Ab morgen funkelt's goldgelb von der Windschutzscheibe  

erstellt am
30. 11. 05

Mintgrüne Jahresvignette gilt noch bis 31. Jänner 2006
Wien (arbö) - Ab 1. Dezember darf nicht nur das erste Türchen im Adventkalender geöffnet werden, sondern auch die neue, goldgelbe Jahresvignette aufgepickt werden. Wer jedoch das mintgrüne Mautpickerl aufgeklebt hat, kann sich mit der goldgelben Variante getrost noch bis 31. Jänner 2006 Zeit lassen, so der ARBÖ.

Die neue Mautvignette für das Jahr 2006 ist in all ihren Sonderformen (Jahres-, 2-Monats- und 10-Tages-Vignette) beim ARBÖ erhältlich. Die Mautvignetten-Preise bleiben unverändert: die Jahresvignette kostet für Pkw 72,60 Euro, für Motorräder 29 Euro, die 2-Monatsvignette für Pkw 21,80 Euro, für Motorräder 10,90 Euro sowie die 10-Tages-Vignette für Pkw 7,60 Euro, für Motorräder 4,30 Euro. Unverändert bleibt auch die Gültigkeitsdauer der Jahresvignette von vierzehn Monaten (1. Dezember 2005 bis 31. Jänner 2007).

Wichtiger ARBÖ-Tipp: Unbedingt den Vignettenabschnitt aufheben. Nur mit diesem ist es möglich, sich beim ARBÖ eine Ersatzvignette zu beschaffen, wenn die Windschutzscheibe etwa durch Unfall oder sonstige Umstände zu Bruch geht. Mit dem Vignettenabschnitt erhält man auch die Jahresmautkarte für eine Sondermautstrecke (A9 Pyhrnautobahn - Mautstellen Bosruck und Gleinalm, A10 Tauernautobahn, A13 Brennerautobahn oder S16 Arlberg Schnellstraße) um 47 statt 87 Euro. Seit kurzem ist die Jahresmautkarte auch in den 100 ARBÖ-Dienststellen erhältlich.

Nicht auf die kalte Windschutzscheibe kleben
Die optimale Klebe-Temperatur für die Vignette liegt bei zirka plus fünf Grad Celsius. Ist es kälter, sollte in der Garage geklebt oder vor dem Aufkleben die Scheibe mittels Autoheizung aufgewärmt werden. Beim Aufkleben muss die Windschutzscheibe trocken, sauber und vor allem fettfrei sein.

Die Vignette muss gut sichtbar auf der Windschutzscheibe aufgeklebt sein. Sie muss von außen kontrollierbar sein, das heißt, sie darf auch nicht hinter Tönungsstreifen verschwinden. Am Motorrad darf die Vignette nur auf Fahrzeugteilen angebracht werden, die nicht leicht austauschbar sind (zum Beispiel auf der Fahrzeuggabel).
     
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