Kommt Entführungs-Selbstbehalt?  

erstellt am
27. 02. 06

Glaser: Schutz von Österreichern im Ausland ist Kernaufgabe
Eigenverantwortung der Reisenden stärken
Wien (övp-pd) - "Die Kernaufgabe des Außenministeriums ist es, Österreicher und Österreicherinnen im Ausland, die sich in Notlagen befinden, zu helfen und sie zu unterstützen", so der ÖVP-Bereichssprecher für Entwicklungszusammenarbeit Franz Glaser am Samstag (25. 02.). Es solle aber auch die Eigenverantwortung der Reisenden gestärkt werden. So werden auf der Homepage des Außenministeriums zum Beispiel Reisehinweise angeboten und aktuelle Informationen zu laufenden Evaluierungen der Sicherheitsstandards der einzelnen Länder veröffentlicht.

"Bei den betroffenen Personengruppen ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen", sagte der Bereichssprecher für Entwicklungszusammenarbeit weiter. Kein Verständnis sei für jene Personen aufzubringen, die sich wider besseres Wissen und in Kenntnis der Sicherheitsrisiken in Gefahr begeben. "Sehr wohl zu schützen sind allerdings jene Personen, die sich zum Zweck der Arbeit in Länder mit Gefahrenpotential begeben", betonte Glaser. Hilfsorganisationen würden über Risken Bescheid wissen, sich aber nicht mutwillig in Gefahr bringen und nur durch unglückliche Zufälle in Risikosituationen gelangen. "Diese Personengruppen müssen selbstverständlich geschützt werden", so Glaser abschließend. 

 

Schieder: Noch einige Frage offen
Wien (sk) - Die von den Grünen geübte Kritik an den geplanten Änderungen beim Konsulargebühren-Gesetz sei berechtig, stellte der außenpolitische Sprecher der SPÖ, Peter Schieder, am Samstag (25. 02.) fest. Es seien in dieser Angelegenheit noch einige Fragen zu klären, vor allem müssten normal Reisende wissen, wann finanzielle Risken bei einer Reise zu erwarten sind und wann nicht. Es handle sich dabei um einen so umfassenden Themenkomplex, dass eine öffentliche Begutachtung in dieser Sache notwendig sei, so Schieder. Sollte die Bundesregierung dazu nicht bereit sein, werde er als Vorsitzender der Außenpolitischen Ausschusses Hearings im Ausschuss verlangen, so Schieder. 

 

 Lunacek: Regierungsantrag zu Regressforderungen an Entführungsopfer inakzeptabel
Wien (grüne) - Nach der Entführung von zwei ÖsterreicherInnen im Jemen um Weihnachten forderte die ÖVP die Möglichkeit, dass an Entführungsopfer Regressforderungen gestellt werden können. Im letzten regulären Nationalratsplenum haben nun die Regierungsparteien einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht. "Wenn dieser Antrag Gesetz wird, dann wird die Arbeit von Menschenrechts- und Entwicklungs-NGOs wie 'Ärzte ohne Grenzen' aber auch von JournalistInnen in Krisengebieten massiv behindert, wenn nicht sogar verhindert. Zudem kann er dazu führen, dass Entführungsopfer aufgrund der fehlenden Deckelung bei den Regressforderungen in den Ruin getrieben werden ", kritisiert die außenpolitischen Sprecherin der Grünen, Ulrike Lunacek, den Antrag der Regierungsfraktionen.

Maßnahmen zum Schutz österreichischer StaatsbürgerInnen im Ausland seien oft mit hohen Kosten verbunden, heißt es im Antrag, die aufgrund der geltenden Rechtslage selbst dann nicht oder nur schwer zurückgefordert werden könnten, 'wenn sich jemand mit auffallender Sorglosigkeit in eine besondere Gefahrensituation begeben hat'. "Weder findet sich eine Definition von 'auffallender Sorglosigkeit' noch sind VertreterInnen von Hilfsorganisationen oder JournalistInnen von Regressansprüchen ausgenommen. Ist es auffallende Sorglosigkeit, wenn 'Ärzte ohne Grenzen' in Krisengebiete fahren, um dort vom Tod und schweren Krankheiten bedrohten Menschen zu helfen oder wenn JournalistInnen aus Kriegsgebieten berichten und dann entführt werden? Das alles ist in diesem Antrag ungeklärt", kritisiert Lunacek.

Lunacek sieht aber auch die Gefahr der Ungleichbehandlung von österreichischen StaatsbürgerInnen. Wenn etwa jemand betrunken einen schweren Unfall im Ausland verursacht, also schuldhaft handelt, hat er selbstverständlich, wie alle StaatsbürgerInnen Anspruch auf Beistand durch die österreichischen Behörden. Er hat aber keine Regressansprüche zu befürchten. Wenn aber jemand aufgrund von 'Sorglosigkeit' entführt wird, hat er mit Regressansprüchen zu rechnen.

Problematisch ist der Antrag auch, weil es keinerlei Deckelung der Regressansprüche gibt. "Die Folge kann sein, dass jemand entführt wird und dann durch die fehlende Deckelung bei den Regressforderungen in den Ruin getrieben wird, weil die Kosten für die Befreiung so hoch waren", kritisiert Lunacek weiter. "In der derzeit vorliegenden Form ist dieser Antrag rundweg abzulehnen. Die Regierungsparteien sollen ihn zurückziehen, denn er ist international beispiellos", fordert Lunacek.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

     
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