Zur Mitternacht ein Strauß von Sozialthemen  

erstellt am
07. 12. 05

Wien (pk) - Sozialthemen standen zu mitternächtlicher Stunde im Zentrum der Debatte des Nationalrats. Unter einem wurden zunächst das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und damit zusammenhängende Gesetze geändert, in diesem Zusammenhang auch das Landarbeitsgesetz, und ein Antrag der Koalitionsfraktionen sowie ein S-Antrag debattiert.

Abgeordnete SILHAVY (S) führte aus, den Landarbeiterkammern würden aufgrund der Veränderungen der Arbeitswelt immer mehr Mitglieder abhanden kommen. Die SPÖ sei um eine gemeinsame Lösung zur Behebung dieses Problems bemüht gewesen, meinte sie, es sei aber kein Konsens zustande gekommen. Silhavy bezweifelt, dass die nunmehr vorgesehene Regelung verfassungskonform ist.

Was die Frage der Konkurrenzklausel betrifft, sprach sich Silhavy für eine gänzliche Streichung solcher Bestandteile von Arbeitsverträgen aus. Ihrer Ansicht nach sind Konkurrenzklauseln in einer Zeit, in der von Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität verlangt werde, nicht mehr zeitgemäß. Positiv bewertete Silhavy hingegen die vorgesehenen Verbesserungen bei der Familienhospizkarenz und kündigte die Zustimmung zu diesem Punkt in Zweiter Lesung an.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) nahm zu Ausweitung der Familienhospizkarenz Stellung und begrüßte den vorliegenden Gesetzentwurf. Sie kündigte darüber hinaus einen Abänderungsantrag an, demzufolge auch Personen Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen können sollen, die schwerstkranke leibliche Kinder des Ehepartners bzw. des Lebensgefährten betreuen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärte, die Grünen würden den Verbesserungen bei der Familienhospizkarenz zustimmen. Scharfe Kritik übte er hingegen an den neuen arbeitsrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Konkurrenzklausel und des Ausbildungskostenrückersatzes. Er habe geglaubt, es gebe Konsens darüber, dass beide Instrumente weitgehend beseitigt werden sollten, sagte Öllinger, nunmehr sei, zumindest was den Ausbildungskostenrückersatz betrifft, jedoch sogar eine Verschärfung vorgesehen. Ihm zufolge ist die vorgesehene Regelung "bildungsfeindlich und mobilitätshemmend". Immerhin sei, so Öllinger, wenigstens "der gröbste Schnitzer", nämlich die mögliche Verpflichtung zur Zahlung des Ausbildungskostenrückersatzes auch bei Arbeitgeberkündigung, beseitigt worden.

Wirtschaftminister Dr. Bartenstein hielt in Richtung seines Vorredners fest, hinsichtlich des Ausbildungskostenrückersatzes würden nur die geltende Judikatur und die geltende Lehre gesetzlich verankert. Damit schaffe man mehr Klarheit und Transparenz für Arbeitnehmer. Als "ganz entscheidende Verbesserung" wertete Bartenstein, dass künftig eine Konkurrenzklausel bei einem Monatslohn unter 2.000 € nicht zulässig ist.

Abgeordneter WINKLER (V) setzte sich mit dem Landarbeitsgesetz auseinander und meinte, die geplanten Änderungen seien ebenso vernünftig wie wichtig und trügen der erforderlichen Weiterentwicklung auf diesem Gebiete Rechnung. Es brauche moderne und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft, und diese Regelung diene diesem Ziel.

Abgeordneter RIEPL (S) kam auf die Ausbildungskostenrückerstattung zu sprechen und ortete hier eine Verschlechterung für die Arbeitnehmer. Es gebe genug Gründe, hier kritisch zu sein, weshalb seine Fraktion diesem Entwurf nicht beipflichten könne.

Abgeordneter WALCH (F) sah hingegen eine Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation, er hoffe zudem, dass die Betriebsräte im Zweifelsfall einschritten. Man habe eine sinnvolle Regelung erarbeitet, auch bei der Ausbildungskostenrückerstattung, die einen Schritt in die richtige Richtung bedeute.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) meinte hingegen, es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, eine Regelung zu finden, die fair und gerecht sei, man solle diese Aufgabe daher nicht den Betriebsräten zumuten. Die Regelung diene allein den Unternehmern, nur ein partnerschaftliches Verhältnis in einem Unternehmen bewirke die entsprechende Motivation, die Vorgangsweise des Ministers sei daher unverständlich. Bei der Landarbeiterkammer konstatierte der Redner generellen Reformbedarf, hier brauche es eine bundeseinheitliche Regelung.

