Tirol: Neues "Fangnetz" für Betriebe  

erstellt am
14. 02. 06

Innsbruck (lk) - Eine neue Initiative des Landes macht den Wirtschafts-Standort Tirol noch attraktiver: „Für Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen gibt es künftig eine Art `Fangnetz´, ein so genanntes `Standardisiertes Restrukturierungs-Verfahren`“, erklärt Wirtschafts-Landesrat Hannes Bodner.

Standardisiertes Restrukturierungs-Verfahren
„Bereits 1993 wurde in Zusammenarbeit der Tiroler Sozialpartner und dem Land Tirol bei der Abteilung Arbeit und Wirtschaft der `Kooperations-Beirat der Tiroler Sozialpartner´ eingerichtet. Im Rahmen einer Neupositionierung des Beirates wurde nun ein `Standardisierten Restrukturierungs-Verfahren´ entwickelt“, erklärt LR Bodner.

Dieses Verfahren kommt unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung. Mit dem Verfahren wird Betrieben, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, geholfen. „Natürlich verläuft dieser Beratungs- und Unterstützungs-Prozess absolut unter dem Grundsatz der Verschwiegenheit. Unser Service wird passiv angeboten. Die Unternehmen können sich melden, um das Verfahren in Gang zu setzen. Wichtig ist aber, dass sich die Betriebe rechtzeitig melden und nicht erst fünf vor zwölf“, erklärt LR Bodner.

Voraussetzung für die Hilfe sind die grundsätzliche Lebensfähigkeit des Betriebes, die Zustimmung der Gläubiger und eine gewisse regionale Bedeutung. Geholfen wird nicht mit finanziellen Mitteln. Die Hilfe passiert in Form von Know-How und Zeit. Wirtschafts-, Finanz- und Steuerberater werden zur Verfügung gestellt, um ein Konzept für den Neustart zu erarbeiten.

Ablauf Restrukturierungs-Verfahren:
1.) Prüfung der regional-wirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes
2.) Durchführung einer Erst-Analyse
3.) Der Kooperations-Beirat entscheidet ob der Fall angenommen wird oder nicht
4.) Der „Runde Tisch“ wird einberufen. Beurteilung, ob eine Fortführung
       des Unternehmens grundsätzlich
möglich ist, Vereinbarungen mit den Gläubigern
5.) Einberufung des Kooperations-Beirates – Auftrag für ein Restrukturierungs-Konzept
6.) Erstellung des Restrukturierungs-Konzeptes durch Wirtschafts- und Unternehmensberater,
Banken und Sozialpartner
7.) Präsentation des Konzeptes auch für Gläubiger, Einverständnis der Gläubiger
8.) Umsetzung des Konzeptes
     
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