Existenzsicherung für TirolerInnen in Not gewährleistet  

erstellt am
24. 02. 06

"… trotz steigender Aufgaben", freut sich Tirols Sozialreferent LHStv. Hannes Gschwentner
Innsbruck (lk) - „Trotz Unkenrufen der grünen Sozialsprecherin Elisabeth Wiesmüller kann von restriktiven Gesetzen oder Verordnungen im Bereich der Grundsicherung keine Rede sein“, weist LHStv. Hannes Gschwentner zuletzt von der grünen Opposition erhobene Vorwürfe zurück.

„Die soziale Grundsicherung ist kein Schauplatz, um politisches Kleingeld zu machen. Leider hat Frau Wiesmüller nicht das direkte Gespräch mit mir als verantwortliches Regierungsmitglied, sondern nur die mediale Offensive gesucht. Ich wünsche mir, dass in den wesentlichen Sozialfragen des Landes grundsätzlich überparteiliche Übereinstimmung herrscht“, betont Gschwentner, der auf klare Verbesserungen durch die neue Grundsicherungsverordnung verweist: „Wir haben unter anderem die Zusatzhilfe für außergewöhnliche Notsituationen, den Hilfeplan zur Wiedereingliederung in ein möglichst eigenständiges Leben und den Kostenersatz für zurückzuzahlende Grundsicherungsmittel auf eine Basis gestellt, die für Bedürftige Rechtsicherheit bedeutet!“

Zur leidigen zuletzt auch wieder vom Innsbrucker Sozialreferenten Eugen Sprenger angezettelten Diskussion rund um die zweckgewidmete Zuweisung der Strafgelder für die Grundsicherung betont Gschwentner: „Die in Innsbruck eingenommenen Strafgelder fließen zum größten Teil dem Bund zu. Eine Regelung über die Aufteilung dieser Mittel kann daher nur in direkten politischen Verhandlungen über den Finanzausgleich zwischen der Stadt Innsbruck und dem Bund erfolgen. Das Land, dass ohnehin bereits 65 Prozent aller Sozialhilfekosten auch in Innsbruck trägt, hat hier keine Kompetenzen. Innsbrucks Vizebürgermeister soll den klaren sozialen Blick nicht verlieren. Von den rund 10 Mio. Euro Grundsicherungsmitteln in der Stadt zahlt das Land zirka 6,5 Mio. Euro!“
     
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