Fahrzeugkontrolle im Sinne der Verkehrssicherheit  

erstellt am
03. 03. 06

Die Wiener Landesprüfstelle kontrolliert gemeinsam mit der Polizei
Wien (rk) - Die Wiener Landesprüfstelle der Magistratsabteilung 46 nützte kürzlich durchgeführte Planquadratkontrollen der Polizei, um die Fahrzeuge genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei musste in Folge mehr als die Hälfte der Kennzeichen abgenommen werden. Denn egal ob Inländer oder Ausländer, auf Wiens Straßen sind PKW, LKW und Busse unterwegs, die keinesfalls den Verkehrssicherheitsnormen entsprechen.

Sträflicher Leichtsinn
Zumeist sind es Bremsmängel, die zur Kennzeichenabnahme führen. Ein Lkw z.B. hatte den ALB-Regler (automatisch lastabhängiger Bremskraftregler) einfach ausgebaut. Und bei einem so genannten Road-Runner hatten unsere Beamten Glück. Denn gerade für dieses Auto gab es von der MA 46-LFP eine behördliche Genehmigung für diverse Umbauten (u. a. Sportfahrwerk), der für das Erreichen der vorgeschriebenen Bodenfreiheit von 11 cm dazu notwendige Höherlegungssatz war allerdings ausgebaut. Eine eindeutige Beweislage!

Ein anderes "gestyltes" Fahrzeug war ebenfalls tiefer gelegt und zusätzlich mit einer anderen Reifen/Felgen-Kombination ausgestattet. Dies bewirkte eine erhebliche Behinderung des Einfederungsbereiches an der Hinterachse, die die Freigängigkeit in den Radkästen einschränkte, sodass die Reifen bereits deutlich streiften! Leider kann auch durch solche Gedankenlosigkeit ein schwerwiegender Unfall entstehen.

Nicht auszudenken genauso der Leichtsinn bei einem ausländischen Sattelaufleger: Big Packs, gefüllt mit mehreren Tonnen Reis waren ohne entsprechende Ladungssicherung lediglich auf die Ladefläche gestellt und schon so verrutscht, dass der seitliche Höhenunterschied beim Anhänger bereits 10 cm betrug. Die nächste größere Kurve oder ein entsprechendes Fahrmanöver und der LKW wäre umgekippt.

Ein weiteres Beispiel: Bei einem Kleinbus waren gebrauchte Felgen und Reifen einfach in den Laderaum gelegt, ohne zu bedenken, dass bei einer Notbremsung gleichzeitig die mitfahrenden Personen lebensgefährlich verletzt werden könnten. Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass unzureichende Ladungssicherung, die zu einer Gefährdung der Verkehrs- u. Betriebssicherheit führen kann, als Vormerkdelikt gewertet wird.

Alkoplanquadrat
Auch die Alkoplanquadrate der Polizei werden in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der MA 46 durchgeführt. Denn nicht nur die Fahrtüchtigkeit der Lenkerinnen und Lenker gilt es zu kontrollieren, sondern auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Mehrheitlich musste bei der letzten Aktion die schlecht eingestellte, teilweise fehlende Beleuchtung beanstandet werden. Höhepunkt war jedoch die Beladung eines Klein-LKW (Teile einer Möbelgarnitur, die nur auf der Ladefläche abgelegt waren und ca. ½ Meter aus dem Fahrzeug ragten), wobei die Hecktür als "Sicherung" lediglich mit einem lockeren Gummispannband zusammengehalten wurde!
     
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