Bundesratseinspruch gegen Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005  

erstellt am
09. 02. 06

Wien (pk) - Seinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates für eine Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 begründet die Länderkammer mit einer "unnötigen Verschärfung der ohnedies strengen geltenden Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsrechts". Da das Gesetz laut Einspruchbegründung nach Ansicht der LänderreferentInnen vollziehbar und praktikabel sei, gebe es keinen Grund für Verschärfungen; zudem seien die Länder, die das Staatsbürgerschaftsrecht tagtäglich zu vollziehen haben, in die Novellierungsverhandlungen nicht eingebunden gewesen.

Anmerkung der Redaktion: Damit geht das Gesetz nach einer gewissen Frist zur Neudebatte und folgender Beschlußfassung zurück an den Nationalrat.
     
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