Ortstafeln in Kärnten  

erstellt am
20. 01. 06

 BK Schüssel: "Urteile sind zu respektieren und umzusetzen"
Gespräch Bundeskanzler Schüssel und VfGH-Präsident Korinek
Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel stellte am Donnerstag (19. 01.) im Pressefoyer nach dem Ministerrat zur Diskussion um die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten fest, dass „die Urteile und Erkenntnisse des Höchstgerichtes umzusetzen“ seien. „Wir haben eine Übergangsfrist zur Erfüllung des Urteils bis Ende Juni. Wir arbeiten überdies an einer rumfassenden Verordnung, die das Gesamtproblem lösen soll.“, so der Bundeskanzler. Als Teil der Bemühungen für diese umfassende Lösung erwähnte der Bundeskanzler das jüngste Gespräch mit Kärntner Bürgermeistern in Anwesenheit des Kärntner Landeshauptmannes. Bereits zuvor hatte es mit allen Kärntner Parteien, Heimatverbänden und Vertretern der slowenischen Volksgruppe zahlreiche Gespräche gegeben, bei denen Annäherungen erzielt werden konnten. Schüssel: „Ich hoffe, dass wir im Konsens zu einer Lösung kommen werden.“

Auf Wunsch des Präsidenten des VfGH, Karl Korinek, hat heute Abend eine Aussprache mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel stattgefunden. Der Bundeskanzler hat den VfGH-Präsidenten über die Diskussion im heutigen Ministerrat informiert und dabei klargestellt, dass in einem Rechtsstaat wie Österreich Erkenntnisse des VfGH selbstverständlich zu respektieren sind. Der VfGH-Präsident wurde vom Regierungschef über die vor dem Ministerrat getroffene Klarstellung durch STS Dolinschek in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus betonte der Bundeskanzler gegenüber Korinek, dass er am Freitag der Vorwoche mit den Kärntner Bürgermeistern und dem Landeshauptmann von Kärnten ein Gespräch geführt habe, um innerhalb der vom VfGH vorgegebenen Frist bis 30. Juni konkrete Lösungen im Konsens vorzubereiten.

 

 Darabos fordert Machtwort von Schüssel
Wien (sk) - Für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos ist die Debatte über die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten "mittlerweile unerträglich" und "demokratiepolitisch äußerst bedenklich": "Ich kann die Vertröstungen und Winkelzüge von österreichischen Spitzenpolitikern nicht mehr hören." Die "Verzögerer" seien Landeshauptmann Haider und Kanzler Schüssel, der mittels Verordnung die Aufstellung der Ortstafeln durchsetzen könnte. Schüssel habe sich aber bisher um die Entscheidung "herumlaviert". Er sei dringend aufgefordert, die Ortstafelfrage auf den Ergebnissen der Karner-Kommission aufbauen, zu lösen, sagte Darabos am Donnerstag (19. 01.) in einer Pressekonferenz.

Dass sich Staatssekretär Dolinschek, ein auf die Verfassung angelobtes Regierungsmitglied, "ganz offen traut, die Verfassung und den Verfassungsgerichtshof in Frage zu stellen", ist aus Sicht von Darabos ein Rücktrittsgrund. Dolinscheks Äußerungen seien jedenfalls nicht mit dem Verweis auf die Bedeutungslosigkeit des BZÖ abgetan. Ein Machtwort von Kanzler Schüssel sei höchst an der Zeit, da es sich beim BZÖ um seinen Koalitionspartner handle. Von Landeshauptmann Haider sei man einiges gewohnt, dass dessen Einstellung nun auf die Regierung abfärbe, sei aber unerträglich. Ein Rücktritt Dolinscheks wäre "ein adäquates Mittel, seine falsche Meinung, die er in der Öffentlichkeit abgegeben hat, zu relativieren".

Darabos warf der ÖVP vor, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen. Nicht Schüssel habe die Ortstafelverordnung für das Burgenland unterzeichnet, sondern der sozialdemokratische Bundeskanzler Klima.

