Rückgabe von fünf Klimt-Bildern  

erstellt am
18. 01. 06

NR-Präsident Khol nimmt Stellung zum Schiedsspruch
Rückkauf durch die Republik budgetär nicht möglich
Wien (PK) – Im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch (18. 01.) ging Nationalrats- präsident Andreas Khol auch auf die aktuelle Diskussion rund um den Schiedsspruch über die fünf Klimt-Bilder ein, die an die Erben von Adele Bloch-Bauer zurückgegeben werden müssen. Es war richtig, dass noch offene Rechtsfragen in einem "fairen und ordentlichen Verfahren" geklärt wurden, meinte er, nun müsse dem Urteil Rechnung getragen werden. Da es für die Republik natürlich sehr schmerzlich sei, diese wertvollen Kunstgegenstände zu verlieren, unterstütze er alle Anstrengungen der "Bürgergesellschaft", die darauf abzielen, die Bilder weiterhin in Österreich zu erhalten. Angesichts der enormen Summen, auf die Bilder geschätzt werden, sehe er keine Möglichkeit, dass sie von der Republik angekauft werden können. Das jährliche Ankaufsbudget der Bundesmuseen belaufe sich gerade einmal auf sechs Millionen Euro.

Khol erinnerte daran, dass seit dem Jahr 2000 über 4.000 Kunstgegenstände auf der Grundlage des Restitutionsgesetzes, das ziemlich einmalig in Europa sei, an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben wurden. Er sei sehr stolz darauf, dass diese Vorgangsweise – ebenso wie die Entscheidung bezüglich der Klimt-Bilder – von der österreichischen Bevölkerung mitgetragen wird. Khol gab zu bedenken, dass es sich im Fall der Klimt-Bilder um außerordentlich komplizierte und schwierige rechtliche Fragen gehandelt habe, die nicht von vornherein klar waren. So wusste man etwa nicht, ob ein Testament vorliegt oder ob es sich nur um eine Bitte gehandelt hat bzw. wer wirklich der Eigentümer war. All diese offenen Punkte konnten nun in einem fairen Verfahren, das mit einer einstimmigen Entscheidung endete, geklärt werden. Nach der Lektüre des Urteils sei er auch zur Auffassung gelangt, dass die Entscheidung richtig war.

Neben der Beendigung des Rechtsstreits um die Klimt-Bilder wurden auch große Fortschritte im Zusammenhang mit dem Nationalfonds und dem Allgemeinen Entschädigungsfonds gemacht, hob Khol hervor. Noch Ende letzten Jahres konnten die ersten Anzahlungen geleistet werden; die erforderlichen 210 Millionen Dollar wurden inzwischen zur Gänze einbezahlt.

 

 Bures: Gehrers Versagen lässt sich nicht beschönigen
Wien (sk) - Heftige Kritik übte am Mittwoch SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures im Zusammenhang mit Gehrers Vorgehensweise bezüglich der Klimt-Bildern. "Es lässt sich trotz aller beschönigender Versuche auch von ÖVP-Nationalratspräsident Khol nicht ändern: Gehrer hat in der Frage der Klimt-Bilder versagt und dass hat die Steuerzahler alleine durch die Prozess-Kosten mit dreieinhalb bis vier Millionen Euro belastet; ganz abgesehen davon, dass die Bilder voraussichtlich nun nicht mehr in Österreich zu sehen sein werden."

"Was Gehrer nun betreibt ist lediglich, den Scherbenhaufen, den sie selbst verursacht hat, mehr schlecht als recht zusammenzukehren", sagte Bures. Ähnlich hat sie bereits beim Uni-Zugang agiert. "Das Chaos war vorhersehbar, es gab mehr als genügend Zeit, um Maßnahmen zu treffen." Und auch das PISA-Debakel gehe auf das Konto ihrer Untätigkeit, eine Fortsetzung sei leider prognostizierbar. "Gehrers zögerliche Maßnahmen gegen ein weiteres PISA-Fiasko bewegen sich zwischen Nicht-wahrhaben-wollen und Kosmetik", so Bures.

Es sei unverantwortlich, so Bures, dass Gehrer nach zwei Gutachten, die aufgrund ihrer diametralen Ergebnisse eine juristische Chance von fünfzig Prozent ergeben, dass die Bilder nicht im rechtmäßigen Besitz der Republik sind, die Erben brüskiert hat, anstatt Maria Altmanns Brief zu beantworten und nach einer amikalen Lösung zu suchen. "Es ist kein Wunder, dass Frau Altmann nun sagt, sie werde nun nicht mehr so lieb sein, wie vor sieben Jahren. Finanzielles Entgegenkommen oder eine Dauerleihgabe sind aufgrund Gehrers Verhalten in weite Ferne gerückt. Diese Ministerin ist – ebenso wie diese Regierung – reif für die Ablöse", so Bures abschließend.

 

Lopatka: Kunstrestitution ist kein Feld für billige SPÖ-Polemik
SPÖ sollte das von ihr mit beschlossene Restitutionsgesetz respektieren
Wien (övp-pk) - "Was die SPÖ nun als Lösung vorschlägt, ist genau das, was mit dem Restitutionsgesetz erfreulicher Weise endgültig abgeschafft wurde: einen 'Deal' ohne gesetzliche Grundlage zu machen", meinte ÖVP-Generalsekretär Dr. Reinhold Lopatka am Dienstag (17. 01.) zu den Äußerungen von Gusenbauer und Muttonen, wonach der Streit um die Klimt-Bilder längst mit einem Vergleich hätte gelöst werden können.

Der Restitutionsbeirat habe am 28. Juni 1999 einstimmig festgestellt, dass bei den Klimt- Gemälden kein Fall nach dem Restitutionsgesetz vorliegt, führte der der ÖVP-Generalsekretär weiters aus. "Bundesminister haben sich an die Gesetze zu halten. Wertvolle Gemälde von Gustav Klimt einfach gegen den Beschluss des siebenköpfigen Restitutionsbeirats und ohne gesetzliche Grundlage herzugeben, wäre mehr als unverantwortlich gewesen." Lopatka forderte daher den SPÖ-Chef zum "Ende des Partei-Populismus" und zur "Rückkehr zu den Fakten" auf.

Die Republik musste die schwierige Rechtslage prüfen lassen, es gab ein Testament von Adele Bloch Bauer, ein Legat, und ihr Witwer hat schon 1936 in ihrem Sinne einen ersten Teil erfüllt, indem er eines der Klimt-Gemälde ins Belvedere trug. Es gab unterschiedliche Rechtsmeinungen und zuletzt zwei Gutachten von zwei anerkannten österreichischen Rechtsgelehrten, die einander diametral widersprachen. Darum konnte die Republik nicht dem Klagebegehren entsprechen, sondern musste einen Entscheid abwarten.

Dass Gusenbauer jetzt politisches Kapital aus diesem Rechtsakt schlagen wolle sei ein "extrem schlechter Stil", so Lopatka. "Die jetzige Regierung hat die Aufarbeitung dieser wichtigen Restitutionsfrage geerbt, denn weder die Bundeskanzler Kreisky, Sinowatz, Vrantitzky und Klima noch die Museumsminister Firnberg und Fischer haben diese Frage in Angriff genommen, als Frau Altmann noch jünger war." Erst Bundesministerin Gehrer habe mit den Restitutionen begonnen - "übrigens unter Beifall der SPÖ", wie Lopatka unter Verweis auf die Fünf-Parteien-Einigung im Nationalrat zum Kunstrückgabegesetz am 5. November 1998 abschließend festhält.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

     
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