EU-Russland Menschenrechtskonsultationen   

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06. 03. 06

Presseerklärung der Präsidentschaft - EU und Russland halten dritte Runde der Menschenrechtskonsultationen ab
Wien (bmaa) - Die Europäische Union und Russland hielten am Feitag (03. 03.) zum dritten Mal Menschenrechtskonsultationen ab. Das Ziel dieser Konsultationen ist die Besprechung von Anliegen im Zusammenhang mit Menschenrechten und Grundfreiheiten. Die EU und Russland beschlossen auf dem bilateralen Gipfel in Den Haag im November 2004 die Anhaltung derartiger Konsultationen auf Expertenebene, wobei Menschenrechte aber weiterhin auch auf allen anderen Ebenen der bilateralen Zusammenarbeit besprochen werden.

Auf ihrem Treffen in Wien diskutierten hohe Beamte der EU und Russlands die interne Menschenrechtssituation in Russland und der EU, und die Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich in internationalen Foren. Den Konsultationen ging am Vortag, 2. März, ein Besuch beider Seiten in der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit voran. Ebenfalls am 2. März traf die EU-Delegation mit russischen und internationalen NGOs zusammen, die die EU auf eine Reihe menschenrechtlicher Anliegen aufmerksam machten.

Die Konsultationen behandelten die Zusammenarbeit in den Menschenrechtsforen der EU, insbesondere das Mandat und die Errichtung des Menschenrechtsrates und Vorbereitungen für eine weitere Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen. Russland informierte über den in der Vorwoche stattgefundenen Besuch der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen Louise Arbour, und über dessen follow-up. Russland bestätigte die Einladung der VN-Sonderberichterstatter über Rassismus und über Folter nach Russland im Laufe des Jahres 2006. Ebenfalls angesprochen wurde die Zusammenarbeit im Rahmen des Europarates. Dies betraf die Implementierung seiner Entscheidungen und Empfehlungen, insbesondere der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die Ratifikation der Zusatzprotokolle 6 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Russland, und Russlands bevorstehenden Europaratsvorsitz.

Die EU sprach eine Reihe spezifischer Anliegen im Zusammenhang mit der Menschenrechtssituation in Russland an. Mit Bezug auf Tschetschenien und den Nordkaukasus brachte die EU das Thema der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzer und der fehlenden Rechtsstaatlichkeit auf und forderte die Untersuchung von Fällen Verschwundener und von Folter. Gegenstand ausgedehnter Diskussion war die Lage von NGOs und Menschenrechtsverteidigern nach dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung über NGOs. Die EU betonte die Wichtigkeit weiterer ungehinderter Aktivitäten von in- und ausländischen NGOs. Russland informierte auch über geplante Maßnahmen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in der Armee.

Die beiden Seiten widmeten im Zuge der gesamten Konsultationen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der EU und in Russland besondere Aufmerksamkeit.

Die EU gab der russischen Seite zu bestimmten EU-Mitgliedstaaten betreffenden Menschenrechtsfragen Auskünfte. Mit Bezug auf die Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten betonte die EU die volle Beachtung der Kopenhagener Kriterien durch alle Mitgliedsstaaten. Die EU lieferte auch Erklärungen zu ihrer internen Gesetzgebung und ihren Aktivitäten im Bereich der Menschenrechte.

Die EU Troika wurde vom Leiter der Menschenrechtsabteilung im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Österreichs, Engelbert Theuermann geleitet; die russische Delegation von Herrn Wladimir Parschikow, Direktor für humanitäre Zusammenarbeit und Menschenrechte im russischen Außenministerium.

Die nächste Runde der Menschenrechtskonsultationen wird im September 2006 unter finnischer EU-Präsidentschaft stattfinden.
     
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