auch die notwendige rechtliche Grundlage für den vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss vorgeschlagenen Gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) schaffen. Dieser soll spätestens 2010 Wirklichkeit sein.

Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: "Einfachere, billigere und schnellere Zahlungen – der Gemeinsame Zahlungsverkehrsraum wird jedem einzelnen Europäer zugute kommen und der EU-Wirtschaft jährlich immense Einsparungen in der Größenordnung von 50-100 Mrd. Euro bescheren. Waren und Dienstleistungen EU-weit zahlen zu können wie zu Hause wird für die Käufe des Einzelnen einen Quantensprung bedeuten und Europa für uns alle ein Stück mehr zur täglichen Realität werden lassen. Mit dem heute vorgeschlagenen einfachen und verlässlichen rechtlichen Rahmen ist dieses Ziel einen großen Schritt näher gerückt. Um den Gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum bis 2010 Wirklichkeit werden zu lassen, werden wir eng mit der Zahlungsverkehrsbranche und der EZB zusammenarbeiten. Für die Beseitigung der technischen Hindernisse, die diesem Zahlungsverkehrsraum im Wege stehen, setze ich darauf, dass der Bankensektor die ihm zufallenden Arbeiten beschleunigt."

Vorteile
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll ein moderner, harmonisierter rechtlicher Rahmen für einen integrierten Zahlungsverkehrsmarkt in der EU geschaffen werden. Dieses gemeinsame Regelwerk wird den Verbraucher in die Lage versetzen, die unterschiedlichen Angebote zu vergleichen und seine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen.

Sie wird für die Zahlungsdienstleister die Gesetzesfolgekosten verringern und aufgrund der größeren Auswahl und der Tatsache, dass zwischen nationalen und grenzübergreifenden Zahlungssystemen keine spürbaren Unterschiede mehr bestehen, auch den Wettbewerb zwischen den Dienstleistern verstärken. So wird die Richtlinie nach ihrem Erlass beispielsweise grenzübergreifende Lastschriften ermöglichen (eine bei Gas-, Wasser- oder Telefonrechnungen gängige und kostengünstige Zahlungsform), was bislang in der EU noch nicht möglich ist.

Als Vorteile besonders hervorzuheben sind:

  1. das Mehr an Wettbewerb zwischen den nationalen Zahlungsverkehrsmärkten, das durch die Öffnung der Märkte für alle geeigneten Anbieter und die Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen bewirkt wird. Die Richtlinie ermöglicht eine bessere Kontrolle von Finanztransferdiensten, fördert aber gleichzeitig die Innovation.
  2. Erhöhte Markttransparenz für Dienstleister wie Nutzer dank einer vereinfachten und vollständig harmonisierten Regelung für die Informationspflichten, die die divergierenden nationalen Vorschriften ersetzt.

Standardisierte Rechte und Pflichten für die Erbringer und Nutzer von Zahlungsdiensten in der EU, wobei einem hohen Maß an Verbraucherschutz ein großer Stellenwert beigemessen wird. Dazu zählen die obligatorische/standardmäßige Ausführungszeit von einem Tag, die Haftung des Zahlungsdienstleisters für eine ordnungsgemäße Zahlungsausführung und die Garantie einer fristgerechten Auszahlung des vollen Betrags.

     
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