Dienstleistungsscheck  

erstellt am
30. 12. 05

 Bartenstein: Alternative zur Schwarzarbeit
Instrument zur sowohl unbürokratischen als auch gesetzeskonformen Bezahlung von Haushaltsarbeiten ab Jahresbeginn verfügbar - "Legal ist genial"
Wien (bmwa) - "Der Dienstleistungsscheck bietet ab dem neuen Jahr die Möglichkeit, Haushaltshilfen ohne großen bürokratischen Aufwand und doch in gesetzeskonformer Weise zu bezahlen. Nach dem Motto 'Legal ist genial!' kann Schwarzarbeit damit leicht vermieden werden. Eine Legalisierung der Beschäftigung von Ausländer/innen ohne Arbeitsbewilligung kann, soll und wird damit aber nicht möglich werden." Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein bei der Präsentation des neuen Bezahl-Instruments am Freitag (30. 12.) in Wien.

Der Dienstleistungsscheck (DLS) kann ab Jahresbeginn in 300 größeren Postämtern um 5,10 Euro oder 10,20 Euro erworben werden, wobei die Cent-Beträge den Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung und einen Verwaltungskostenanteil abdecken, die vollen Euro-Beträge den Wert für den/die Arbeitnehmer/in bedeuten. In zunächst 2.300 Trafiken können DLS auf elektronischem Weg in individuell gewählter Höhe ausgedruckt werden. Mit DLS bezahlte Arbeiten sind gegen Unfälle versichert. Eine Kranken- und Pensionsversicherung ist bei geringfügiger Bezahlung auf freiwilliger Basis um 47,01 Euro pro Monat (im Jahr 2006) möglich.

Mit den DLS kann man einfache haushaltstypische Dienstleistungen (Reinigung, Bügeln, Kinderbeaufsichtigung, Erledigungen, Gartenarbeit) in Privathaushalten bezahlen, sofern die Entlohnung nicht die Geringfügigkeitsgrenze beim einzelnen Arbeitgeber übersteigt. Arbeiten, die eine (längere) Ausbildung erfordern, wie zum Beispiel Alten- und Krankenpflege, können mit DLS nicht bezahlt werden.

Der/die Arbeitnehmer/in muss zu Beginn der Beschäftigung die Arbeitsberechtigung nachweisen und die e-Card vorlegen. Sowohl Arbeitgeber/in als auch Arbeitnehmer/in füllen bei erstmaliger Verwendung eines DLS die für die Verrechnung erforderlichen Angaben auf einem Beiblatt aus (in weiterer Folge genügt das Ausfüllen des Schecks).

Der/die Arbeitnehmer/in muss die erhaltenen DLS spätestens mit Ende des Folgemonats bei der für den Wohnort zuständigen Krankenkasse einreichen. Die Bezahlung erfolgt ohne Abzüge durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau per Überweisung auf ein Konto oder der Post.

Weitere Informationen gibt es in einer Broschüre, die im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder unter der unten angeführten Hotline angefordert werden kann und auch bei den DLS-Verkaufsstellen aufliegt. Nähere Informationen auch im Internet auf der Website des Ministeriums (http://www.bmwa.gv.at) und zum Ortstarif am dafür eingerichteten Servicetelefon 0810 555 666.

 

Moritz: Dienstleistungsscheck birgt Gefahren
Wien (ak) - Mit dem Dienstleistungsscheck - so die Einschätzung von Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie in der AK Wien - wird das Anliegen, Arbeitsverhältnisse zu legalisieren und den Betroffenen sozialrechtlichen Schutz zu gewähren, nicht erreicht. Vielmehr besteht die Gefahr, dass damit arbeitsrechtliche Standards weiter untergraben, Lohndumping erleichtert und noch mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Auch zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie leistet der Scheck keinen adäquaten Beitrag.

Bei Entgeltansprüchen benachteiligt EU-rechtlich ist eine Aneinanderreihung befristeter Dienstverhältnisse verboten. Bei regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten, wie dies bei Haushaltsarbeiten häufig der Fall ist, gilt daher das Verbot von Kettenarbeitsverträgen. Eine Überprüfung ist aber kaum möglich. Und: Durch die Aneinanderreihung befristeter Dienstverträge können ArbeitnehmerInnen in ihren Entgeltansprüchen benachteiligt werden.

