Novellierung des NÖ Veranstaltungsgesetzes  

erstellt am
21. 02. 06

Kranzl: Gesetzeswerk soll alle notwendigen Bestimmungen enthalten
St. Pölten (nlk) - Landesrätin Christa Kranzl griff am Montag (20. 02.) bei einer Presse- konferenz im Landhaus in St. Pölten in die Diskussion um ein neues NÖ Veranstaltungsgesetz ein. Bis jetzt habe es, so Kranzl, ein Mischsystem gegeben: Veranstaltungen innerhalb einer Gemeinde und mit nur niedrigem Gefahrenpotential seien bei dieser anzumelden oder von dieser Behörde zu untersagen, Veranstaltungen, die ein größeres Gefahrenpotential vermuten lassen, bei der NÖ Landesregierung.

Im jetzt vorliegenden VP-Entwurf hätten die Gemeinden die Anmeldungen entgegenzunehmen, aber auch die Möglichkeit, mit einem Bescheid Auflagen vorzuschreiben, erläuterte Kranzl. Wenn aber eine Veranstaltung z. B. über mehrere Gemeinden reiche oder bei ihr über 3.000 BesucherInnen zu erwarten seien, hätten bei der Abwicklung, so der VP-Entwurf, die Bezirkshauptmannschaften einzugreifen. Wenn mehrere Bezirke in die Veranstaltung eingebunden seien, dann sei wiederum die NÖ Landesregierung zuständig. Hatte man also vorher nur zwei Behörden, die für die Genehmigungen von Veranstaltungen zuständig gewesen seien, habe man nun drei, meinte Kranzl.

Die neuen Bestimmungen würden demnach nur Unsicherheiten für Gemeinden und Konsumentinnen bzw. Konsumenten bringen. Zudem sei im VP-Entwurf vorgeschrieben, dass nur dann eine Haftpflichtversicherung abzuschließen sei, wenn über 1.000 Besucher anwesend seien. Kranzl regt demgegenüber an, bei entsprechendem Gefahrenpotential auch bei geringerer Besucherzahl eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Kranzl befürwortet ein neues Veranstaltungsgesetz, das leicht verständliche Unterlagen liefert, ein Gesetzeswerk, das alle notwendigen Bestimmungen über Veranstaltungen beinhaltet. Angekündigt werde jetzt wieder, dass man einen gemeinsamen Entwurf anstrebe. Ihren eigenen Gesetzesentwurf möchte Kranzl jedenfalls auf breitester Basis diskutiert sehen.
     
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