Bartenstein: Integrative Berufsausbildung hat sich bewährt  

erstellt am
20. 12. 05

Evaluierung bestätigt große Zufriedenheit mit der integrativen Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche
Wien (bmwa) - "Die 2003 eingeführte integrative Berufsausbildung, eine Ausbildungsinitiative für benachteiligte Jugendliche, für die auf Grund mangelnder Qualifikation oder einer Behinderung ein reguläres Lehrverhältnis nicht in Frage kommt, hat sich bewährt.", sagte Arbeitsminister Martin Bartenstein anlässlich einer von der KMU-Forschung Austria durchgeführten Evaluierung dieses Ausbildungsmodells. 89 Prozent der vom AMS geförderten überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und 77 Prozent der Lehrbetriebe, so das Ergebnis der Studie, sind mit der integrativen Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche sehr zufrieden. Ebenso bestätigen Berufsschulen und Eltern ihre Zufriedenheit.

Ende 2004 nahmen 1.114 Jugendliche die integrative Berufsausbildung in Anspruch, Ende Juli dieses Jahres waren es bereits 1.575. Dabei absolvieren 60% der Jugendlichen eine verlängerte Lehre, und 40% erhalten eine so genannte Teilqualifizierung. Unter einer verlängerten Lehre versteht man die Möglichkeit die Lehrzeit um ein Jahr(in Ausnahmefällen zwei Jahre) zu verlängern um so langsameren oder leistungsschwächeren Jugendlichen mehr Zeit zur Erreichung der notwendigen Qualifikationen zu geben. Beim Modell der Teilqualifikation wird in Zusammenarbeit von Betrieb, Eltern, Jugendlichen und Experten ein individuelles Lernziel vereinbart, das dann den Abschluss der sogenannte Teillehre darstellt.

49% aller integrativen Lehrlingen werden in Unternehmen am freien Markt ausgebildet, vor allem im Gewerbe und Handwerk (wobei 74% dieser Betriebe auch reguläre Lehrlinge ausbilden), 51% der Jugendlichen erhalten ihre Ausbildung in einer vom AMS geförderten selbstständigen Ausbildungseinrichtung. Sie alle erhalten eine praxisnahe Ausbildung, die sie gut und nachhaltig auf die Erfordernisse des Wirtschaftslebens vorbereitet und damit Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Die meisten Betriebe erhalten vom AMS zusätzliche Fördermittel für die Integrative Berufsausbildung. Diese Fördermittel stellen für 73 % der Betriebe einen wichtigen Anreiz dar, 38 % wären bereit, solche-Lehrstellen auch ohne Förderung anzubieten.

Mit der Berufsausbildungsgesetz - Novelle 2003 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die integrative Berufsausbildung und damit ein wesentlicher Impuls dafür geschaffen, Personen mit sozialen Benachteiligungen, geringerer Begabung oder mit Behinderungen in das Berufsleben zu integrieren.

Zielgruppe der integrativen Berufsausbildung sind benachteiligte Jugendliche, die das Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermitteln kann,

  • weil für sie ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht,
  • oder weil sie keinen oder lediglich einen negativen Hauptschulabschluß aufweisen,
  • weil sie behindert sind,
  • oder weil angenommen werden muß, dass für sie in absehbarer Zeit keine reguläre Lehrstelle gefunden werden kann.

Die integrative Berufsausbildung wird durch eine Berufsausbildungsassistenz begleitet, die vom Arbeitsmarktservice, vom Bundessozialamt oder von den Gebietskörperschaften bereitgestellt wird. Diese unterstützt die ausbildenden Betriebe und die Jugendlichen in sozialpädagogischen und psychologischen Angelegenheiten durch laufende Kooperation aller Beteiligten (Eltern, Lehrbetriebe, Berufsschulen, etc.) bei der Festlegung der Ausbildungsziele oder bei einem Ausbildungswechsel.

     
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