Abgeordnete MAREK (V) brachte einen Abänderungsantrag zu Rückzahlungsvereinbarungen sowie zur Ausweitung der Familienhospizkarenz auf Stiefkinder ein und zeigte sich davon überzeugt, dass diese Maßnahmen eine nennenswerte Verbesserung gegenüber dem gegenwärtigen Zustand darstellten.

Abgeordneter KECK (S) signalisierte die Zustimmung zu den eben geäußerten Plänen bei der Familienkarenz, mit denen eine Idee der Opposition aufgegriffen worden sei. Die Regelung sollte aber auch auf leibliche Kinder ausgeweitet werden, die nicht mit dem jeweiligen Elternteil in einem Haushalt wohnten.

Abgeordneter WÖGINGER (V) zeigte sich zufrieden mit den Neuregelungen im Bereich der Hospizkarenz, die wesentliche Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen bedeuteten.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) lehnte hingegen den eingebrachten Abänderungsantrag zum Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird, als den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nicht dienlich ab. Kritik übte der Redner vor allem an den Plänen zur Ausbildungskostenrückerstattung.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) sah hingegen sinnvolle Verbesserungen, die durch die gegenständlichen Vorlagen garantiert würden, weshalb diese angenommen werden sollten.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) forderte weitere Verbesserungen bei der Hospizkarenz, wobei vor allem auf die finanzielle Seite mehr als bislang geachtet werden sollte.

Zustimmend zu den in Rede stehenden Vorlagen äußerten sich die V-Mandatare DI HÜTL, Mag. TANCSITS, Dr. FASSLABEND, RIENER und DOPPLER. Die Regelungen seien eindeutige Verbesserungen und im Interesse der Arbeitnehmer, so der Tenor der V-Abgeordneten.

In der Abstimmung wurde das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Eine Mehrheit fanden auch die Novelle des Angestelltengesetzes und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales in 1218 der Beilagen.

Einstimmige Änderung des AK-Gesetzes
Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) verwies darauf, dass die in Rede stehenden Vorlagen im Konsens erarbeitet worden seien und erläuterte den Inhalt des Entwurfs. Dieser sei ein weiterer Fortschritt für die Arbeitnehmerrechte in Österreich.

Abgeordneter Dr. LEUTNER (S) erklärte, seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, stelle sie doch eine langjährige Forderung seiner Partei dar.

Abgeordneter WALCH (F) meinte, man habe die Materie genau geprüft und habe die Chance genützt, hier eine sinnvolle Maßnahme zu setzen. Man solle der Vorlage daher zustimmen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sagte, diese Änderung stehe schon seit 10 Jahren an, man sei auf diesem Gebiet viel zu lange säumig gewesen. Dessen ungeachtet sei seine Fraktion dafür, diese Änderungen vorzunehmen. In einem Abänderungsantrag trat der Redner dafür ein, auch Arbeitslosen oder ehemaligen Angehörigen der AK entsprechende Rechte einzuräumen.

Auch Abgeordnete RIENER (V) und Abgeordneter DOBNIGG (S) sprachen sich dafür aus, die gegenständliche Vorlage zu beschließen.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen, der G-Abänderungsantrag fand hingegen keine Mehrheit.

S-Antrag auf Änderungen bei Mutterschutz und Väterkarenz
Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) meinte, mit diesem Antrag sollten die Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die es derzeit bei der Elternteilzeit gebe. Die Regierung möge ihre Familienpolitik überdenken, regte die Rednerin an.

Abgeordnete STEIBL (V) sagte, die Regierung habe bereits gehandelt, für die Forderungen der Opposition bestehe keine Grundlage mehr, da diese schon von den Regierungsparteien erledigt worden seien.

Die Grünen unterstützen den Antrag der Sozialdemokraten, erklärte Abgeordnete MANDAK (G), zumal insgesamt rund 71 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben.

Abgeordnete ROSSMANN (F) erinnerte daran, dass die SPÖ im April 2004 dem "zukunftweisenden Antrag" auf Einführung der Elternteilzeitkarenz zugestimmt hat. Er glaube, es handle sich dabei um eine ausgewogene Lösung, da darauf geachtet wurde, die kleinen Betriebe nicht zu sehr zu belasten.

Der (negative) Ausschussbericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
     
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