VDZ kritisiert EU-Richtlinie als Anschlag auf Pressefreiheit  

erstellt am
13. 12. 05

Vorratsdatenspeicherung führt zu Problemen beim Informantenschutz
Berlin (pte) - Die neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten, die am Dienstag (13. 12.) das EU-Parlament passieren soll, schlägt weiterhin hohe Wellen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisiert, dass die Richtlinie den Informantenschutz untergräbt und dadurch die Pressefreiheit gefährdet. Mit dem neuen Gesetz erhält der Staat Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit Journalisten für die Zeitspanne der vergangenen sechs Monate. Informanten könnten durch die Gefahr der möglichen Enttarnung abgeschreckt werden und auf das Zuspielen von brisanter Insider-Information an die Medien verzichten, warnt der VDZ.

"Versiegen die Quellen, ist die Presse blind. Die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung träfe die Pressefreiheit in einem ihrer sensibelsten Punkte mit bislang ungeahnter Intensität", meint Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ gegenüber Medienvertretern. An das Europäische Parlament richtet der Verlegerverband den Appell, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und die Richtlinie nicht in der vorgelegten Form zu verabschieden. Gleichzeitig fordert er die Bundesregierung auf, sich an ihr im Koalitionsvertrag formuliertes Versprechen zu halten, "insbesondere den besonderen Schutz der Journalisten zu sichern".

Die Vorratsdatenspeicherung geht auf eine Initiative Großbritanniens zurück und soll zur Bekämpfung des Terrorismus dienen. "Gerade in Zeiten des Terrorismus, in der der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert, ist jede Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen", betont Fürstner. Statt die Richtlinie in dieser Form umzusetzen, empfiehlt er erprobte Alternativen erst einmal genauer zu überprüfen. So habe es sich in den USA bewährt, dass die Behörden in begründeten Fällen die Telekommunikationsunternehmen um Datenspeicherung bitten und dann drei Monate Zeit haben, um einen richterlichen Beschluss zu erwirken, so Fürstner.

Anders als die deutschen Kollegen sieht der Verband Österreichischer Zeitungen offenbar keinen akuten Handlungsbedarf. "Die Meinungsbildung zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen", hieß es auf Anfrage von pressetext.
     
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