Beispiel 1: Eine Frau übernimmt in einem Privathaushalt seit einem Jahr einmal pro Woche Reinigungsarbeiten. Weil ihr Kind krank ist, kann sie während einer Woche nicht arbeiten. Hätte diese Frau ein unbefristetes Dienstverhältnis, bekäme sie Entgelt während der Pflegefreistellung. Die sie aber mit dem Dienstleistungsscheck abgegolten wird, verliert sie in dieser Zeit ihr Einkommen.

Beispiel 2: Auf dem Dienstleistungsscheck wird nicht die Art der Tätigkeit und die Entlohnung pro Stunde angeführt. Damit wird es für die Betroffenen schwierig zu überprüfen, ob sie entsprechend dem Mindestlohntarif für Beschäftigte in Privathaushalten bezahlt wurden.

Noch mehr prekäre Beschäftigung Obwohl das Dienstleistungsscheckgesetz die Verwendung des Schecks für qualifizierte Tätigkeiten verbietet, ist eine wirksame Kontrolle der tatsächlich verrichteten Tätigkeit in der Praxis nicht möglich. Da "Hilfe bei der Kinderbetreuung" erlaubt ist, wird auch das im Gesetz verankerte Verbot von Kinderbetreuung nicht durchsetzbar sein. Damit könnten auch qualifizierte Arbeiten wie zB Heimhilfe, Altenpflege oder eben Kinderbetreuung mit dem Dienstleistungsscheck abgegolten werden und reguläre Arbeitsplätze etwa bei Wohlfahrtsträgern unter Druck geraten. Statt einer Legalisierung von "Arbeit im Graubereich" könnten die prekären Bechäftigungsverhältnisse noch stärker zunehmen, fürchtet Moritz.

Keine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie Obwohl in den Erläuterungen zum Gesetz die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein erklärtes Ziel ist, sieht die AK Expertin in diesem Gesetz kein adäquates Mittel dazu. Mit dem Dienstleistungsscheck ist lediglich eine fallweise Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern möglich. Qualitätsvolle, kontinuierliche Kinderbetreuung, wie sie für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie grundlegend ist, ist damit nicht realisierbar. Gerade in diesem Bereich besteht das Defizit: Laut einer aktuellen Erhebung des Europäischen Zentrums fehlen 46.000 Plätze und bei 40.000 passen die Öffnungszeiten nicht. Erwerbstätigen mit Kindern hilft der Dienstleistungsscheck also nichts, sie brauchen vielmehr ganztägige und ganzjährige Kinderbetreuungsangebote, die finanziell leistbar und in guter Qualität verfügbar sind.

Zur Entlastung der privaten Haushalte fordert die AK ausreichende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung von der öffentlichen Hand und die Verbesserung der Angebote im Pflegebereich. Damit können neue Arbeitsplätze geschaffen werden, die arbeits- und sozialrechtlich abgesichert sind und die benötigten Qualitätsstandards garantieren.
     
Dienstleistungsscheck in 300 Postfilialen erhältlich
Dienstleistungsschecks ab 1. Jänner 2006 zu 5,- und 10,- Euro
Wien (post) - Ab 1. Jänner 2006 sind in 300 ausgewählten Postfilialen Dienstleistungsschecks erhältlich. Die Dienstleistungsschecks zu 5,- Euro werden um 5,10 Euro und die Schecks zu 10,- um 10,20 Euro verkauft. Die Differenz zwischen Nominale und Verkaufspreis sind der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Verwaltungskostenanteil.

Zusätzlich sind in diesen 300 Postfilialen die Broschüre "Der Dienstleistungsscheck - Legal ist genial" mit relevanten Informationen rund um den Dienstleistungsschecks und ein "Beiblatt zum Dienstleistungsschecks" erhältlich. Bei erstmaliger Inanspruchnahme des Dienstleistungsschecks - oder bei Änderungen von persönlichen Daten - wird das Beiblatt seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt.

Welche Postfilialen den Dienstleistungsscheck anbieten, ist auf den Filial-Websites der Post ersichtlich. Die Seiten sind durch Eingabe der Postleitzahl der gewünschten Filiale erreichbar: http://www.postleitzahl.post.at, (also z.B. http://www.3100.post.at für die Postfiliale 3100 St. Pölten).
Telefonisch erreicht man die gewünschte Filiale unter 0577 677 plus die jeweilige Postleitzahl.

Wenn die Postleitzahl nicht bekannt ist, zeigt der Filialfinder auf http://www.post.at/postfilialen die Postfiliale(n) in der Nähe, die den Dienstleistungsscheck anbieten.
     
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