Städtebund: Probleme bei Volkszählung vorprogrammiert  

erstellt am
07. 12. 05

Datenqualität der Register "erschreckend schlecht" - Befragung betreffend Umgangssprache zwischen "Tür und Angel"
Wien (rk) - "Das heute im Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegende Registerzählungsgesetz löst nicht die Probleme, die es eigentlich lösen sollte", erklärte Städtebund- Generalsekretär Erich Pramböck am Dienstag (06. 12.). Die nächste Volkszählung 2011 soll nämlich keine Fragebogenerhebung (wie 2001) mehr sein, sondern erstmals als Registerzählung abgewickelt werden. Dabei werden die (Adress-)Daten unterschiedlicher Register zusammengeführt. "Das Volkszählungsergebnis wird aber nur so gut sein, wie die Qualität der in den Registern vorhandenen Daten. Und die Datenqualität ist teilweise einfach schlecht", warnte Pramböck. In vielen Wohnhäusern in Österreich stimmten Türnummern in der Praxis "schlicht und ergreifend nicht mit den im Register gespeicherten Daten" überein. "Die Landesgesetze sehen teilweise die Erhebung mancher Datenarten über das Register gar nicht vor. Welcher Kuddelmuddel dann bei der Volkszählung herauskommt, kann sich selbst jeder Laie lebhaft ausmalen", so der Städtebund- Generalsekretär.

Erhebung der Umgangssprache weiterhin mit Fragebogen
"Das Ziel des Gesetzes, dass wir von der Fragebogenerhebung wegkommen, wird keineswegs erreicht. Die Erhebung der Umgangssprache kann vom zuständigen Minister per Verordnung angeordnet werden. Ebenso die Abfragung des Religionsbekenntnisses in Form einer nicht personenbezogenen Zählung. Das erfolgt dann wie weiland 2001 per Fragebogen an der Wohnungstür. Vor Ort bleibt die Umsetzung der Befragung wieder bei Städten und Gemeinden hängen", stellte Pramböck fest. Dabei handelt es sich gerade um die sensibelsten Daten.

Die Kosten für diese Erhebung könnten sich nach vorsichtigen Schätzungen auf bis zur Hälfte der Kosten der herkömmlichen Volkszählung belaufen. "Neben den Kosten, die wieder zu einem Großteil von Städten und Gemeinden geschluckt werden müssen, werden auch die Menschen sauer sein. Denn wieder müssen mühsam Formulare ausgefüllt werden", verwies Pramböck auf Unannehmlichkeiten in der Praxis.

Gesetzesentwurf legistisch unausgegoren
Das vorliegende Gesetz sei eigentlich nicht beschlussreif und widerspreche auch der kürzlich ausverhandelten Vereinbarung über die Verwaltungsreform. "Dort haben wir klipp und klar festgehalten, dass wir kostentreibenden Gesetzen einen Riegel vorschieben", so Pramböck. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf gebe es aber keine Kostenschätzungen für die betroffene Kommunalebene. "Eigentlich ist dieser Gesetzesentwurf der Prototyp jener Gesetzesfassungen, die vor einigen Wochen VfGH- Präsident Karl Korinek als legistisch unausgegoren bezeichnet hatte", schloss Pramböck.
     
zurück