Es gebe den klaren, vom Staatsvertrag abgeleiteten und vom Verfassungsgerichtshof bestärkten Auftrag, zur Aufstellung von zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln. Man könne sich in dieser Frage nicht nach der Mehrheitsmeinung richten. Wäre die SPÖ in der Regierung, würde es eine Verordnung des Bundeskanzlers geben, bekräftigte Darabos.

 

BZÖ-Dolinschek: Verfassungsgerichtshofurteil ist zur Kenntnis zu nehmen
Wien (bzö) - "Die Verfassungsgerichtshoferkenntnis, aber auch die Institution des VfGH ist zu akzeptieren, dies hab ich auch nie in Frage gestellt. Dennoch ist das Urteil um eine zu erwartende Umsetzung weder für die dort lebenden Menschen, noch für mich, verständlich. Eine Lösung dieser Situation kann daher nur gemeinsam und konsensual mit der Kärntner Bevölkerung erfolgen", so BZÖ-Staatssekretär Sigisbert Dolinschek zu den Reaktionen über seine Wortmeldung vom Mittwoch ("Ein eindeutiges Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung wird zum Anlass genommen um parteipolitische Agitation gegen ein österreichisches Bundesland und seine ureigenen Interessen durchzuführen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist zwar angesichts der Institution des Gerichtes zu respektieren, hat aber weder etwas mit der Lebensrealität noch mit der Achtung der internationalen Straßenverkehrsordnung und vor allem nicht mit dem Wunsch der Kärntner Bevölkerung zu tun. Es kann daher nicht sein, dass ein eindeutiges Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung nicht geahndet wird, nur weil die Ortstafel nicht zweisprachig ist. Diese Urteil ist weltweit wahrscheinlich einzigartig und widerspricht allen internationalen Verkehrsgesetzen"; so der Kärntner BZÖ-Staatssekretär Sigisbert Dolinschek am Mittwoch zu Ortstafeldiskussion.

"Der Verfassungsgerichtshof und sein Urteil sind zwar eindeutig, nur leider an praktischer Absurdität nicht zu überbieten. Unrecht darf nicht mittels eines Urteils zu Recht werden. Die Kärntner Bevölkerung ist in dieser Frage der oberste Souverän und nicht eine Rechtsauslegung, die kein Bürger in unserem Land mehr versteht. Die Vorgangsweise von Landeshauptmann Haider, keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln gegen den Willen der Kärntner Bevölkerung aufzustellen, ist daher richtig", so Dolinschek am Mittwoch).


"Dies muss vor allem im Interesse einer verantwortungsvollen Politik sein, die solche Probleme im Interesse der Menschen vertritt", sagte Dolinschek abschließend.

 

 Strache: Keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten
Wien (fp) - "Es darf keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten geben", stellt FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache klar. "Schließlich kann es nicht sein, dass man zwar einerseits völlig zu Recht in Österreich ansässige Ausländer zu Deutschkursen verpflichtet, andererseits aber österreichische Staatsbürger vorgeben, die Staatssprache nicht ausreichend zu beherrschen, um deutschsprachige Ortstafeln lesen zu können."

Strache betont, dass eine Ortstafel genauso ein Dokument ist wie ein Reisepass oder eine Geburtsurkunde. "Und die sind auch nicht zweisprachig. Volksgruppenpolitik kann sich außerdem nicht darin erschöpfen, alle paar Jahre über Ortstafeln zu diskutieren."

Gleichzeitig spricht sich Strache für eine Änderung des Artikels 7 des Staatsvertrags aus: " Dieser Artikel ist bereits obsolet und sich die Voraussetzungen haben sich völlig geändert. Advokatische Winkelzüge, wie sie jetzt gehandhabt werden, können nicht die Lösung sein. Mit einer Änderung des Artikels 7 würde das Problem an der Wurzel gepackt", erklärt Strache.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

     
zurück