Bartenstein: EU-Wettbewerbsbericht im Energie-Rat  

erstellt am
20. 02. 06

Mangelnder Wettbewerb im Energiesektor wird auch Thema der neuen Europäischen Energiepolitik - Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs auf EU-Ebene und in Österreich
Wien (bmwa) - Wirtschaftsminister Martin Bartenstein wird den vorläufigen Bericht über die Untersuchung des Energiesektors durch EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes auf die Tagesordnung des regulären Energie-Ministerrates im Juni setzen. „Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht zahlreiche Defizite in Sachen Wettbewerb auf den europäischen Strom- und Gasmärkten festgestellt. Dieser Bericht und dessen Konsequenzen sollten mit den Mitgliedsstaaten im Detail besprochen werden", kündigt Bartenstein in seiner Funktion als Vorsitzender des Energieministerrates an. „Auch die Neue Europäische Energiepolitik wird sich damit auseinandersetzen müssen." In Österreich würden die Bundeswettbewerbsbehörde und die Regulierungsbehörde e-Control bereits jetzt, falls nötig, gegen Marktmissbrauch vorgehen. Zusätzlich dazu soll aber noch im Frühjahr im Rahmen eines Energiepaketes der Konsumentenschutz und die Wettbewerbssituation am österreichischen Energiemarkt gestärkt werden, kündigt Bartenstein weiters an.

Der vorläufige Bericht der Europäischen Kommission zeigt deutlich, dass anders als Österreich noch viele EU-Staaten ungenügend auf die volle Marktöffnung bei Strom und Gas mit Juli 2007 vorbereitet sind. Bestehende Rechtsvorschriften der EU müssten in vielen Ländern erst in nationales Recht umgesetzt werden. „Die mangelnde Transparenz auf den Energiemärkten ist dabei ein besonderes Hindernis für mehr Wettbewerb und damit günstigere Strom- und Gaspreise in Europa", sagt Bundesminister Bartenstein, „Wir werden die Europäische Kommission ersuchen, in Ihrem Endbericht auch Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz vorzuschlagen." Für die Vorlage eines dritten Liberalisierungspaketes ist es aber dennoch zu früh, so Bartenstein, die Kommission werde erst Ende 2006 den vollständigen Bericht über den Umsetzungsstand der Liberalisierung vorlegen. Danach sollen erst rechtliche Verbesserungen für mit Mitte 2007 diskutiert werden.

Die Liberalisierung hat sich dennoch für den europäischen Konsumenten ausgezahlt. Österreich zählt zu den Vorreitern der Liberalisierung, da in Österreich bereits 2001 die volle Stromliberalisierung und im Jahr 2002 die volle Gasliberalisierung eingeführt wurden. „Im Vergleich zu Deutschland, wo der Regulator erst im Sommer 2005 eingesetzt wurde, ersparen sich die heimischen Verbraucher etwa 20 Prozent der Energiekosten", sagt Bartenstein.

Neue Energiepolitik soll den Binnenmarkt stärken
Die Ergebnisse des Berichtes von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sollen auch in die Neue Europäische Energiepolitik einfließen und am Sonder-Energieministerrat am 14. März 2006 in Brüssel erstmals behandelt werden. Die Neue Energiepolitik soll neben der Versorgungssicherheit auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energiepreise behandeln. Bartenstein: „Für die Bildung des vollständigen Energiebinnenmarktes fehlen neben der vollständigen Umsetzung des EU-Rechts in allen Mitgliedsstaaten Investitionen in Strom- und Gasleitungen. Mehr Investitionen vor allem in Transportkapazitäten im Strom- und Gassektor würden die Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb und gleichzeitig die Versorgungssicherheit verbessern."

Mehr Rechte für den Konsumenten in Österreich
In Österreich werden noch im Frühjahr mit den Interessensvertretungen, der Regulierungs- behörde e-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde abgestimmte Vorschläge zur Verbesserung des Konsumentenschutzes und des Wettbewerbs am Strom- und Gassektor vorgelegt werden. Vor allem die mangelnde Transparenz von Strom- und Gaspreisen und der langsame Wechsel von einem teureren zu einem günstigeren Strom- und Gasanbieter sollen verbessert werden, sagt Minister Bartenstein. So sind in den Gesetzesvorschlägen Mindestanforderungen an die Strom- und Gasrechnungen - etwa die verpflichtende Ausweisung des Energiepreises auf den Rechnungen - sowie an Informations- und Werbematerial der Energieunternehmen definiert, der Lieferantenwechsel soll noch einfacher und effizienter werden, die Streitschlichtungsverfahren werden adaptiert, und die Sicherstellung der Grundversorgung für Kunden durch Benennung eines Versorgers letzter Instanz wird festgeschrieben.
     
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