Pröll: Endlich grünes Licht für Umweltgesetz  

erstellt am
03. 03. 06

Nach Bundesratsblockade nun verbesserte Rahmenbedingungen im Kampf gegen Feinstaub
Wien (bmlfuw) - „Mit der heute im Parlament zur endgültigen Beschlussfassung vorliegenden Novelle des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) wird ein wesentlicher Schritt zur Bekämpfung von Feinstaub gesetzt. Darin werden wichtige Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsbelastung und für saubere Luft festgeschrieben.“ Dies erklärte Umweltminister Josef Pröll am Donnerstag (02. 03.) anlässlich der Debatte im Parlament zum IG-L.

Die Novelle zum IG-L setzt bei den Hauptverursachern der Feinstaubbelastung an und wird es den Ländern ermöglichen, Spitzenwerte in Ballungsräumen effizient zu senken. Die Länder können nun umfangreichere Maßnahmenpakete schnüren und beispielsweise im Verkehrsbereich und im Bereich der Wirtschaft an bereits vom Bund bestehende Angebote und Regelungen anknüpfen. Es ist davon auszugehen, dass mit diesem Gesetz die Einhaltung der Grenzwerte deutlich leichter erreicht wird. Die ausgeweitete Überwachung der Feinstaubbelastung bringt für die Bevölkerung eine deutliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes. So wird neben PM10 auch PM2,5 in das Monitoring und damit in die Maßnahmenpläne aufgenommen. Darüber hinaus werden Schwermetalle wie Arsen, Kadmium, Quecksilber und Nickel sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in das IG-Luft aufgenommen.

Verordnung belastete Gebiete (Luft) bringt zusätzlichen Fortschritt
Zudem stellt die erst kürzlich in Begutachtung ausgesendete „3. Verordnung belastete Gebiete (Luft)“ ein wichtiges Instrument dar, um insbesondere in feinstaubbelasteten Gebieten früher als jetzt Maßnahmen setzen zu können. Laut UVP-Gesetz ist eine entsprechende Verordnung alle zwei Jahre vorzunehmen, die mit Umweltschadstoffen belastete Gebiete ausweist. Die Daten dazu liefern die Landesmessnetze. Strengere Grenzwerte und eine deutliche Ausweitung des Messnetzes (PM10-Messungen) stellen die aktuelle Belastungssituation genauer dar. Auf Basis der neuen Verordnung können die Länder in diesen Gebieten wesentlich früher im Rahmen von UVP-Verfahren auf die besondere Situation reagieren. „Die von den Grünen heute kritisierte Ausweitung der Gebiete beziehungsweise die neu möglich gewordenen Maßnahmen im Rahmen von UVP-Verfahren sind wichtig für die Verbesserung der Luftqualität. Dass die Grünen die gewählte Vorgangsweise ablehnen, die Transparenz, genauere Messungen und raschere Maßnahmen ermöglicht, ist unverständlich“, sagte Pröll abschließend.
     
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