Wien: Verordnung zu Tempo 50-Ausnahmen tritt mit 16. 2. in Kraft  

erstellt am
15. 02. 06

Anti-Feinstaubmaßnahmen für die Gesundheit der Wienerinnen und Wiener
Wien (rk) - Im Zuge eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Reduktion von Feinstaub in Wien wurde im September letzten Jahres ein Tempolimit von 50 km/h - ausgenommen Autobahnen und Autostraßen - verordnet. Zu Jahresbeginn wurde nach intensiven Gesprächen mit Autofahrerclubs geringfügig nachjustiert. Mit 16. Februar tritt die Verordnung für die Tempo 50-Ausnahmen in Kraft, die entsprechenden Tafeln wurden von der MA 46 montiert und werden in der Nacht von 15. auf 16. Februar enthüllt. Die "Grüne Welle" wurde ebenfalls angepasst und funktioniert bereits auf allen betroffenen Strecken.

Grundsätzlich gilt somit Tempo 50 im gesamten Wiener Landesgebiet, ausgenommen Autobahnen, Schnellstraßen, Zonen mit geringerer Geschwindigkeitsbeschränkung und zusätzlich noch auf den vereinbarten Streckenabschnitten mit den folgenden Eigenschaften:
* Teile des hochrangigen Straßennetzes von Wien
* Die Straßen befinden sich außerhalb des Ortsgebietes von Wien,
und/oder sie haben den Charakter von Freilandstraßen ohne
angrenzende Bebauung.
* Es handelt sich um wichtige, durch ein hohes Verkehrsaufkommen
gekennzeichnete Ein- und Ausfahrtsstraßen nach Niederösterreich
sowie um direkte Zubringer zum Autobahn- und Schnellstraßennetz
      oder zu als Autostraßen ausgebauten Bundesstraßen.

Die vereinbarten Ausnahme-Strecken im Detail
* B17 Triester Straße zwischen Wienerbergstraße bis Auf- bzw.
Abfahrtsrampen der A2 Süd Autobahn Höhe Liesingbach - Tempo 70
* B1 Hadikgasse - Wientalstraße: von Hütteldorfer Brücke bis
Albert-Schweizer Gasse: Tempo 70
* B1 Wientalstraße von Albert-Schweizer-Gasse bis Auhofstraße -
Tempo 70
* Süßenbrunner Hauptstraße: Landesgrenze bis Friedhofweg - Tempo
80 (vorher Tempo 100)
* Wagramer Straße von Bettelheimstraße bis Landesgrenze - Tempo 70
(Einvernehmen Mit NÖ)
* Brünner Straße zwischen Landesgrenze und Hochfeldstraße - Tempo 70

Zwtl.: Umfassendes Maßnahmenpaket der Stadt Wien gegen Feinstaub für die Gesundheit der Wienerinnen und Wiener

Das Tempo 50-Limit ist eine von 18 Maßnahmen, die die Stadt Wien im letzten September zur Bekämpfung von Feinstaub in der Stadt verhängt hat. Von den lokal verursachten Feinstaubquellen trägt der Verkehr zu 46 % zur Belastung bei. Laut WHO leiden in Österreich rund 20 000 Kinder jährlich an Bronchitis und 15 000 Kinder an Asthmaanfällen durch verkehrsbedingten Feinstaub. Daher wurden in der Verordnung des Landeshauptmannes von Wien zur Verringerung der Immission der Luftschadstoffe PM10 und NO2 nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft auch Maßnahmen im Verkehr - Tempo 50 und Verbot von EURO 0-LKWs - vorgeschrieben.

Darüberhinaus gibt es auch in anderen Bereichen zahlreiche Maßnahmen, wie Verbot von Heizöl leicht in Betriebsanlagen und Partikelfilterpflicht für Baumaschinen und Bagger. Die Stadt Wien optimiert den Winterdienst weiter (Reduzierung von Streusplitt und Salzsolekehrmaschinen) und rüstet den Fuhrpark der Stadt konsequent um, bei Neuanschaffungen gibt es nur noch Fahrzeuge mit Partikelfilter.
     
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